Vermarktung von Text

Hallo !

Folgender Fall:
Person P sammelt Textstellen, Sprüche etc. aus einer bekannten TV-Serie, lässt diese auf Poster und Kleidung drucken ( ohne Hinweis auf die TV-Produktion ) und verkauft diese in großen Mengen an seine Kunden.

Verstößt P gegen Urheberrechte/ Markenrechte ?
Verstößt P gegen Urheberrechte/ Markenrechte bei Nennung der TV-Serie ?

Auch hallo,

Person P sammelt Textstellen, Sprüche etc. aus einer bekannten
TV-Serie, lässt diese auf Poster und Kleidung drucken ( ohne
Hinweis auf die TV-Produktion ) und verkauft diese in großen
Mengen an seine Kunden.

Verstößt P gegen Urheberrechte/ Markenrechte ?
Verstößt P gegen Urheberrechte/ Markenrechte bei Nennung der
TV-Serie ?

da so viel auf ein T-Shirt nicht drauf paßt, handelt es sich wohl um kleine oder Kurzzitate. Das ist okay.
Quellenangaben für Zitate eigentlich auch. Ist ja eigentlich Werbung.

So pauschal seh ich da kein Problem.

Gruß!

Horst

Hallo,
ianal, aber das:

Quellenangaben für Zitate eigentlich auch. Ist ja eigentlich
Werbung.

könnte Probleme geben.
Man stelle sich ein Shirt vor, auf dem ein Ausspruch von AlBundy steht, mit dem Text ‚Al Bundy‘ drunter. Ich denke schon, dass die Nennung der Zitatquelle in diesem Fall als unerlaubte Nutzung der Popularität der Serie angesehen werden könnte.
Das Zitat selber dürfte wohl außer in besonderen Einzelfällen (wenn der Ausspruch permanent in der Serie vorkommt und vielleicht sogar ein eingetragenes Zeichen ist) keine Schutzrechte haben.
Gruß
loderunner

Die letztentscheidende Frage in dieser Konstellation wird sein:

Wie sieht das der Richter, der das zu entscheiden hat und welches Budget haben im Streitfall der T-Shirt-Krauter und eine Fernsehproduktionsfirma für einen guten Rechtsanwalt???

Meinem Verständnis von Urheberrecht nach zieht schon dieses gezielte, wiederholende Suchen und Kopieren von Textstellen/Sprüchen aus einer Sendung - die vermutlich gerade ihren besonderen Reiz und Attraktivität aus diesen Sprüchen zieht - ein Entstehen eines urheberrechtlichen Anspruchs nach sich, da diese Sprüche meistens extra bei Textern/Autoren eingekauft werden und somit eine entsprechender Anspruch an eine gewisse Originalität gegeben ist.

Markenrechtlich gibt es nur einen Verstoss, wenn die entsprechenden Sprüche/Sendungsnamen beim DPMA als Marke eingetragen sind - dort kann jeder selber recherchieren, ob es eine Eintragung gibt.

Rechnet es sich, sollte P auf seine Verkaufsschlager selber ein Markenrecht anmelden, um sicher zu gehen. Aber auch dann bleibt noch das Problem, das ihn ein etwaiger Urheberrechtsanspruchinhaber zur Löschung der Marke zwingen kann.

Beste Lösung: Entweder mit dem Urheber in Kontakt treten und diesem eine faire Beteiligung für sein geistiges Produkt anbieten, und/oder selber kreativ werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Loderunner,

ein guter Einwand, für den ich mir erstmal viel Zeit gelassen habe. Also „Al Bundy“ als Markenname oder wie? Titel der Serie ist er ja nicht.

Eher denkbar wäre ds mit Micky Maus, aber selbst da sehe ich eigentlich kein Problem, wenn ich sowas schreibe wie

„Donald kommt!“

(Micky Maus)

Ich denke, es kommt mehr auf das Zitat und den Umfang an.

Gruß!

Horst

Hallo Marian,

stimme dir voll zu, was das hier betrifft:

Wie sieht das der Richter, der das zu entscheiden hat

Ansonsten wüßte ich keine Fernsehserie, die derart tolle Sachen hervorbringt, dass die Wiedergabe eines Satzes schon einen Verstoß gegen das Urheberrecht bedeuten könnte.

„Sein oder nicht sein“ ist aufgrund der Zeit urheberrechtlich unbedenklich. Gerade höre ich aus dem Hintergrund „Scheisse-Drreck! Scheisse-Drreck!!“ und das kommt von Badesalz, die noch recht gut sind.

Welche Sätze hälst du für so eindeutig vom Urheberrecht geschützt?

fragt sich

Horst