Vermieter ALGII Behörde

Hallo,

ich vermiete eine Haushälfte. Der Mieter teilte mir jetzt mit, das er ALG II (Hartz 4) bezieht. Soweit so gut.

Jetzt reichte mir der Mieter ein Formular über die " Bestätigung über Modernisierung von Mietwohnraum " ein.

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=b123ae-129…

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=21ffbf-129…

Dieses Formular besteht aus zwei Seiten, es enthält keine Erklärung/Antworten/Hilfe zu den Fragen die ich ausfüllen soll. Ich finde nur den Hinweis, das ich mich strafbar mache, wenn die Angaben falsch sind!

Besonders stören mich die Frage zur Modernisierung, was interessiert sich die ARGE ob der Wohnraum modernisiert worden ist! Außerdem kann man die Fragen zur Modernisierung so oder auslegen!

Durch ein Telefongespräch mit der ARGE bekam ich nur den Hinweis: „Das ich mir keinen Kopf machen sollte und alles ausfüllen soll“

Ist das überhaupt das richtige Formular oder bezweckt der Mieter/ ARGE irgendwas anders??
Kann ich mich sogar weigern, das Formular auszufüllen?
Wieso kontaktiert mich die ARGE nicht direkt??

DANKE

Also um ehrlich zu sein sehe ich so ein Formular das erste mal. Was mich stutzig macht ist das auf den Formular kein Logo irgendeiner Behörde oder den Schriftzug der Agentur für Arbeit zu sehen ist.

Ich gehe mal stark davon aus das die Agentur für Arbeit anhand der Angaben zum Haus die Höhe der Miete berechnet. Je nach dem wird berechnet ob die Quadratmeter und die Miete dem ALG2 Empfänger angemessen sind.

Hallo,
Antragsteller von Hartz IV bekommen immer die benötigten Formulare, die sie dann selbst an die Vermieter weiterreichen. Die ganze Zeit nannte man das Formular Mietbescheinigung, da stand von Modernisierung nix drin. Aber Sie können diese Bescheinigung ohne Bedenken ausfüllen. Durch Ihre Angaben wird dann der ihm zustehende Mietpreis pro qm ermittelt. Da es ja Mietpreisunterschiede zwischen Neu- und Altbau gibt, gibt es Heute bestimmt auch Preisunterschiede bei sanierten und unsanierten Wohnräumen.

hallo,
sorry,kann ich nicht helfen

lisa

Hallo,

also weigern wäre sehr schlecht, dann kriegt der Mieter keine Berechnung, sprich er erhält keine Miete.
Ausfüllen würde ich nach bestem Wissen und wenn man keine Infos von der Arge kriegt, sollte das reichen. Wenn die Arge noch was wissen möchte melden die sich schon.

Gruß Jenny

Mit Harz IV - Mietern kenne ich mich Gott sei Dank nicht aus. Ich würde das Formular einfach mal ausfüllen. Wenn Sie nicht modernisiert haben, genügt ja ein „nein“. Alles andere, was die Miete betrifft, wollen die bestimmt nur wissen, weil der Harz IV Mieter ja alles bezahlt bekommt. Also müssen Sie wenigstens nicht Angst um die Zahlung der Miete haben.

Herta Bassauer

Moin!
Das Arbeitsamt kontaktiert Sie nicht persönlich, weil es mit Ihnen nichts zu tun hat. Der „Kunde“ ist nämlich Ihr Mieter. Und der will, daß das Arbeitsamt seine Miete zahlt. Und das Arbeitsamt zahlt dieses Geld dann an den Mieter, der Ihnen dann das (hoffentlich) überweist.
So wars jedenfalls bisher…
Nun, ICH denke, da Sie auch keine Aktien mit dem Arbeitsamt haben, was geht also das AA an, wie Ihre Wohnung/Haus aussieht?
Ich würde mit den Formularen zum Haus- und Grundbesitzerverein (z.B.: http://www.koelner-hug.de/) gehen und mich da erst mal schlau machen. Und meinem Mieter würde ich sagen, daß er von mir nur ein Schreiben bekommt, in dem ich ihm bestätige, daß die Miete und Mietnebenkosten soundsoviel Euro betragen.
Wenn der Mieter die Miete nicht (mehr) zahlen kann, soll er eben ausziehen.
(Ich weiß, daß ich mir mit meiner Meinung keine Freunde mache, aber das ist eben meine Meinung. Denn ich selbst habe für das Haus jahrzehntelang hart und entbehrungsreich gearbeitet…)
Gruß
MK

Hallo,
dieses Formular bekommt seit 2008 jeder Hartz 4 Empfänger zur Vorlage bei seinem Vermieter. Der Vermieter ist zum Ausfüllen des Formulares verpflichtet. Nach diesen Angaben wird der Wohnraum-Zuschuss für den Hartz 4-Empfänger berechnet. Üblicherweise wird auch die Miete direkt an den Vermieter gezahlt.
Freundliche Grüße
Udo

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Jetzt Frag ich mich, wo steht das, das ich dazu verpflichtet bin?! Ich habe nur die zwei Seiten bekommen, mehr nicht!
Will dem Mieter keine Steine in den Weg legen und werde das Formular ausfüllen.

