Guten Abend ich habe eine Fragen zur Vermessung eines Grundstücks.
Vielleicht kann mir jemand ein Tip geben wie ich mich verhalten soll.
Folgende Situation, ich habe ein Grundstück gekauft als teilfläche aus einem größeren Grundstück.
Insgesamt kommen auf das Grundstück 4 Häuser, 4 Garagen und 4 Carports und anteilmäßig wurden die Erschließungswege aufgeteilt(Zufahrt und Weg zu den Häusern).
Jetzt müssen wir die Vermessungsergebnisse Notariell anerkennen, und siehe da der Verkäufer hat ein Teil der Erschließungswege gekürzt und meinen Nachbarn zugeschlagen. Es für diese Änderung auch keine Vorgabe von Stadtplanungsamt oder Bauordnungsamt.
Dem Kaufvertrag liegt eine genaue Zeichnung wie die Grundstücke aufgeteilt werden sollen.
Kann der Verkäufer nachträglich Teilflächen anders zuweisen?
Was passier wenn ich die Vermessungsergebnisse nicht unterzeichne?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Guten Morgen, leider kann ich hier nicht weiterhelfen - Grundstücksvermessung ist nicht mein Metier. Vielleicht kann ein öffentlich bestellter Vermesser mehr dazu sagen?!
Viele Grüße!
Guten Abend ich habe eine Fragen zur Vermessung eines
Grundstücks.
Vielleicht kann mir jemand ein Tip geben wie ich mich
verhalten soll. …
ich kann dir dazu leider keine Antwort geben, kenn mich damit nicht aus
werweissdas46
Hallo, ich würde den persönlichen Flächenanteil am Gesamtgrundstück entsprechend preislich reduzuieren lassen. Wenn also z.B der zukünftige Nachbar ein 50 qm größeres Grundstück zu Lasten der 3 anderen erhält, muß er dieses mit dem durchschnittlichem Grundstückspreis auch bezahlen. Dadurch sinkt der durchscnittliche qm Preis für die drei anderen. Die Frage ist aber auch warum soll dieser Käufer eine größere Fläche bekommen, vermutlich möchte er eine größere Distanz zum Weg bekommen.
Viel erfolg
Hallo vielen Dank, aber genau das ist das Problem im Kaufvertrag gibt es eine Klausel die besagt ein Ausgleich gibt es nur wenn sich die qm vom hausgrundstück ändern. Ein finanzieller ausgleich gibt es nicht wenn sich am Gemeinschaftseigentum etwas ändert.
Das heißt ich bekomme weniger Fläche als Gemeinschaft (bekomme dafür keinen Ausgleich) und mein Nachbarn bekommt etwas fläche dem hausgrundstück zugeschlagen und muss (wenn die Verträge gleich sind) dafür bezahlen ob er will oder nicht.
Die Frage ist darf der Verkäufer obwohl im Kaufvertrag einen exakten Plan beigefügt wurde später die Flächen anders aufteilen?
Wie gesagt es gibt hierfür keine Vorgabe vom Bauamt oder ähnliches.
Vielen Dank
Hallo,
also da ich mit der Grundstücksvermessung relativ wenig zu tun habe, hab ich mich mal bei nem Kollegen schlau gemacht.
Wenn für die Aufteilung der Grundstücke ein Vertrag zugrunde liegt, muss dieser auch eingehalten werden.
Der Verkäufer kann also nicht einfach so nachträglich Teilflächen jemand anderem zuweisen.
Deshalb würde ich auch nichts unterschreiben solange die Grundstücke nicht wie vereinbart geteilt wurden.
Aber wie gesagt, da die Grundstücksvermessung nicht zu meinem Tätigkeitsfeld gehören würde ich mich vorab einfach beim zuständigen Amt informieren.
MfG
Hallo,
es tut mir leid da kann ich nicht helfen, zu der Frage habe ich leider keine Antwort
Hallo VAS
Ich habe leider noch nie was von notariellen Vermessungsergebnissen gehört. Da Liegenschaftsvermessungen Ländersache sind und somit in jedem Bundesland ein wenig anders geregelt ist, kann es daran liegen, dass du wahrscheinlich nicht aus NRW (wie ich) kommst?! Ansonsten müsst du mir erst erklären, wofür du notarielle Vermessungsergebnisse brauchst.
VG
Christian
Sorry, aber da kann ich nicht helfen.