Hallo
wir haben vom Staatlichen Vermessungsamt ein Schreiben bekommen, dass Vermessungsarbeiten (Gebäudeaufnahme)durchgeführt werden sollen.
Es geht darum zu prüfen ob bestehende An- oder Umbauten im Liegenschaftskataster bereits eingetragen sind. Falls sie noch nicht eingetragen sind müssen sie vermessen und eingetragen werden. Dafür
entstehen natürlich Kosten.
Hierzu hätte ich eine Frage:
Laut Prospekt hängen die Kosten für die Gebäudeaufnahme von den Baukosten ab. Da wir unsere Immobilie gebraucht gekauft haben
und selbst keine Anbauten vorgenommen haben kennen wir auch nicht die Baukosten. Leider sind aber die vom Vorbesitzer errichteten Anbauten
auch noch nicht eingetragen d.h. wir müssen dafür zahlen.
Was wird in diesem Fall als Grundlage für die Festlegung der Kosten genommen. Werden die Baukosten vom Vermessungsamt geschätzt ? Was zählt eigentlich in diesem Fall zu den Baukosten ? Die Rohbaukosten
oder die Gesamtkosten incl. Innenausbau ?
Eigentlich düften doch nur die Rohbaukosten zählen. Nur weil jemand Marmor im Haus hat dürfte er ja nicht mehr bezahlen müssen als jemand der Teppichboden verlegt.
Danke
Arni
Hallo
Es geht darum zu prüfen ob bestehende An- oder Umbauten im
Liegenschaftskataster bereits eingetragen sind. Falls sie noch
nicht eingetragen sind müssen sie vermessen und eingetragen
werden. Dafür entstehen natürlich Kosten.
Hierzu hätte ich eine Frage:
Laut Prospekt hängen die Kosten für die Gebäudeaufnahme von
den Baukosten ab. Da wir unsere Immobilie gebraucht gekauft
haben und selbst keine Anbauten vorgenommen haben kennen wir
auch nicht die Baukosten. Leider sind aber die vom Vorbesitzer
errichteten Anbauten
auch noch nicht eingetragen d.h. wir müssen dafür zahlen.
Was wird in diesem Fall als Grundlage für die Festlegung der
Kosten genommen. Werden die Baukosten vom Vermessungsamt
geschätzt ?
ja
Was zählt eigentlich in diesem Fall zu den Baukosten ? Die :Rohbaukosten oder die Gesamtkosten incl. Innenausbau ?
Eigentlich düften doch nur die Rohbaukosten zählen. Nur weil
jemand Marmor im Haus hat dürfte er ja nicht mehr bezahlen
müssen als jemand der Teppichboden verlegt.
Da das Vermessungswesen Landessache ist, kann nur ein Blick min die entsprechenden Landesgesetze/Verordnungen helfen. Meist sind auf den Bescheiden ja die Rechtsgrundlagen benannt bzw. der Bearbeiter nennt sie Euch. Wohnst Du in einer kleineren Gemeinde, würde ich versuchen, ob dort in der Verwaltung die entsprechenden Gesetze vorhanden sind und sie mir kopieren (lassen).
Tschuess Marco.