Vermerke in der AKTE

Hallo, nach Akteneinsicht Vermerke wie unser Freund…etc. entdeckt und man macht sich auch noch Lustig wenn man 3 mal anschreibt weil die SB ´s bei Anfragen nicht reagiert hatten.

Natürlich haben sie alles zu ihren gunsten zurechgebogen´´obwohl trotz Mitwirkungspflicht zwei mal eine Inkasso Mahnung bekommen hatte, weil meine Sachbearbeiter absichtlich Brief nicht beantworten und einen so lange warten lassen bis Briefe von Inkasso auftauchen.

Die Methode wurde 2 mal angewandt, wie sieht die Rechtslage aus ab dem Moment wo rechtzeitig Mitteilungen gemacht werden?

  1. Kann man Vermerke aus der Akte streichen lassen, oder was unternehmen?

Gruß
m.

Hallo,

sorry, aber das ist so mißverständlich geschrieben, dass jede Antwort richtig oder falsch sein könnte, weil man die Situation falsch verstehen könnte.
Man kann doch hier auch Anfragen und z.B. Person A, Behörde X bezeichnen, ohne gegen FAQ zu verstoßen.

So möchte ich keine Antwort geben,

lG

Hi,

ist das moderne Lyrik?

Gruß S

Hallo, nach Akteneinsicht Vermerke wie unser Freund…etc.
entdeckt und man macht sich auch noch Lustig wenn man 3 mal
anschreibt weil die SB ´s bei Anfragen nicht reagiert hatten.

Welche Akte ? Von welcher Behörde ?

Natürlich haben sie alles zu ihren gunsten
zurechgebogen´´obwohl trotz Mitwirkungspflicht zwei mal eine
Inkasso Mahnung bekommen hatte, weil meine Sachbearbeiter
absichtlich Brief nicht beantworten und einen so lange warten
lassen bis Briefe von Inkasso auftauchen.

hm… versteh ich das richtig… der nicht beantwortete Brief ist in der Akte ?

Und wieso bekommt jemand überhaupt eine Akte von einem Amt ausgehändigt ? Oder hat man diese einfach mitgehen lassen ?

Gruß

Guten Tag,

Person V…möchte gerne wissen ob sich Vermerke in der Akte vom Jobcenter löschen lassen… gemeint sind nicht irgendwelche Vermerke… Persönliche Meinungen…von SB…S

Hallo,
jetzt verständlicher,
generell hat man einen Anspruch auf Korrigierung fehlerhafter Einträge, auch die Arge müsste sich daran halten.
Wenn es sich allerdings um Einträge eines Sachbearbeiters (SB) handelt, wird dies schwierig, denn man müsste dem SB nachweisen, dass dieser in Kenntnis der korrekten Tatsachen hier wissentlich falsche Vermerke eingetragen hat.
Zudem würde der Nachweis zu erbringen sein, dass die angeblich falschen Informationen dem Antragsteller einen Schaden zugefügt oder einen Schaden zufügen könnte.
Da wird wohl nichts draus, da macht nur ein RA mit, der hinsichtlich Arge/Arbeitsamt extrem motiviert ist, gegen diese vorzugehen.

Vielleicht ist es tröstlich, dass die SB nach 6-9 Monaten i.d.R. getauscht werden.

LG