Hi,
interessante Frage. Soweit ich weiß, bist Du nicht Unterhaltspflichtig. Jedoch solltest Du als Vermieter bedenken, dass die ARGE Kosten für Unterkunft bzw. Nebenkosten nur in angemessener Höhe gewährt.
Das heißt Du solltest Dich erkundigen wie hoch der örtliche qm - Preis ist, den die ARGE in Eurer Region bezahlt bzw. ob die Wohnung in einer angemessenen Größe für zwei Personen ist.
Sofern Du die Wohnung zu teuer vermietest bzw. die Wohnung zu groß ist wird die ARGE nur den vorgegebenen und angemessenen Teil zahlen.
Hoffe ich konnte weiterhelfen, auch wenn das nicht 100 % Deine Frage beantwortet bzw. meinerseits eine Unsicherheit hinsichtlich Deiner Frage besteht. Halt uns auf jeden Fall mal auf dem Laufenden, wie sich das Amt entschieden hat.
Gruß