Hallo,
wie ist das wenn man ein Haus aus dem Jahre 2003, in dem man 2 Jahre selbst wohnte, an eine andere Privatperson verkaufte und beim neuen Eigentümer eine Zwangsvermessung des Gebäudes vorgenommen wird, weil der Erbauer (Privatperson/Verkäufer) es versäumt hat das Haus vermessen zu lassen. Könnte der jetzige Besitzer das Geld, welches er für die Vermessung bezahlen musste vom Verkäufer nachträglich einfordern??
Was meint Ihr ??
Hallo,
wie ist das wenn man ein Haus aus dem Jahre 2003,
an eine andere Privatperson verkaufte und
beim neuen Eigentümer eine Zwangsvermessung des Gebäudes
vorgenommen wird, weil der Erbauer (Privatperson/Verkäufer) es
versäumt hat das Haus vermessen zu lassen. Könnte der jetzige
Besitzer das Geld, welches er für die Vermessung bezahlen
musste vom Verkäufer nachträglich einfordern??
Was meint Ihr ??
Ich meine, es kommt darauf an, was im Kaufvertrag seinerzeit schriftlich vereinbart wurde.
Üblicherweise zahlt der jeweilige Eigentümer. Er hätte sich seinerzeit sachkundig machen müssen.
Gruß
Jörg Zabel
Vielen Dank für die Antwort.
Im Kaufvertrag wurde diesbezüglich nichts vereinbart, somit wissen wir jetzt nicht, ob er gerichtlich durchkommt, wenn er die Vermessungskosten einklagt.