Vermeintlich, Mutmaßlich

Hallo

In Polizeiberichten o.ä. heißt es oft „der Vermeintliche Täter“ oder „Mutmaßliche“.
Dabei weiß ich um ehrlich zu sein überhaupt nicht richtig was es genau bedeutet.
Bei „Mutmaßlich“ denke ich immer: Man vermutet es.
Und bei „Vermeintliche“ denke ich, man dachte es, war es aber nicht.

Jetzt lese ich hier heute aber die Überschrift „Vermeintliche Giftköder gefunden“.
Im Text steht aber, das wirklich Giftköder waren also kann meine Theorie ja nicht stimmen. Oder kommt das Wort von „Vermeiden“? Also Sachen die man hätte vermeiden können?

Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären, das ich nicht ganz blöde Sterbe.

Vielen Dank

Gruß
Takima

Hallo,

Bei „Mutmaßlich“ denke ich immer: Man vermutet es.
Und bei „Vermeintliche“ denke ich, man dachte es, war es aber
nicht.

so ist es.

Jetzt lese ich hier heute aber die Überschrift „Vermeintliche
Giftköder gefunden“.
Im Text steht aber, das wirklich Giftköder waren also kann
meine Theorie ja nicht stimmen.

Doch, sie stimmt. Polizeiberichte darf man aber sprachlich (und mitunter inhaltlich) nicht ernst nehmen. Was da teilweise abgeliefert wird, ist erschreckend. Man kann nur hoffen, dass die Polizeiarbeit sorgfältiger erledigt wird als die eigenen Berichte darüber.

Gruß
Nils

Und bei „Vermeintliche“ denke ich, man dachte es, war es aber
nicht.

Das ist einerseits richtig, denn „vermeintlich“ hat einerseits die Bedeutung „angeblich“, „irrtümlich“. Offensichtlich wird es aber auch im Sinne von „vermutlich“ genutzt (http://wortschatz.uni-leipzig.de/cgi-bin/wort_www.ex…). Diese Verwendung kommt dem Begriff „mutmaßlich“ sehr nahe.

Meines Erachtens wird das Wort also einfach in zweierlei Hinsicht benutzt.

Servus,

Was da teilweise abgeliefert wird, ist erschreckend.

in diesem Fall nicht gar so sehr: Nicht bloß Polizeibeamte, sondern auch Juristen benutzen „vermeintlich“ in der (Neben)bedeutung „vermutlich, mutmaßlich“ für alles, was (ggf. noch) nicht bewiesen oder beweisbar ist. In diesem Zusammenhang muss „vermeintlich“ nicht zwingend „irrtümlich“ sein. Bei einem jungen Kollegen, der als Werkstudent hauptberuflich Jura studiert, ist mir diese Verwendung des Begriffes aufgestoßen, zumal sie im sonst recht ausführlichen und fundierten Wahrig nicht angeführt ist, und er versichert glaubhaft, er habe „vermeintlich“ genau mit dieser Bedeutung mehrfach in der Vorlesung gehört.

Dass sich Polizeibehörden nicht voreilig auf die Behauptung eines Sachverhaltes festlegen, ist insbesondere in einer Pressemeldung deswegen ganz wichtig, weil bei öffentlicher Behauptung von (ggf. noch) nicht bewiesenen Tatsachen leicht unterstellt werden kann, dass die Exekutive sich Kompetenzen anmaßt, die ggf. dem Gericht vorbehalten sind.

Ein Polizist, der einen vermeintlichen Giftköder sicherstellt, kann und darf nicht beurteilen, ob es sich um einen Giftköder handelt, selbst wenn dieses nach menschlichem Ermessen auf der Hand liegt. Wie genau der von der UP zitierte Text lautet, in dem im gegebenen Fall steht, es handle sich tatsächlich um einen Giftköder, und ob dieser Text die Polizeimeldung wörtlich wiedergibt oder von einem Zeitungschreiber formuliert worden ist, wissen wir nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Oder um es noch schärfer, wenngleich nicht sprachlich schöner, auszudrücken: Das „vermeintlich“ oder „mutmaßlich“ zeigt an, dass der Täter - selbst wenn er gestanden hat, bleibt es bei dieser Benennung - noch nicht verurteilt ist und dass bis zur endgültigen Verurteilung immer noch die Unschuldsvermutung (Das ist das scheußliche Wort, das jeden lterarisch noch so hochstehenden Text zwangsläufig verhunzt) gilt.