Vermieten

Liebe/-r Experte/-in,

wir wollen unser neu gekauftes Haus vermieten. Das Einfamilienhaus wollen meine Frau und ich irgendwann 5-7 Jahre zum Zwecke des Eigenbedarfs nutzen. Wir wollen einen normalen Mietvertrag abschließen, keinen qualifizierten Zeitmietvertrag. Die Frage ist nun, können wir und auch der Mieter, jederzeit kündigen? Wenn ja, mit welchen Kündigungsfristen und was muss zu dem Thema Kündigung im Mietvertrag stehen. Oder ist eine Kündigung zum Zwecke des Eigenbedarfs immer auch eine außerordentliche Kündigung?
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen aus FFB
Dirk Schäper

Hallo Dirk,

Gunrsätzlich ist ein Zeitmietvertrag für einen Zeitraum länger als 4 Jahre rechtlich nicht zulässig. Über diesen Zeitraum hinaus ist nur ein normaler unbefristeter Mietvertrag zulässig (aus dem Stegreif bin ich mir sogar unsicher, ob die Grenze schon bei 2 Jahren liegt).

Also für Deinen Fall gilt prinzipiell ein normaler unbefristeter Mietvertrag.

Kündigugsfristen sind geregelt unter §573c BGB, also wirst du nach diesem Zeitraum (5-7 Jahre) 6 Monate Kündigungsfrist haben.

Die Ordentliche Kündigung nach §573 Absatz II Satz 2 BGB besagt, …ist zulässig, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich und/oder seine Familienangehörigen benötigt - was bei Dir der Fall wäre.

Wichtig ist, dies auch im Kündigungsschreiben anzugeben, siehe hierzu §573 Abs. III BGB.

Für die ordentliche Kündigung des Vermieters ist §573 ausschlaggebend.

Verstehe dies nicht als Rechtsberatung, sondern nur ein Hinweis auf die aktuelle Gesetzgebung. Für absolute Sicherheit bitte und rate ich dazu, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Freundliche Grüße und viel Erfolg beim Vermieten des Hauses,

Jürgen Lehmann

PS: Benötigst Du weitere Hilfe bei der Vermietung des Hauses? Gerne biete ich meine Dienstleistung als Immobilienmakler an.