Vermeintlich widerrechtliche Entsorgung von Müll

Hallo liebe Leute,

ich hätte da mal folgenden fiktiven Fall: Person A wirft an einem Wertstoffsammelplatz eine Milchtüte in einen dafür vorgesehenen Container. Dies beobachtet B, der für die Reinigung des Wertstoffsammelplatzes zuständig ist, meint aber, A hätte eine Tüte mit diverser Restmüll eingeworfen. B spricht A darauf an, spricht aber so schlecht deutsch, das A Herrn B den Sachverhalt nicht erklären kann, weil B es einfach nicht versteht.
Nun erhält A von Landratsamt einen Schreiben, in dem er sich zu der vermeintlich widerrechtlichen Entsorgung äußern soll.

Zwei Fragen:

  • kann A überhaupt belangt werden? Zeugen sind nicht vorhanden.
  • Wie kann A gegen B vorgehen (liegt hier etwas eine Verleumdung oder ähnliches vor)

Ich danke euch

Leo

  • kann A überhaupt belangt werden?

Du schreibst, es sei der richtige Container gewählt worden. Was soll man auf diese Frage dann antworten? Mir fällt nur eines ein:

Zeugen sind nicht vorhanden.

Das stimmt offensichtlich nicht, denn durch den Zeugen B ist die Sache doch überhaupt erst ins Rollen gekommen. Kommt nun darauf an, ob man B Glauben schenkt oder nicht. Im Zweifel ist hier natürlich von der Unschuld des A auszugehen.

  • Wie kann A gegen B vorgehen (liegt hier etwas eine
    Verleumdung oder ähnliches vor)

Man sollte auf jeden Fall ein Heer aufstellen und in das Vaterland des B einmaschieren. Oder man lässt B in Ruhe, schildert dem Amt den Sachverhalt und lässt die Sache auf sich beruhen.

Hi,

natürlich ist hier ein Zeuge vorhanden - falls dieser die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen sollte, macht ihn das ja nicht blind. Das Landratsamt ist bei Interesse bestimmt in der Lage, einen entsprechenden Dolmetscher zu finden.
Dann sollte sich die Sache aufklären; und im übrigen einfach den Sachverhalt schildern.
Für ein Vorgehen gegen B sehe ich keine Anhaltspunkte.

Gruß

Michael