Hallo,
folgendes interessiert mich (bei Einkünften):
ein Verlust aus 2009 in Höhe von 11.000,00 € wird automatisch mit einem Gewinn von 9.000,00 € in 2010 verrechnet. Übrig bleibt ein Verlustvortrag von 2.000 € für 2011.
Die automatische Verrechnung soll gesetzlich vorgeschrieben sein.
Kann man nicht beantragen, die vollen Verluste weiter vorzutragen in die Jahre, wo die Auflösung effektiver für den Steuerpflichtigen ist?
Gruß Rolf