Vermieter akzeptiert Freundin nicht

Hallo,

eine Person wohnt alleine in einer Mietwohnung. Diese Person findet später eine Frau und sie beschließen zusammen zu ziehen. Die Frau möchte zu Mann ziehen.

Der Mann gibt dem Vermieter bescheid das bald seine Freundin bei ihm einzieht ( wegen NK Abrechnung ).

Der VM allerdings möchte das nicht und behaart drauf das die Wohnung an eine Person alleine vermietet bleibt.

Was könnte passieren wenn die Frau nun doch einfach einzieht ? Konsequenzen ? Kann der VM die Frau rausschmeissen ?

Gruß

Hallo das geht ganz einfach , er gibt Euch die Kündigung der Wohnung .
viele Grüße noro

Ja und? Hat er das irgendwie begründet?
Die Meldung der zusätzlichen Bewohners ist korrekt (du nanntest ja schon die Betriebskostenabrechnung).
Wenn er Bedenken hat, etwa wegen drohender Überbelegung (kann ich mir kaum vorstellen), dann darf er dir gerne die Gründe darlegen. Dann sehen wir weiter.

Zur Sicherheit: Es ist eine Wohnung mit hinreichender Wohnfläche, kein untervermietetes Zimmer?

Nein.

der Mieter hat grundsätzlich ein Recht darauf seine Freundin, Partnerin, Ehefrau mit aufzunehmen.
Dagegen kann der Vermieter nichts einwenden, es gibt nur ganz wenige Ausnahmen.
Eine wäre die sog. Überbelegung, also wenn die Wohnung extrem klein wäre und für 2 Personen völlig ungeeignet.

MfG
duck313

…die er aber auf vierlagigem Papier von Charmin ausdrucken sollte, damit der Wisch zumindest EINEN Zweck erfüllt.

Oder warum sollte eine Kündigung wirksam möglich sein, unter Berücksichtigung der bisher genannten (wenigen) Fakten?

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Man verweise den Vermieter auf Paragraph 553, Absatz 1 BGB. Wenn er nicht ganz konkrete und essentielle Einwände dagegen hat, daß die Lebensgefährtin einzieht, kann er dagegen null komma gar nichts machen. Allerdings würde ich in so einem Fall dann doch empfehlen sich etwas anderes zu suchen, da er sich auf alle möglichen Arten rächen kann…
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/recht-und-urteile/nachzug-des-partners.html

3 ZKB Wohnung mit 90m²

Wie sollte er sich „rächen“ ?

Nein, 3ZKB mit 90m²

Ein Vermieter hat genug Möglichkeiten einem unerwünschten Mieter das Leben schwer zu machen, von Mieterhöhungen über „dringend nötige Sanierungen“ bis hin zu „Beschwerden aus der Nachbarschaft über dies und jenes“

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Ist die Whg im Haus des Vermieters und dort die einzige?

< spekulation vorab > wäre eigentlich naheliegend

  • Wohnt er woanders, ist es ihm oft egal.
  • Hat er mehrere Wohnungen, kennt er sich besser aus (keine leeren Drohungen)
  • hat er nur seine Dachetage vermietet, fühlt er sich „im Recht“, Einfluss zu nehmen (und stellt dann erstaunt fest, das er nur mit @noro’s Methode hat)
    < /spekulation vorab >