'Verlustvortrag'

guten tag,

da ein studierender generell einen verlustvortrag aus voran. berufstätigkeiten „aufschiebt“ durch sein lernen und nicht-einnehmen, meine frage:

wie lange kann man(ggf. mittels antrag) den verlustvortrag (betragnennenung) parken um später davon gebrauch zu machen?

die summe ist nich unbeträchtlich, da der einsatz hoch war.

gruss dirk

hi dirk,

ein verlustvortrag kann nicht „aufgehoben“ werden. wenn du per 31.12.2003 einen vortrag von 20.000 stehen hast, in den nächsten 4 jahren aber nur einkünfte von jeweils 5.000 erzielst, wird der vortrag jedes jahr um diese 5.000 gemildert (bzw. verbraucht), er verpufft also ohne steuerliche wirkung.

es besteht nicht die möglichkeit zu sagen: „mein zu versteuerndes einkommen ist so gering, ich zahle keine steuern, ich will den vortrag erst im folgejahr“.

egal woher der vortrag kommt, er wird immer in höhe des positiven gesamtbetrages der einkünfte aufgelöst und zum restbetrag vorgetragen!

mfg vom

showbee

Tag,

kenne nur den Verlustvortrag bei Verlusten aus Aktienspekulationen, da kann man 5 Jahre den Verlust geltend machen, nach 5 Jahren verfällt der Anspruch.

hallo,

dann schau mal § 10d EStG, hier keine „5 jahres frist“! auch § 23 III EStG kennt deine 5 jahres frist nicht!

also, halbwissen zu hause lassen.

mfg vom

showbee