Vermieter

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich wohne in einer Einliegerwohnung aus der ich glücklicherweise bald ausziehe und mein Vermieter kümmert sich nicht um den Weg bis zu meiner Wohnung. Dieser ist total zugewuchert mit Unkraut, stellenweise besteht sogar Stolpergefahr. Ich habe ihn bereits mündlich dazu aufgefordert die „Pflanzen“ zu schneiden, aber außer einem JaJa kam sonst nicht vom Vermieter. Nach dem durchquere des Jungles musste ich mir heute 2 Zecken entfernen. Kannst du mir sagen ob ich das Kraut selber schneiden darf oder muss ich dem Vermieter erst eine schriftliche Frist stellen?

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Hallo Peter1589,

danke für deine Anfrage.
Stelle deinem Vermieter eine schriftliche Frist und kündige darin an, dass du eine Fachkraft (Gartenbau oder ähnliches) bei Nichterfüllung beauftragen wirst.
Die Angelegenheit " Zecken" hat allerdings weitreichende Konsequenzen. Folgeschäden sind da nicht ausgeschlossen sowie ein Arbeitsausfall und Aufwandentschädigung etc. Zu deiner eigenen Sicherheit wäre hier Rechtsbeistand gefragt. Hast du einen Beweis das diese Zwecken aus deinen Jungle stammen und vielleicht sogar Zeugen? Fahrlässigkeit-Körperverletzung,… Fotografiere den Weg.
Das Kraut darf ohne Zustimmung nicht geschnitten werden aber wenn es geschnitten wurde dann kann dein Vermieter recht wenig machen. Würde er klagen dann hätte es für ihn weitere Konsequenzen.
Nochmal! Über den Jungle macht dir weniger Gedanken, der Zeckenbiss bzw die Zeckenbisse können noch so einige Überraschungen für dich bergen.
Ach ja, wo zwei Zecken waren könnten weitere sein.

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Es ist auf jedenfall sinnvoll den Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Die Zuwegung wirst Du selber nicht instandsetzen können. Wenn Du den Mangel schriftlich angemahnt hast und Du durch einen Sturz oder Dornen schaden erleidest, hast Du klaren Schadenersatzanspruch gegen Deinen Vermieter!