Verlustvortrag von Ansparabschreibungen 2006

Hallo zusammen,

Angenommen ein Existenzgründer hat sich 2006 selbständig gemacht, in diesem Jahr Verlust gemacht und für das Wirtschaftsjahr bereits seine Einkommenssteuererklärung 2006 abgegeben.

Im Jahr 2007 überschreitet sein Gewinn voraussichtlich aber 100.000 Euro so daß er gerne seine Steuerlast in Folgejahre verlagern möchte.
Die neue Unternehmenssteuerreform verschlechtert aber die Bedingungen für Existenzgründer.

Ist es dann noch möglich die alte für Existenzgründer günstigere Regelung für Ansparanschreibungen für das Wirtschaftsjahr 2006 in Anspruch zu nehmen, Ansparanschreibungen zu bilden und diese als Verlust ins Jahr 2007 vorzutragen?

Danke und Grüße
CE

Ich würde davon ausgehen, dass die Existenzgründerrücklage, wie die § 6b Rücklage eine personengebundene Sonderabschreibung ist. Damit „klebt“ das steuerliche Wahlrecht an der Steuererklärung, bzw. § 150 III AO. Das bedeutet: Wenn die Abgabe schon erfolgt ist, kann die Gewinnermittlung insoweit nicht geändert werden, § 4 II EStG. Für die Gewinnermittlung 2007 würde das gleiche gelten.

Danke für den Hinweis. Nach allem was ich so im Netz zu dem Thema gefunden habe, dürfte ein Verlustvortrag von Ansparabschreibungen 2006 nur funktionieren, wenn man nachträglich seine Gewinnermittlung abändert.
Und dann muß man dies sehr konkret begründen und auch konkrete Nachweise für seine Investitionsabsichten (z.B. Bestellung von Prospekten, etc.) vorbringen.

Sieht so aus, als ob damit die Ansparabschreibungen für Existenzgründer Geschichte sind.

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Wie bereits erwähnt, 2007 kann diese Rücklage letztmalig gebildet werden.