XY hat ein Vermächtnis angetreten, welches mit der Auflage verbunden ist, sich um einen alten Hund zu kümmern. Das Geld ist noch nicht ausgezahlt worden (aus formalen Gründen). Nun hört der Testamentsvollstrecker davon, dass der Hund nicht artgerecht gehalten wird.
Kann XY dadurch die Auszahlung des Vermächtnisses verwirken, wenn z.B. von Amts wegen angeordnet würde, dass der Hund in andere - bessere - Hände käme und das Geld dann an diese Person ausgezahlt werden (auch wenn die Vermächtnisnehmerin namentlich im Testament genannt wurde sich um den Hund zu kümmern)?
Ob für den Fall, dass ein Vermächtnisnehmer mit einer Auflage beschwert ist, die Nichterfüllung der Auflage den Wegfall des Vermächtnisses zur Folge hat, bestimmt sich nach den Anordnungen des Erblassers im Testament. Der Erblasser kann ein Vermächtnis von einer Bedingung abhängig machen (siehe: http://www.wdr.de/tv/ardrecht/fragen/frage.phtml?cod…).
Fällt ein Vermächtnis weg, so entfällt die Belastung des Erben mit dem Vermächtnis.
Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt und möglicherweise sogar verpflichtet, die Erfüllung der Auflage, die der mit der Auflage beschwerte Vermächtnisnehmer nicht erfüllen kann oder will, mit Mitteln des Nachlasses sicherzustellen, wenn dies dem Willen des Erblassers entspricht.
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