Hallo,
Person A hat ein Mehrfamilienhaus mit drei Pateien und will im Mietvertrag zusätzlich folgende Punkte regeln:
- Streupflicht/Räumdienst im Winter (3 Mieter jeder soll eine Woche dran sein)
- Reinigungspflicht (jeder ist für sein Stockwerk verantwortlich)
- Gartenpflege und Nutzung (wie definiert man einen gepflegten Garten…)
- Zugang zum Heizraum (Zugang für alle - keiner soll Vorrechte haben)
- Pflicht zum Umschalten der Rückstauklappe (im Keller ist eine Rückstauklappe, die bei starken Regen von Hand umgeschaltet werden muss) Diese Pflicht soll auf jeden Mieter umgelegt werden. Geht das?
Stef
Hi,
Diese Pflicht soll auf jeden Mieter
umgelegt werden. Geht das?
solche Dinge können natürlich in einem Mietvertrag geregelt werden. Sie müssen aber auch dort vereinbart sein, sonst muß der VM die Aufgaben erledigen. Bestehende Verträge müssen natürlich eingehalten werden und niemand kann zum Abschluß eines (neuen) Vertrages gezwungen werden, neue Verträge können aber in diesem Sinn gestaltet werden.
Gruß Stefan
Hallo
Diese Pflicht soll auf jeden Mieter
umgelegt werden. Geht das?
solche Dinge können natürlich in einem Mietvertrag geregelt
werden. Sie müssen aber auch dort vereinbart sein, sonst muß
der VM die Aufgaben erledigen. Bestehende Verträge müssen
natürlich eingehalten werden und niemand kann zum Abschluß
eines (neuen) Vertrages gezwungen werden, neue Verträge können
aber in diesem Sinn gestaltet werden.
Auch die Sache mit der Stauklappe? Eine regelmässige Aufgabe wie Säubern oder Streuen ist ja üblich, aber das mit der Klappe scheint mir unbillig dem Mieter gegenüber (zumal dort ja auch hohe Schäden entstehen könne, wenn es nicht gemacht wird…), es muss ja innerhalb von Minuten zu jeder Tag und Nachtzeit gehandelt werden.
Danke und Gruß, DW.
Hi,
Auch die Sache mit der Stauklappe? Eine regelmässige Aufgabe
wie Säubern oder Streuen ist ja üblich, aber das mit der
Klappe scheint mir unbillig dem Mieter gegenüber (zumal dort
ja auch hohe Schäden entstehen könne, wenn es nicht gemacht
wird…), es muss ja innerhalb von Minuten zu jeder Tag und
Nachtzeit gehandelt werden.
ich muß gestehen, ich weiß gar nicht genau um was es sich dabei dreht. Ich habe noch nicht in einem Haus mit einer solchen Einrichtung gewohnt (oder bei Besuchen solches erlebt).
Wenn es wirklich so ist, daß eine solche Klappe innerhalb von Minuten betätigt werden muß und ansonsten hoher Schaden droht, würde das ja die Verpflichtung zu 24-Stündiger Anwesenheit bedeuten. Daß so etwas nicht geht, versteht sich natürlich von selbst.
Gruß Stefan