Vermeidung einer Wohneigentümerversammlung

Hallo zusammen,

folgende Frage: Angenommen in einem Haus mit drei Einheiten und 3 verschiedenen Eigentümern gibt es einen unkomplizierten Umgang und es wird nie eine Wohneigentümerversammlung abgehalten.

Von Wohneigentümer A wurden verschiedene Arbeiten (Aufbau SAT-Schüssel auf Dach trotz Kabel-Anschluss des Hauses, Aufbau Kamin etc.) durchgeführt (bereits vor 2-3 Jahren), die auch alle mit Wohneigentümer B und C abgestimmt und genehmigt waren. An dieser Genehmigung gibt es auch bis heute keine Zweifel.

Da nun aber Wohneigentümer B sein Wohneigentum verkauft, möchte A eine schriftliche Bestätigung haben.

Die Frage:
Wie kann sich A nun die Änderungen - nachträglich - bestätigen lassen? Dies sollte möglichst ohne formelle Wohneigentümerversammlung mit schriftlicher Einladung etc. durchgeführt werden. Gibt es z.B. so etwas wie einen „Umlaufbeschluss“?

Danke im voraus für alle Antworten!

Hallo,
die Versammlung müßte man ja ohnehin jährlich machen, da kann man das auch gleich in die Tagesordnung aufnehmen.
Nach §23 Abs. 3 WEG http://dejure.org/gesetze/WEG/23.html kann man einen Beschluß aber auch ohne Versammlung machen, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung schriftlich erklären (was im Prinzip auch während einer Versammlung passieren kann, wenn alle Eigentümer anwesend sind, der Punkt aber nicht in der Tagesordnung steht - dann spart man sich eine neue Versammlung).

Cu Rene

Danke für die schnelle Antwort! Könnte eine Bestätigung dann z.B. so aussehen:

_ Bestätigung der Wohnungseigentümergemeinschaft Musterstr. 3, 12345 Musterstadt

Hiermit wird folgender Beschluss ohne die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung nach §23 Abs. 3 WEG getroffen:

Wohnungseigentümer A darf folgende bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum durchführen:

  • Nachträglicher Einbau eines Kamins in die Dachgeschosswohnung

Alle genannten Punkte wurden noch vor der Durchführung der baulichen Veränderungen mit allen Wohnungseigentümern abgesprochen, diese mündliche Erklärung wird hiermit schriftlich dokumentiert.

Unterschrift Wohnungseigentümer A

Unterschrift Wohnungseigentümer B

Unterschrift Wohnungseigentümer C_

Muss dabei noch irgendetwas beachtet werden? Problem ist ja m.E. die nachträgliche schriftliche Genehmigung. Der Absatz vor den Unterschriften ist daher m.E. noch nicht ganz rechtssicher.