Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe mit meiner Freundin zusammen ein Zweifamilienhaus in haselünne ( Niedersachsen)gekauft.
Eine der Wohnungen ist bereits frei, die wir im Sept. beziehen werden. Die Erdgeschosswohnung ist seit 1,5 Jahren vermietet. Hierfür wollen wir Eigenbedarf für meine Eltern anmelden und den Vertrag kündigen.
Der Eigenbedarf ist ordentlich begründet auf Grund von beruflichen Gründen meinerseits bzw. gesundheitlichen Gründen für die Eltern.
Welche Probleme können auftreten? Welche Probleme können mir evtl. durch den jetzigen Mieter entstehen?
Worauf wäre zu achten?
Hallo Roland,
sorry, habe aus Urlaubsgründen nicht sofort geantwortet.
Ich will Dir keine Angst machen, es könnten schon Probleme auftreten. Man müsste doch noch Konkreters wissen: ob die Kündigung juristisch hieb- und stichfest ist kann jedenfalls - wenn nicht Tip 1 wahrgenommen wird - nur ein hinzuzuziehender RA beurteilten. Rechtlich ist es jedenfalls so, das ein Vermieter ein „vereinfachtes“ (Sonder) Kündigungsrecht nur für den Fall eines selbstbewohnten Zweifamilienhauses hat. Allerdings: Du wohnst noch nicht drin. Erst tatsächlich einziehen, dann kannst Du jedenfalls formal korrekt kündigen. (Formfehler machen eine Kündigung wirkungslos und Du verlierst Zeit!). Die Kündigungszeit ist m. W. maximal in Deinem Fall 6 Monate - normalerweise. Voraussetzung ist allerdings der Voreigeigentümer hatte einen MV auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wenn nicht, mußt Du das Ende der MVs abwarten…) Wenn der Mieter allerdings gewisse Gründe hat - eigene oder Behinderung eines Familienmitglieds, ARGE-Bezieher, eine unbillige Härte für den Fall eines Auszuges begründen kann oder geringste Chancen auf dem Wohnungsmarkt hat, usw. kann es leider länger dauern.
1.Tip: Mitglied im örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein werden. Die - vielleicht - € 100,- Mitgliedsbeitrag im Jahr lohnen sich.
2.Tip: Versuch einer Einigung in einem persönliche Gespräch mit der Protokolierung eines formlosen, Mietaufhebungsvertrages.
MfG
Hans-Wilh. Dicken
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Hallo zusammen, von der Kündigung her dürfte das wohl keine Probleme machen. Fristgerecht kündigen, d. h. 3 Monate vorher und freundlich formulieren weswegen. Normalerweise gibt es bei gesunden Menschen keine Probleme.
Ansonsten - wir sind im Grund- und Hausbesitzerverein und bekommen dort immer Rechtsauskunft für 35 € Beitrag im Jahr. Leider hatten wir noch keine Eigenbedarfsanmeldung. Wichtig ist immer eine nette Art und Weise miteinander umzugehen. Sachlich und förmlich, nicht auf die Tränendrüse drücken, das ist wichtig, weil Schwachstellen dem anderen immer Sicherheit und Macht und Überlegenheit vermitteln.
Hallo, kenne mich diebezüglich auch nicht wirklich aus, aber bei Eigenbedarf sind halt die Fristen zu beachten. Grundsätzlich sollte es da aber keine Probleme geben, es sei denn, die Mieter spielen nicht mit, aber dann wird es ohne Anwalt ohne hin nicht gehen. Hoffe ein anderer weis hier besser bescheid. Gruß Fred
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ich hatte mich zwar als Wissender in Sachen Gewerbe-Immobilien eingetragen, aber so viel kann ich sagen:
Bei einem Zweifamilienhaus gibt es in Sachen Kündigung eine Sondersituation ( § 573a BGB )
Dies besagt zunächst einmal dass die 2. Wohnung auch ohne Gründe kündbar ist, wenn der Vermieter in der 1. Wohnung wohnt.
Frage wäre nur,gilt dies auch beim Erwerb ( so wie bei euch ) und wann soll man kündigen.
Ich würde auf jeden Fall erst einziehen und dann kündigen, nicht umgekehrt.
Für letzte Sicherheit, bitte Anwalt befragen,
aber eigentlich sollte das beim 2FH kein Problem sein.
Grüße
Georgi97
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auch wenn der Eigenbedarf begründet ist, kann der Mieter gegen die Kündigung widersprechen und dann müssen Sie die Kündigung gerichtlich durchsetzen. Dadurch entstehen Ihnen Kosten für Anwalt und Gericht.
Versuchen Die doch mit dem Mieter ein vernünftiges Gespräch zu führen und mit ihm eine Einigung zu treffen.
Viel Erfolg!