Shalom, folgende Fragen:
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Ich habe einen befristeten Mietvertrag und frage daher den Vermieter, ob er mit meinem früheren Auszug einverstanden wäre. Erstaunliche Zusage. Dann aber in einer Woche ändert er seine Meinung. Wenn ich das Vorgespäch evtl. beweisen könnte, dass er wirklich zugesagt hatte, wie stehen dann meine Chancen?
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Der Mietvertrag wurde mündlich auf die Dauer eines Semesters vereinbart. Schriftlich aber wurde in den Vertrag das Datum kurz vor dem Vorlesungsbeginns des neuen Semesters reingeschrieben (Also 30.04). Evtl. wurde da ein Semester mit 6 Monaten einfach verwecheselt. Erst viel später habe ich es bemerkt - unglaublich, aber wahr. Kann ich jetzt den Auszug zum 30.03. (Ende des Wintersemesters) verlangen?
Ich würde mich über eine kompetente Antwort freuen.