Vermieter abens mit Taschenlampe

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe durch unseren Garten laufen ?

Leider kannich Dir Deine Frage nicht beantworten, sorry.

Liebe Grüße
Stern

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe
durch unseren Garten laufen ?

EFH? DHH? Gartenalleinnutzung?

klares NEIN, falls der Garten zur alleinigen Nutzung vermietet ist (z.B. bei Vermietung eines Einfamilienwohnhauses mit Garten) > dann erstreckt sich das Hausrecht des Mieters nämlich auch auf den Garten

Handelt es sich aber um eine angemietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, dann kommt es ggf auf den Mietvertrag an, ob der Mieter überhaupt ein Nutzungsrecht bgzl. des Gartens hat.

z.B. hier ist das ganz gut erklärt
http://www.dmbzossen.de/index.php?nr=1512&menu=1

Egal - wie: wenn der Vermieter mal von außen inspizieren möchte, ob evtl. irgendwo Reparaturbedarf vorliegt, dann sollte das eigentlich in keinem Fall zu einem Problem werden. Allerdings wird man im Dunkeln mit Taschenlampe nicht viel sehen können …

Hallo,
die Frage ist etwas knapp. Wenn der Garten nur für sie nutzbar ist, eigentlich nicht…eine etwas genauere Beschreibung der Verhältnisse wäre ggf. hifreich…

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe
durch unseren Garten laufen ?

hallo - das kann ich leider so nicht beantworten,da hiernicht steht, ob sie in einem mehrfamilienhaus oder einem einfamilienhaus wohnen, ob der vermieter da mit wohnt usw. bitte etwas konkreter. sorry.

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe
durch unseren Garten laufen ?

Lieber Rolf,

ehrlich gesagt, finde ich eine solche Frage eine Frechheit. Man wendet sich hier in diesem Medium an wild fremde Personen und bittet diese um kostenlose Hilfe.

Da wäre es 1. nicht zu viel verlangt, zumindest eine Grußformel wie „hallo“ zu verwenden und am Schluss der Frage ein Wort des Dankens.

Zu Ihrer Frage… eine Gegenfrage. Ist es im Sommer warm ?

Sie sehen, mit ein paar solchen, hingeschmissenen Brocken kann kein Mensch Ihre Frage beantworten.

Ist der Garten von Ihnen angemietet ?
Was steht im Mietvertrag ? Ist der Garten zur alleinigen Nutzung von Ihnen bestimmt ?
Ist es ein Garten der allen Mietern im Hause zur Verfügung steht.
Wieso läuft der Vermieter mit der Taschenlampe durch den Garten ?

Auch wenn ich, ehrlich gesagt nicht erwarte, eine Antwort zu bekommen, habe ich jetzt doch mehr geschrieben, als ich eigentlich wollte.

Liebe Grüße
Stephanie

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe
durch unseren Garten laufen ?

Hallo,

vorausgesetzt,

  • der Garten ist Bestandteil des Mietvertrags und steht euch allein zur Nutzung
  • ist umfriedet (Zaun, Hecke o.ä.)
  • der Vermieter hat keinen zwingenden Grund für sein Verhalten (z.B. Gefahr in Verzug bei Rohrbruch)

„nein“.

Das kann ich leider nicht beantworten. Theoretisch würd ich sagen, ja. Denn er ist ja der Eigentümer. Allerdings weiß ich nicht, ob da im Mietvertrag etwas wegen der Gartennutzung geregelt ist. Also wie gesagt, eine eindeutige Antwort kann ich darauf nicht geben. Tut mir leid. Vielleicht einfach mal drauf ansprechen, dass er das lassen soll.

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe
durch unseren Garten laufen ?

Hallo rolf.39
Passiert das öfter? Wohnt der Vermieter auch im Haus oder gehört der Garten nur zu Eurer Mietsache?
Habt Ihr das Gefühl jemand spioniert Euch aus? Oder schlimmer spannt?
Auf jeden Fall müsst Ihr dem Vermieter ausdrücklich mitteilen, Ihr wollt das nicht!
Wenn der Garten nur von Euch gemietet ist, dann muss sich der Vermieter anmelden, wenn er was besichtigen will.
Mehr kann ich im Augenblick nicht sagen.
Gruß
fragmich46

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe
durch unseren Garten laufen ?

