Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in Zusammenhang mit § 3a Abs 3 Nr 1 UStG bzw Abschn. 3a.3 Abs 8 UStAE.
In meinem konkreten Fall geht es um die vermessungstechnische Einmessung einer maschinellen Anlage. Bei der Errichtung der Maschine kommt es auf die passgenaue Aufstellung im Zusammenhang mit anderen Bauteilen (aber auch mit Gebäudeteilen) an, weshalb eine Vermessung notwendig war. Mein Problem ist, ob diese Leistung als eine solche Grundstücksleistung anzusehen ist.
M.E. ist sie das nicht, weil sie nicht (Gesetzeswortlaut:smile: „…der Erschließung von Grundstücken oder … Vorbereitung von Baumaßnahmen…“ dient. Die Vermessung eines Grundstückes ist natürlich unzweifelhaft dort mit ein zu beziehen. Der Anwendungserlass spricht nur ganz grob von Vermessungsleistungen und spezifiziert nicht weitergehend.
Die fragliche Leistung ist allerdings für meine Begriffe nicht hier zu subsumieren. Ich kann leider keine weiter führende Kommentierung zu diesem Sachverhalt finden.
Vielen Dank!