Hallo
Folgender Fall:
Ein Mensch gibt in einem Forum Preis, das er einige Ausgaben eines selbstgedruckten Buches eines freien Autors zu VERSCHENKEN hat.
Das einzige was er braucht ist das normale Porto-Geld.
Nun wird dem Forumsbetreiber gesagt, das dieses Buch angeblich eine Raubkopie/Abschrift eines anderen Buches wäre, das schon seit 15 Jahren nicht mehr vertrieben wird (welches aber von dem selben freien Autor war!!!). Der Verlag und das Buch gibts nicht mehr…
Angeblich hat die Person die ausdrückliche Erlaubnis dieses Buch weiterzugeben, wenn ihm danach beliebt (weil sie befreundet sind).
Nun also für mich die Frage:
Liegt hier eine Straftat vor, SOFERN(!) es eine „Raubkopie“ war, da ja kein Geld genommen wurde, sondern das Buch kostenlos an „Bekannte“ weitergegeben würde.
Wer müsste/könnte überhaupt eine Anzeige machen? Der Autor des Buches, bzw. der Verlag oder kann auch irgendeiner der nichts mit dem Buch zu tun hat eine Anzeige machen?
Ein Mensch gibt in einem Forum Preis, das er einige Ausgaben
eines selbstgedruckten Buches eines freien Autors zu
VERSCHENKEN hat.
Nun wird dem Forumsbetreiber gesagt, das dieses Buch angeblich
eine Raubkopie/Abschrift eines anderen Buches wäre, das schon
seit 15 Jahren nicht mehr vertrieben wird (welches aber von
dem selben freien Autor war!!!). Der Verlag und das Buch gibts
nicht mehr…
Angeblich hat die Person die ausdrückliche Erlaubnis dieses
Buch weiterzugeben, wenn ihm danach beliebt (weil sie
befreundet sind).
Nun also für mich die Frage:
Liegt hier eine Straftat vor, SOFERN(!) es eine „Raubkopie“
war, da ja kein Geld genommen wurde, sondern das Buch
kostenlos an „Bekannte“ weitergegeben würde.
Ja, da es ja „Bekannte“ waren und nicht Bekannte
Wer müsste/könnte überhaupt eine Anzeige machen? Der Autor
des Buches, bzw. der Verlag oder kann auch irgendeiner der
nichts mit dem Buch zu tun hat eine Anzeige machen?
Anzeige kann jeder erstatten. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft oder Polizei dann beim Autor nachfragen, ob die Person die Berechtigung zur Verbreitung hat bzw. diese Person um einen Nachweis für die Erlaubnis zur Vertreitung bitten.
Wer müsste/könnte überhaupt eine Anzeige machen? Der Autor
des Buches, bzw. der Verlag oder kann auch irgendeiner der
nichts mit dem Buch zu tun hat eine Anzeige machen?
Anzeige kann jeder erstatten. Vermutlich wird die
Staatsanwaltschaft oder Polizei dann beim Autor nachfragen, ob
die Person die Berechtigung zur Verbreitung hat bzw. diese
Person um einen Nachweis für die Erlaubnis zur Vertreitung
bitten.
Möchte noch eben Nachtragen:
Der Autor selber hat die Bücher gedruckt und dem Herrn zur freien Verfügung gestellt.
Die Problematik scheint zu sein, das das Buchthema ein „alleweltsthema“ ist und vorher schon mehrfach verfasst wurde und auch hinterher mehrfach verfasst wurde. So ähnlich wie ein Sachbuch… Da gibt es natürlich überschneidungen und Ähnlichkeiten… Ist ja logisch… Man kann ja gewisse Grunddaten der Weltgeschichte nicht einfach verändern, nur damit sich das Buch von anderen Büchern zum Thema absetzt
Scheinbar ist der „Kläger“ nur neidisch, das er die Bücher nicht zur Weiterreichung/Verkauf bekommen hat (oder diese ebenfalls bekommen hat und nun sauer ist, das der andere diese verschenkt).
sicher kann jeder Anzeige erstatten, aber in einem solchen Fall wird das Verfahren vermutlich mangels öffentlichem Interesse eingestellt.
Es ist auch nichts daran auszusetzen, Bücher zu verschenken, die man vom Rechteinhaber persönlich bekommen hat. Man darf seine Bücher sogar dann verschenken, wenn man sie gekauft oder selbst geschenkt bekommen hat. (Das soll sogar häufiger vorkommen…)
Problematisch wäre es also nur, wenn man sie ohne Berechtigung nachdruckt.
Der Autor selber hat die Bücher gedruckt und dem Herrn zur
freien Verfügung gestellt.
dann kann er sie auch verschenken.
Die Problematik scheint zu sein, das das Buchthema ein
„alleweltsthema“ ist und vorher schon mehrfach verfasst wurde
und auch hinterher mehrfach verfasst wurde. So ähnlich wie ein
Sachbuch… Da gibt es natürlich überschneidungen und
Ähnlichkeiten… Ist ja logisch… Man kann ja gewisse
Grunddaten der Weltgeschichte nicht einfach verändern, nur
damit sich das Buch von anderen Büchern zum Thema absetzt
Das wiederum ist irrelevant. Das Urheberrecht besteht auch dann, wenn sich das Werk mit einem Allerweltsthema befasst. Wer sollte hier auch die Kompetenz besitzen, relevantes von Allerweltsthemen zu trennen?
Scheinbar ist der „Kläger“ nur neidisch, das er die Bücher
nicht zur Weiterreichung/Verkauf bekommen hat (oder diese
ebenfalls bekommen hat und nun sauer ist, das der andere diese
verschenkt).
Der Kläger könnte sein:
-Zivilrechtlich der Urheber
-Strafrechtlich der Staatsanwalt