Vermieter ändert seine Meinung bzgl. Mieterauszug

Shalom, folgende Fragen:

  1. Ich habe einen befristeten Mietvertrag und frage daher den Vermieter, ob er mit meinem früheren Auszug einverstanden wäre. Erstaunliche Zusage. Dann aber in einer Woche ändert er seine Meinung. Wenn ich das Vorgespäch evtl. beweisen könnte, dass er wirklich zugesagt hatte, wie stehen dann meine Chancen?

  2. Der Mietvertrag wurde mündlich auf die Dauer eines Semesters vereinbart. Schriftlich aber wurde in den Vertrag das Datum kurz vor dem Vorlesungsbeginns des neuen Semesters reingeschrieben (Also 30.04). Evtl. wurde da ein Semester mit 6 Monaten einfach verwecheselt. Erst viel später habe ich es bemerkt - unglaublich, aber wahr. Kann ich jetzt den Auszug zum 30.03. (Ende des Wintersemesters) verlangen?

Ich würde mich über eine kompetente Antwort freuen.

ohne leumundige zeugen wird es schwer einen beweis zu führen. in´s vizir solltest du die frage nehmen, ob die befristung tatsächlich und überhaupt rechtswirksam ist. zunächst würde ich bis 3.2. (eingang beim vermieter) außerordentlich zum 30.3. und zum 30.4.11 vorsorglich ordentlich aufkündigen.

Hi…
Also wenn du da auch einen mündlichen Vertrag hast dann sollte die beweisbarkeit nicht nur bei dir etwas dürftig sein auch bei ihm… So wie ich es gelesen habe dreht es sich hierbei eigentlich nur um 1 MOnat oder? Also ausziehen…
Gruß Peter

Tja - so sind se de “kafir” Ungläubige halt. Trauen nur dem was geschrieben steht! - gilt für Dich leider auch!

shalom!

kann leider nicht helfen