Vermierterin verweigert Rückzahlung Kaution

Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne seit ca. zwei Jahren mit einem bekannten zusammen. Wir stehen beide im Mietvertrag als Hauptmieter.
Nun möchte ich ausziehen, die Vermieterin und der Mitbewohner stimmen auch zu. Doch sagt die Vermieterin dass mir die Kaution vom Mitbewohner gezahlt werden muss, da dieser in der Wohnung verbleibt.
Ist dass so rechtens? Und was passiert wenn er die Kaution nicht an mich zahlen kann?

Vielen dank.

Hallo,
ja, so würde ich meinem Mieter das auch sagen, dass der verbleibende Mieter den Anderen auszahlen muss und ihr das unter euch regeln müsst. Ist meines Wissens auch rechtens, da der Vertrag weiter läuft.
Ob du einen Rechtsanspruch darauf hast, dass er dich auszahlt, weiß ich nicht genau. Dann könntest du notfalls deinen Anteil einklagen.

Mit freundlichen Grüßen
Artep67

Hallo,

sorry, bin kein Anwalt.

Wenn du mit dem Mitbewohner verstritten bist, würde ich die Vermieterin bitten, daß sie sich an den Mitbewohner wendet um die 50% Kaution zu kassieren und dir deinen Teil zu erstatten.

Falls kein Streit die Ursache des Auszugs war ist es am einfachsten den Mitbewohner selbst zu fragen.

Vernünftiges Reden kostet zwar Überwindung, bringt in der Regel eine schnellere Einigung als die ewig dauernden Gerichtsprozesse.

Wie gesagt, bin kein Fachmann – sind nur Tipps.
Viel Glück.

Hallo,

es tut mir leid, kann Ihnen leider nicht helfen. Bin wohl versehentlich in die Expertenliste gerutscht.

Hallo RingOfFire,

soweit ich weiß, ist Deine Vermieterin im Recht. Da das Mietverhältnis nicht grundsätzlich gekündigt wird, sondern nur ein Teil auszieht, verbleibt die Kaution bei der Vermieterin. Erst wenn das gesamte Mietverhältnis gekündigt ist, erfolgt eine Kautionsauszahlung. Hierbei aber aufpassen, das nicht die gesamte Kaution an den „letzten“ Mieter ausgezahlt wird. Lasse Dir am besten von der Vermieterin bestätigen, dass bei der Kündigung des Mietverhältnisses der Teil der Kaution, die von Dir gezahlt wurde, ausschließlich an Dich ausgezahlt wird. Am Besten ist es natürlich, wenn Dein jetziger Mitbewohner Dir die Kaution in Raten zahlt - dann hat er einen alleinigen Anspruch auf die Kaution bei dessen Auszug aus der Wohnung und sollte es zu einem Kautionsrückbehalt durch die Vermieterin kommen aufgrund von Schäden/Mängeln in der Wohnung, haftest Du nicht mehr mit, da Du nicht mehr im Mietvertrag stehst.

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