Hallo, nach Akteneinsicht Vermerke wie unser Freund…etc. entdeckt und man macht sich auch noch Lustig wenn man 3 mal anschreibt weil die SB ´s bei Anfragen nicht reagiert hatten.
Natürlich haben sie alles zu ihren gunsten zurechgebogen´´obwohl trotz Mitwirkungspflicht zwei mal eine Inkasso Mahnung bekommen hatte, weil meine Sachbearbeiter absichtlich Brief nicht beantworten und einen so lange warten lassen bis Briefe von Inkasso auftauchen.
Die Methode wurde 2 mal angewandt, wie sieht die Rechtslage aus ab dem Moment wo rechtzeitig Mitteilungen gemacht werden?
- Kann man Vermerke aus der Akte streichen lassen, oder was unternehmen?
Gruß
m.