Vermächtnis? Testament?

Hallo,

Über google hab ich speziell zu diesem Fall nichts gefunden.

kann eine Person, die Schulden hat, einer anderen Person Gegenstände vermachen, ohne daß sie die Schulden des Erblassers mitträgt?

Die zu vermachenden Gegenstände sind schuldfrei, keine hochpreisigen Gegenstände, eher Dinge, die für den Vermächtnisnehmer oder wie derjenige heißt, Erinnerungswert haben.

Das sonstige Erbe würde von den Erben wohl an sich ausgeschlagen werden.

Wie würde das Vermächtnis vonstatten gehen? Schriftlich wie ein Testament? Oder in das Testament mit reinschreiben: „Es greift die gesetzliche Erbfolge (wären „nur“ Eltern da, die erben könnten) , Person X wird dies und jenes vermacht“?

Freue mich auf Antworten!

Viele Grüße
Silvia

Hallo Silvia,

ich kenne diese Problematik auch.
Ein Anwalt hat mir dazu gesagt, dass eine Erbschaft (zur Erbmasse gehören Schulden, Versicherungszahlungen, Steuer-Erstattungen oder -Forderungen genau so wie Gegenstände auch mit geringem Wert) im Falle des Todes des Erblassers nur komplett angenommen oder abgelehnt werden kann. Ein Aufteilen nach dem Motto „das Geld und die Sachen nehm ich, die Schulden will ich nicht“ geht nicht!
Abhilfe wäre m.E. einfach dadurch möglich, dass der Erblasser die betreffenden Dinge mit Erinnerungswert zu seinen Lebzeiten bereits seinen potentiellen Erben gibt und diese in deren Wohnung verbracht werden.

Wadlbeisser

Hallo Wadlbeisser,

dankeschön für die Info!

hmm, das ist blöd…

bzw. schade.

Es handelt sich z.B. um ein selbst erstelltes Tiffany-Bild, das der Erblasser erstmal :wink: noch bei sich haben möchte, aber die Person, der es vermacht werden soll, es supertollschönfaszinierendfreundschaftserinnerung fände

Dafür den Haufen Schulden annehmen? :frowning:

Oder der Erblasser verschenkt es jetzt schon, schriftlich, und hält es so lange in Verwahrung?

Der Erblasser würde es auch sehr schade finden, wenn keiner die Schulden verständlicherweise übernehmen möchte, daß viel aus seinem Besitz dann quasi auf den Müll kommt. Versteigerungswert des Eigentums um die Schulden zu zahlen wäre zu gering.

Oder der Erblasser sagt den Leuten, die als erstes mit seinem Eigentum in Kontakt kommen würden: gib das dem und dem? Wie gesagt, bei Verkauf/Versteigerung reicht es bei weitem nicht um die Schulden zu tilgen.

Dann kann der Erblasser noch die Hoffnung hegen, daß die Schulden vor Todesfall „gegessen“ sind…

Schönen Gruß
Silvia

Hallo Silvia!

Das Vermächtnis ist der richtige Weg, so kann nämlich der Erblasser einen einzelnen Vermögensgegenstand einem anderen zukommen lassen. Nach dem Erbfall hat der dann einen Anspruch gegen die Erben auf eben diesen Gegenstand. Eine andere Idee ist die Schenkung von Todes wegen, so kann der spätere Erblasser einen Gegenstand in der Form Verschenken, dass die Schenkung wirksam wird, wenn der Bedachte den Schenker überlebt. Aber auch hier ist die Form der Erbvertrag oder das Testament.

Gruß,

Frank.

Hallo Silvia,

wenn der Erblasser noch „jung“ und „gesund“ ist - also noch genug Jahre Lebenserwartung vor sich hat - könnte er doch eine Privatinsolvenz machen, um die Schulden nach 6 Jahren los zu sein.

Wadlbeisser