Guten Abend ich habe eine Fragen zur Vermessung eines Grundstücks.
Vielleicht kann mir jemand ein Tip geben wie ich mich verhalten soll.
Folgende Situation, ich habe ein Grundstück gekauft als teilfläche aus einem größeren Grundstück.
Insgesamt kommen auf das Grundstück 4 Häuser, 4 Garagen und 4 Carports und anteilmäßig wurden die Erschließungswege aufgeteilt(Zufahrt und Weg zu den Häusern).
Jetzt müssen wir die Vermessungsergebnisse Notariell anerkennen, und siehe da der Verkäufer hat ein Teil der Erschließungswege gekürzt und meinen Nachbarn zugeschlagen. Es für diese Änderung auch keine Vorgabe von Stadtplanungsamt oder Bauordnungsamt.
Dem Kaufvertrag liegt eine genaue Zeichnung wie die Grundstücke aufgeteilt werden sollen.
Kann der Verkäufer nachträglich Teilflächen anders zuweisen?
Was passier wenn ich die Vermessungsergebnisse nicht unterzeichne?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo,
Vorab:
den Vorschalttext hast Du mit „ja“ bestätigt. Ist Dir klar, was dort geschrieben ist?
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129
Folgende Situation, ich habe ein Grundstück gekauft als
teilfläche aus einem größeren Grundstück.
Insgesamt kommen auf das Grundstück 4 Häuser, 4 Garagen und 4
Carports und anteilmäßig wurden die Erschließungswege
aufgeteilt(Zufahrt und Weg zu den Häusern).
Gekauft? Oder kaufst Du noch?
Jetzt müssen wir die Vermessungsergebnisse Notariell
anerkennen,
Was ist damit gemeint?
und siehe da der Verkäufer hat ein Teil der
Erschließungswege gekürzt und meinen Nachbarn zugeschlagen. Es
für diese Änderung auch keine Vorgabe von Stadtplanungsamt
oder Bauordnungsamt.
Aha. Wer hat den Auftrag zur Vermessung gegeben? (Und wer zahlt?)
Wer hat „dem Vermesser“ Angaben gemacht, was wie vermessen werden soll?
Von der Sache her: Ändert das irgendwelche Eigenschaften der gekauften Fläche(n)?
Dem Kaufvertrag liegt eine genaue Zeichnung wie die
Grundstücke aufgeteilt werden sollen.
Wie genau? Gibt es Differenzen zwischen dem Text des kaufvertrages und der Skizze?
Kann der Verkäufer nachträglich Teilflächen anders zuweisen?
Ist mit den bisherigen Informationen schwer zu beantworten.
Was passier wenn ich die Vermessungsergebnisse nicht
unterzeichne?
Was sagt „der Vermesser“ dazu? Und der Notar? Schon mal nachgefragt?
Wegen der oben angegebenen FAQ mußt Du Dir selbst Gedanken über die Sache machen. Hier kann Dir jetzt keiner helfen.
Gruß
Jörg Zabel
Guten Abend,
nur zum Verständnis: Könnte es sein, daß Ihr Nachbar, welchem die Teilfläche allein zugewiesen wurde, am Ende des Erschließungsweges liegt? Dann hätten Sie und die anderen „Vorderlieger“ keinerlei Nachteile bei dieser Regelung, oder möchten Sie unbedingt diese Fläche, die Sie nicht befahren, mit instandhalten?
MfG
Hallo guten morgen,
das Grundstück ist bereits gekauft worden, die Vermessung hat der Verkäufer beantragt und bezahlt nun geht es an die Anerkennung der Ergebnisse diese müssen Notariell beurkundet werden.
Im Kaufvertrag heißt es „einen noch zu vermessende teilfläche aus ….qm“.
Der Notar meint wir sollen uns mit dem Verkäufer einigen.
Unser Grundstück sollte von zwei Seiten erschließbar sein einmal von Gargenhof und einmal von der Hauptstraße, das heißt der Gehweg geht an beiden Häuser vorbei von der Hauptstraße zum Garagenhof. Wenn dies geändert wird kann ich mein Haus nur über den garagenhof erreichen, und mein Nachbar natürlich von beiden Seiten.
Ich hoffe ich konnte die Situation klar schildern.
Was würdet ihr machen?
Vielen Dank.
Hallo,
Der Notar meint wir…
Unser Grundstück …
kann ich mein Haus …
und mein Nachbar …
Ich hoffe ich konnte die Situation klar schildern.
Sag mal, was war an dem Hinweis
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129
eigentlich unklar?
Es kann hier keine Rechtsberatung geben.
Was würdet ihr machen?
Ich würde mich mit dem Verkäufer einigen. Die Frage ist, wer hier wo am längeren Hebel sitzt.
Ob es einem Nachbarn besser geht, ist uninteressant. Wenn ich beispielsweise meine Frau jeden Tag schlagen würde, kann ich es auch nicht mit dem Hinweis abtun, daß das nicht schlimm ist, da mein Nachbar die seinige jeden Tag durchhaut.
Nochmal: Was ist Gegenstand des Vertrages, wurde dieser Vertrag eingehalten?
Gruß
Jörg Zabel