Vermessung

Liebe/-r Experte/-in,
ich hab ein Problem:In meinem Garten wurde eine Abmarkung gepflanzt,und die ist knatsch falsch.Es soll meine Grundstücksecke sein,was aber total nicht passt.Von vorne nach hinten liegen drei Steine.Der Erste ist richtig,den Zweiten soll ich versetzt haben und den Dritten hat man nicht gefunden,liegt aber auf der Linie am Ende. Die hintere Linie hat Links einen Stein ,dann kommt mittendrin das Kreuz,den Rest soll ich abgeben.So- und jetzt komme ich ins Spiel.Nach langem Hickhack und unfreundlichen Worten im Katasteramt bekam ich einen alten Plan ,mehr möchte ich hier nicht sagen.Der Plan ist alt und zeigt alte Gebäude.Und siehe da ,dort ist der Fehler versteckt.Ein altes Gebäude vom Nachbarn wurde zu meiner Grenzlinie hin eingemessen.Da zwei Grenzlinien schräg verlaufen ,sieht das alles etwas verschoben aus,also inprovisiert.Aber man kann alles gut erkennen.Durch mehrere Weiterführungen und Entfernung der Gebäude wurde dann alles etwas undurchschaubar.Die Maße blieben aber auf der Linie.Ich hab jetzt mit viel Aufwand nachgerechnet,die Abmarkung ist falsch.Alle befragten Vermesser gehen von der jetzigen Abmarkung aber nicht weg.Einer meinte sogar ,der eine Stein stehe in die Richtung ,der andere in die andere,aber in der Toleranz.Einer sagte mir,das mein Grundstück bei einer Neumessung dann einen Knick bekommt,also keine Gerade mehr.Ich soll dann meinen Garten abgeben.Aber das Abgeben bedeutet für mich Abriss von meinem Eigentum.
Wie komme ich gegen einen Vermesser und dem angeschloßenen Katasteramt an.Das Katasteramt war noch nicht mal bereit, mein Vortrag nachzurechnen oder mal vorbeizusehen.Wer kann mir weiterhelfen ??

Moin Manfred,

das hört sich eher nach einem rechtlichen Problem an. Wie geht man gegen die Grenzfestellung des Katasteramtes vor? Du hast, wie ich lese, schon mehrere „Experten“ befragt, darunter sicher auch freiberufliche Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Gegen das Verfahren des Katasteramtes kannst Du immer Widerspruch einlegen (Fristen beachten). Wie Du nun jemanden findest, der mit Dir durch die alten und neuen Vermessungsunterlagen geht und ein entsprechendes Gutachten fertigt, dass auch vor Gericht Bestand hätte, das weiß ich leider nicht.

Ich wünsche Dir jedenfalls Erfolg.

Munter bleiben,
Jörg

Hallo,
es ist schwer dagegen anzukommen. Sie können einen weiteren Vermesser z.B. einen aus dem Nachbarkreis bestellen, der eine Grenzfeststellung macht. Das Problem ist nur, den müßten Sie dann bezahlen und da ist man je nachdem bei max. ca. 700 Euro bei. Ich weiß nicht wie lang die Grenze ist und alles weitere, denn es gibt eine feste Gebührenordnung. Aber nachfragen kostet nichts.
Zum anderen, wenn die Vermessungsunterlagen sehr alt sind, d.h. wenn zum Beispiel im Jahre 1900 das letzte mal was auf dem Nachbargrenzen vermessen worden ist kann es gut sein, dass die Grenze jetzt ein Wenig anders läuft, denn die Messtechnik ist genauer geworden und man mißt jetzt mit einem anderen Koordinatensystem (ETRS, vorher preusische Landeskoordinate, Preuler) und somit ergeben sich auch meißt andere Flächengrößen. Z.B. ein Acker der seit 100 Jahren besteht ist seit dem 50.000 qm groß. Der Bauer möchte nun seinen Acker teilen in zwei gleiche Stücke je 25.000 qm. Nachder Vermessung kommt dann oft eine andere Größe raus, wei es jetzt genauer als früher gemessen wird. Heute ist dann die Fläche vielleicht 50.400 qm groß und somit die Teilflächen je 25.200 qm.
Wenn Ihr Stein, der Falsch steht vielleicht 2m in Ihr Grundstück reinsteht würde ich auf jeden Fall es noch einmal nachmessen lassen. Wenn es jedoch nur 30cm oder so sind kann es wirklich sein, dass es seine Richtigkeit hat.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen und verbleibe mit lieben Gruß
Daniela

