Hallo,
wir haben folgendes Problem: Der Verlauf des Zaunes in unserem
Vorgarten besteht schon seit ca. 65 Jahren, was wir anhand von
Fotos belegen können. Vor dem Vorgartengarten verläuft ein
Gemeindeweg, der in das Grundstück unseres Nachbarn mündet.
Das muß zunächst nichts bedeuten, der Zaun kann „schon immer“ nicht auf der Grenze stehen.
Nun behauptet unser Nachbar anhand eines Katasterauszugs
festgestellt zu haben, dass wir beim Betreten unseres Eingangs
nicht über den Gemeindeweg sondern sein Grundstück gehen. Der
dortige Grenzpunkt ist so nicht zu finden, unser Nachbar hat
die eingezeichnete Linie des Plans in Meter umgerechnet.
Schön, wie genau hat er das gemacht? Sowas kann leicht in die Hose gehen, je nachdem wie sachkundig jemand ist und welche Unterlagen er benutzt. Ich gehe davon aus, dass Dein Nachbar kein „Vermessungsexperte“ ist.
Danach hätte er Recht, doch mein Großvater hat meinem Vater
vor Jahrzehnten einen Grenzpunkt gezeigt, der ca. 1,5m von dem
abweicht, den unser Nachbar jetzt beansprucht. Der
Grenzverlauf vor unserem Haus ist unübersichtlich und leider
wissen wir nicht, wann und ob jemals vermessen worden ist, da
keine alten Grenzmarkierungen vorhanden sind. Auf einem
Lageplan von vor 1950 ist unsere Eingangssituation so
gezeichnet, wie sie noch heute ist, doch auf den neueren
Auszügen des Katasteramts sind zwei Punkte, die es vorher gab,
zu einem verschmolzen.
Das sieht so aus, als ob nach 1950 eine Vermessung stattgefunden hat, bei der die Form des Grundstücks verändert wurde.
Auf irgendwelche alten Unterlagen, die früher mal gegolten haben, kann man sich da micht mehr verlassen. Es gilt nur das, was beim Katasteramt in den amtlichen Unterlagen festgelegt ist.
Nun zu meinen Fragen: Wie wird vorgegangen, wenn der
Grenzpunkt durch eine offizielle Vermessung festgestellt wird?
Der Grenzpunkt wird mit den rechtsverbindlich gültigen Unterlagen wieder hergestellt. Dabei ist es unerheblich, wie alt die dazu notwendigen Zahlen sind. Das Alter ist für die Genauigkeit unerheblich.
Aus welcher Zeit stammen die evtl. vergrabenen
Grenzmarkierungen? Können die Differenzen durch
Abzeichnungsfehler der Ursprungskarte aus dem Jahr 1870
entstanden sein? Gibt es noch alte Karten und wo?
Die Grenzmarkierungen stammen sehr wahrscheinlich aus der gleichen Zeit wie die zu grunde liegenden Vermessungen. Differenzen kann es natürlich (ebenso wie richtige Fehler) immer geben. Diese sind aber eher selten, da das Vermessugnswesen aber „schon immer“ Ländersache war, kann es regionale Unterschiede in der Qualität der Vermessung geben. Alte Karten kann es noch geben, diese sind aber in diesem Fall nur von Bedeutung, wenn Veränderungen an dem Grundstück nachvollzogen werden müssten. Es gilt der aktuelle Stand beim Katasteramt.
Ich empfehle ein persönliches Gespräch beim zuständigen Katasteramt, um zunächst den aktuell gültigen Grenzverlauf zu klären. Da scheint Einiges unklar zu sein. Dort ist auch eine Auskunft zu bekommen, wie und mit welchen Kosten weiter vorgegangen werden kann.
Gruß
Jörg Zabel