Hallo Rolf 39,da kann ich Dir nur einen Rat geben,gehe
zur NRW-Verbraucher-Zentrale und bitte um Auskunft.Um
diese Frage zu beantworten braucht man mehr Hintergrund
wissen.Da bist Du bei der Verbraucher-Zentrale richtig.
Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe
durch unseren Garten laufen ?

Hallo Rolf,

grundsätzlich nein. Wenn der Garten im Mietvertrag genau definiert und vermietet ist, hätte er um deine Erlaubnis bitten müssen.

Ist allerdings Gefahr im Verzug, bzw. gibt es andere Ausnahmen die es rechtfertigen, kann er durchaus deinen gemieteten Garten betreten.

Gruß Knarf

Guten Morgen Rolf,

Ihnen, als Besitzer der Wohnung und des Gartens steht alleine das Recht zu, das im Mietvertrag vereinbarte zu nutzen.
Bitte schauen Sie sich den Mietvertrag und die Hausordnung genau an. Dort kann die Nutzung des Gartens geregelt sein.
Bezahlen Sie Miete für die Wohnung/Haus und den Garten, und es ist eindeutig, dass nur Sie die Gartennutzung vertraglich vereinbart haben, hat Ihr Vermieter nichts im Garten verloren.
Ist der Garten mit einem Zaun o.ä. versehen? Käme der Sachverhalt einem Hausfriedensbruch nahe.
Was macht übrigens Ihr Vermieter nachts im Garten?
Wohnt er auch im Haus? War zu der Zeit „Gefahr im Verzug“?

Gruß Fred

Hallo,

entschuldigt bitte das ich meine Frage so knapp geschrieben habe.
Wir wohnen sehr ländlich in einem alten Einfamilienhaus, unser Garten ist von einem Zaun umgeben.
Der Vermieter ist über unseren Zaun der vielleicht 1 m hoch ist, gestiegen und lief im Garten mit einer Taschenlampe umher.
Wir waren ziemlich geschockt, da sich auch im Wohnzimmer an den Fenstern keine Jalousien befinden hatte er die Möglichkeit uns auch auszuspionieren, wer weiß ob das schon öfter vorgekommen ist ? !

Lieben Dank für die Antworten…

es grüßt Rolf

hallo,
wenn der garten mitvermietet ist, kann der vermieter diesen nicht nach belieben betreten. es sei denn es ist gefahr im verzug oder er meldet sich vorher an. ich würde den vermieter mal darauf ansprechen, denn das ist ja schon ein merkwürdiges verhalten, vielleicht gibt es ja einen grund dafür ?
gruß koni

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe
durch unseren Garten laufen ?

…in diesem Fall würde ich den Vermieter ansprechen. Sollte er uneinsichtig sein, hilft eine Drohung mit einer Unterlassungsklage. Wie schon oben angeführt, ist das ein Hausfriedensbruch.

Viel Glück

Fred

Hallo Rolf,
Das kommt drauf an. Ist die exklusive Gartennutzung im Mietvertrag vereinbart?
Falls ja, sind Sie sicher, daß der arme Mann nicht im Dunkeln irgendwelche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Hauses, der Nachbarn oder Ihnen vornehmen oder überprüfen mußte?
Mit bestem Gruß

Ciao Rolf,

was steht im Mietvertrag?

Ist der Garten deine alleinige Mietsache? Dann ganz klar: Nein. Wenn der Vermieter die Mietsache betreten will, dann kündigt er sich min 7 Tage vorher an.

Wird der Garten von mehrenen Parteien genutzt, gilt gleiches Recht für alle.

Grundsätzlich: offen, ehrlich und diplomatisch mit dem anderen Sprechen.

Viel Erfolg!
cumar

Darf mein Vermieter abends im Dunkeln mit Der Taschenlampe
durch unseren Garten laufen ?