Hallo Manfred,

ich bin im privaten Ingenieurbereich der Vermessung tätig und mit Katastersachen nicht vertraut, vor allem weiss ich nicht, um welches Bundesland hier handelt…
Ich würde nochmals nachfragen, und wenn dann nix kommt bleibt nur noch der Gang zum Anwalt…

mehr kann ich dir leider auch nicht sagen, viel Erfolg…

Lieber Grundstückseigentümer.
Nach über 40 Jahren in der Vermessung habe ich nur eine Antwort. Ich habe als Ingenieur viele heikele Grundstücksgrenzen erlebt. Mein Methode war immer, bevor es in die Örtlichkeit ging, alle aber auch wirklich alle Unterlagen sichten und zusammenstellen.Irgendwann bebinnt jedes Grundstück zu exestieren. Danach sollte man alles was danach gemessen wurde zusammentragen. Auch Vermesser können Fehler machen oder was übersehen. Sollten die Herren des Amtes dieses ignorieren,kann man nur mit Hilfe eines Anwalts sich zusammensetzen und die Unterlagen prüfen. Vielleicht haben Sie einen Bekannten der sich mit Karten und Vermessungsprotokollen auskennt. Ich befinde mich seit 3 Jahren im Vorruhestand, aber wie gesagt ich habe nie Streit mit den Eigentümern bekommen und in Gesprächen mit den Beteiligten alles Unklarheiten zur Zufriedenheit aller geklärt. Darauf bin ich noch heute stolz.
Ich weiß nicht wo und in welchem Bundesland Sie wohnen. Wenn Sie mehr wissen möchten, mailen Sie mir.
Mit freundlichen Grüßen
J.A

Hallo,da hab ich ja einen alten Fuchs gefunden.Der Vermesser hier war mehr als komisch.Erst tagelang Telefonterror,Ausspähen wann jemand zu Hause ist,meine Frau drohen,wenn sie nicht das Tor öffnet dann springen sie drüber.Am nächsten Tag war das Tor kaputt.Ich habe am nächsten Tag,Postweg unlogisch,einen Brief erhalten,das ich am Grenztermin nicht teilgenommen habe.Beim ersten Grenztermin hat der Vermesser selber erkannt,wenn man von hinten zur Strasse sieht - es passt nicht.Dann ist er nochmals gekommen und jetzt kommt der Clou: Das Nachbargrundstück wurde von ihm gemessen und von ihm wurden Punkte gesetzt.Anhand dieser Punkte hat er sein Messgerät im nachbargrundstück aufgebaut und hat dann über die Meterzahl ( die falsch ist )im hinteren Bereich zwei Stangen auf der neuen Grenzlinie gesetzt und behauptet ,es sei jetzt alles in Ordnung.Ich muß somit ca.1,50m abgeben.Ich habe jetzt Wochenlang gerätselt und hab gerechnet.Ich habe den Fehler gefunden.Wenn Sie einen Plan zeichnen und haben die Maße,dann zeichnen Sie alles ein.Sinnbildlich also so ,wie es in der Örtlichkeit aussieht.Wenn in einem Kilometer Abstand eine Kirche steht und Sie diese einzeichnen,wie sieht das dann aus ???
Wenn der Kirchturm Rechts ist ,zeichnen Sie dann den Turm Links ??Mit Sicherheit nicht.Und wenn Sie ein Gebäude einzeichnen was etwas schief nach Rechts steht,dann zeichnen Sie das Gebäude auch so ein .Wenn ich in unserer Firma einen "Schmierzettel " erhalte,dann ist das auch so.Und die Teile passen nachher obtimal.Und genau da liegt bei mir der Knackpunkt.Ich kann jede einzelne Maßangabe beweisen. Aber mir glaubt keiner.Jeder Vermesser gibt mir auch noch eine andere Antwort.Komisch ist nur,also ich hab die Sache über einen Anwalt laufen,da ich mitlerweile bedroht werde,das der miteinbezogene Vermesser eingeknickt ist und mir beim zweitenmal den Plan erklären wollte,das ich laut lachen mußte.Kann es sein ,das man mit dem Katasteramt arbeitet und dem eigenen Pferd keinen Schaden zufügen möchte ?
Was machen Sie eigendlich ,also Sie sind ja haftbar für Ihre Vermessungen,wenn jemand kommt und behauptet ,Sie haben einen fehler gemacht ? Bei der Kontrolle des Plan stellen Sie fest ,da hat jemand dran rumgemalt.Es ist teilweise nicht Ihre Handschrift und es sieht auch etwas anders aus.Ich denke ,Sie gehen dann auf die Barrikaden.Zudem ,wenn Sie einen Fehler gemacht haben - Kontrollieren Sie dies nicht sondern sagen einfach NEIN.Die sache bei mir ist doch mehr als komisch.Man will es einfach nicht.darum suche ich auch nach Hilfe,egal wer mir helfen kann.Für Ihre schnelle Antwort erstmal schönen Dank.
Mfg M.Das