Hallo,
habe mir das mal angesehen. Sieht fast aus wie eine Mietbescheingigung bei einem Antrag auf Wohngeld. Die zu machenden Angaben sind eigentlich leicht verständlich, z.B. wie viel Räume hat die zu vermietende Wohnung, sind Isolierfenster drin.
Und die Frage was es die Arge interessiert kann etwas mit den zu zahlenden NK und der Miete zu tun haben. Also ist die Miete angemessen gegenüber dem Zustand, alter usw. der Wohnung.
Hoffe es hilft etwas weiter.

Gruß

Hallo,

Sie sind nicht verpflichtet diese Bescheinigung auszufüllen. Teilen Sie Ihrem Mieter mit, dass er einen Mietvertrag hat, den er der ARGE vorlegen kann. Alle anderen im Formular geforderten Angaben sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht relevant für die Berechnung von Harz IV. Bei weiteren Fragen soll sich die ARGE direkt an Sie wenden und Ihnen die Rechtsgrundlage Ihrer Auskunftpflicht benennen.

Im Internet finden Sie genug Disskussionen zum Thema, wenn Sie bei Google den Begriff Vermieterbescheinigung eingeben.
MfG P. Kunze

Hallo agrzde,

so wie es aussieht sollen Sie damit das Haus bzw. die Wohnung beschreiben, da die ARGE de facto als Mieter in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Die wollen sich damit versichern, damit die keine Bruchbude zu einem Wucherpreis mieten und damit gegebenenfalls alles nachvollziehbar ist.

Ich würde das Papier gewissenhaft ausfüllen und unter Vorbehalt unterschreiben, wie man es halt auch bei der Steuerklärung macht.

Beste Grüße
hardy

hallo erstmal.
also mir iat auch nicht ersichtlich was die arge will
normal musst du die anlage kdu ( kosten der unterkunft) ausfüllen. das bekommst du unter diesem link online http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

das ist das was der hartzer einreichen muss. erst wenn du sanierungen vorgenommen hast welche die miete erhöhen musst du diese modernisierung ausfüllen.

also KDU ausfüllen und das thema müsste erledigt sein…

lass dich nicht veräppeln.

war zu schnell… lach
die anlage muss der mieter ausfüllen und mit dem mietvertrag belegen…
von daher ist das modernisierungsformular ???
seltsam…
es gibt sicher eine vom vermieter auszufüllende mietbescheinigung aber das kommt von der stadt und der entsprechenden wohngeldstelle. frage dort an die helfen dir in diesem speziellen fall konkreter weiter

Hallo agrzde,

da man sich bei falschen Angaben durchaus strafbar machen kann, empfehlen wir dringend eine fachmännische Beratung vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Also der Antrag ist vollkommen normal dadurch die ARGE sehen muss wie viel Miete er bezahlen muss und ob er selbst noch Renovieren muss und so wenn ja dann würde der Mieter Geld von der ARGE dafür bekommen das ist normal das sie das alles wissen wollen.

Hallo, ich denke das dein Mieter Wohngeld o.ä. beantragen will. Und um zu errechnen was dem Mieter evtl. an Zuschüssen zusteht braucht die Arge derartige informationen. Du hast dadurch nichts zu befürchten. Ob Du komplett verweigern kannst, weiss ich leider nicht.

In diesem Zusammenhang fragt sich, was Ihr Mieter dort angab, auf welche § beruht das Auskunftsbegehren?
Fragt sich, was die Arge ermitteln will. Habe Zweifel bzgl. Ihrer Auskunftspflicht-worauf soll die beruhen?
Lese erstmalig von dieser Frage-finde evtl. noch mehr raus.

Sah mir gerade die Formulare an-wenn die Fragen bereits aus dem Mietvertrag hervorgehen, soll sich die Arge den ansehen.

Leider sehe ich jetzt erst, dass hier noch eine Anfrage offen sei? Ich denke aber, dass sienach so langer Zeit ausreichend beantwortet wurde.
Viele Grüße
zaubermaus