Angenommen eine Gruppe von 8 Leuten hat ein Gebäude angemietet in
dem sie aufnahmestudios einrichten werden.
Diese werden privat genutzt, jedoch soll eine
aufnahmeeinheit vermietet werden um die anfallenden Kosten zu decken.
Die räumlichkeiten wurden bereits gewerblich genutzt und der vermieter hat keine einwände.
Die Frage ist ob diese Gruppe die studios als privatleute kostenpflichtig
vermieten könnte oder ob sie eine GmbH o.ä. gründen müssen.
Sie suchen natürlich den kostengünstigsten Weg um das Vorhaben zu
realisieren.
Hoffentlich kann jemand weiterhelfen.
mfg
Die Frage ist ob diese Gruppe die studios als privatleute
kostenpflichtig
vermieten könnte oder ob sie eine GmbH o.ä. gründen müssen.
Es steht nirgendwo, dass Privatleute nix kostenpflichtig vermieten dürfen
Hoffentlich kann jemand weiterhelfen.
mfg
LG
Mikesch
Danke für die Antwort, die Frage ist ob es auch die günstigste Alternative wäre, also ob als vereinigung die steuer nicht anders ist.
Was ich leider vergesssen hab zu erwähnen ist das eine Person im Fall einer Vermietung als Aufnahmeleitung dabei wäre. Allerdings könnte man die Kosten ja wahrscheinlich offiziell auf die Miete legen nehme ich an?
Die Vermietung ist unter Umständen ja auch nur stundenweise, deswegen stellt sich die Frage ob das ganze nicht eher als Gewerbe gesehen wird.
Es können in Mietverträgen alle Personen einzeln aufgeführt werden, müssen aber dann auch alle einzeln unterschreiben. Dasselbe Problem tritt dann auch bei der Kündigung, egal von wem, auf. Steuerlich wird es ähnlich lauen wie bei einer GmbH.
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Nachtrag:
Natürlich können auch dementsprechende Vollmachten gegeben werden und im Vertrag aufgenommen werden.
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