Howdy,
sei Y die Nichte der X, gleichzeitig deren Betreuerin. X sei in einem Altenheim untergebracht und besäße nichts Signifikantes, dass sie vererben könnte.
Y wäre potentielle Erbin, würde diese Erbe allerdings ausschlagen wollen.
Zudem hätte Y ihrer Tante aber - da das Sozialamt eine Übernahme abgelehnt hätte und die Tante von ihrem „Taschengeld“ keine größeren Dinge kaufen konnte - ein TV Gerät ins Zimmer gestellt (also geliehen, nicht geschenkt).
So weit, so gut. Nun sei die Tante verstorben und das Altenheim würde die Y auffordern, das Zimmer zu räumen.
Meiner Meinung nach bestünde hier die Gefahr einer unbeabsichtigten Erbannahme, wenn Y das Zimmer nun räumen und die Sachen mit nach Hause nehmen würde. Läge ich da richtig? Wie wäre die richtige Vorgehensweise für die Y, zum einen als potentielle Erbin, zum anderen als Betreuerin?
Wie sähe es mit dem TV aus? Dürfte dieser - ohne Nachteile - aus dem Zimmer entfernt werden?
Gruß
BW