Angenommen, jemand verfügt noch über einen Verlustvortrag aus alten Spekulationsverlusten vor der Neuregelung ab 1.01.2009 gem. § 10 d Abs. 4 ESTG. Seitdem ist ja offensichtlich nur eine Verrechnung mit Spekulationsgewinnen möglich, nicht z.B. mit Kapitalerträgen oder sonstigen Einkünften. Ist es richtig, dass eine Verrechnung dieser Altverluste nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen bis 31.12.2013 möglich ist? Ist danch nur noch eine Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Wirtschaftsgütern wie Schmuck, Kunstgegenstände usw. möglich?
Ist es
richtig, dass eine Verrechnung dieser Altverluste nur noch mit
Gewinnen aus Aktienverkäufen bis 31.12.2013 möglich ist?
ja
danch nur noch eine Verrechnung mit Gewinnen aus anderen
Wirtschaftsgütern wie Schmuck, Kunstgegenstände usw. möglich?
ja
gruß inder
Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write