Hallo Herr M.Das
Es ist schon eine komische Sachlage bei Ihnen. Jeder Landmesser ist entweder von seinem Arbeitgeber gegen Fehler abgesichert und man hat auch eine zusatzliche Private Rechtschutzversicherung für Fehler im Beruf. So war es bei mir.Zu Grenzterminen wird man rechtzeitig und schriftlich eingeladen.
Es ist alles sehr merkwürdig.Wenn man mit dem zuständigen Amt und deren Herren und Damen nicht klarkommt dann hilft nur ein Anwalt. Bei einem Gerichtstermin wird dann ein unabhängiger Sachverständiger die Sache messen.
Für mich ist das Ganze sehr merkwürdig und nach über 30 Jahren Berufserfahrung nicht nachvollziehbar. Wenn man sicher seiner Sache sicher ist kann man doch mit allen Parteien offen darüber reden. Wie gesagt jeder macht Fehler und dazu steht man.
MfG
Jörg Andrée

Mal eine Frage, ist der Vermesser ein Angestellter einer privaten Firma?

Hallo,

also es ist nicht einfach aus deiner Frage zu erkennen, was schon gemacht wurde und entscheidend, ob es eine festgestellte Grenze ist oder nicht.
Bei einer festgestellten Grenze kannst du ein Verm.büro beauftragen für eine Grenzanzeige. Diese kostet nicht viel. Wenn das kataster ok ist, solltest du keine weitere Möglichkeit in Anspruch nehmen, wenn nicht Grenzfestellung machen lassen und Berichtigung Kataster.
Wenn keine festgestellte Grenz, Grenzfeststellung und Einigung mit Nachbarn.
Weitere Fragen, mich anrufen 01735113783

Hallo Manfred

Was du da beschreibst ist nach meiner Erfahrung absolut Typisch.
Interessant wir eine solche Geschichte aber erst wen der Vermesser mit der Nachbarschaft befreundet ist und mit dem Chef des Bauamt Golf spielt,dann spring ein Gebäude das seit 1836 eingetragen ist über ALLE Grenzen. Grundstücke die laut Grundbuch 1956 und 1959 zugeschlagen bzw. mit Notar gekauft wurden gehören dann plötzlich wieder dem Schwiegersohn. das Amt weigert sich erst eine Nachvermessung zu machen dann wird das Gebäude bei eine Rutiene mäßigen Gebäudeeimessung die Unregelmäßigkeiten von dem Amts-vermesser festgestellt,
(der hatte noch keine Order)Und jetzt Kommt´s: Auf nachfrage meinerseits ist dieser Vermesser nich mehr bei der Behörde aber mir wurde nun ein Grenzfeststellungsverfahren angeboten, Preis normal CA.2500 und für uns 3800 aber ohne Anspruch auf Richtigkeit.

Ich bin so kein Kämpfer und musste die höheren Interessen und meine Rechtmittellosigkeit feststellen und habe nach 10 Jahren Kampf Heimat und Gewerbe aufgegeben und habe Verkauft. Soweit ich gehört habe hat der Eingeheirate nun über die VG eine Abriss-verfügung erwirkt.
Wir sind in Deutschland

Gruß erich