Vermieter anrufen Ja oder Nein?

Hallo,
In meiner Küche wackelt der Wasserhahn am Spülbecken. Muss ich dem Vermieter Bescheid geben?
Gruß Silke

Spätestens wenn du in der Küche Ubootfahren kannst🤤

Hallo unter die Spüle legen und mit einer Wasserpumpenzange ganz oben die große Mutter anziehen . Wenn es nicht geht bitte den Vermieter verständigen .
viele Grüße noro

Hallo,
selbst nachziehen oder dem Vermieter melden. Jetzt ist eine gute Zeit, die Handwerker haben Wochenende, in 7 Tagen gibt es diese Gelegenheit wieder.

Da es sich hier um eine Kleinreparatur handelt und ungefähr 90% der Mietverträge derartiges auf den Mieter abwälzen, solltest Du entweder selber zur Tat schreiten oder einen Bekannten fragen.
Nur wenn das nicht möglich ist, solltest Du den Vermieter informieren. Der wird einen Handwerker beauftragen und Dir die Rechnung schicken.
Selber könntest Du natürlich auch einen Handwerker rufen und zahlen, aber das zählt dann nicht für die Jahres-höchstgrenze der Kleinraparaturklausel und bei der nächsten Reparatur im gleihen Jahr zahlst Du dann wieder.
Das alles unter der Voraussetzung, dass es sich um die Küche (odre zumindest den Wasserhahn) des Vermieters handelt und eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht. Also: das erstmal prüfen.
Gruß
anf

Hä,

hast du einen Beleg dafür, dass der Betrag in diesem Fall nicht nach Vorlage eines Beleges zum Jahreshöchstbetrag für Kleinreparaturen zählt?

Gruß, Karin

Ich denke da an https://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
oder
http://www.sueddeutsche.de/geld/eigenmaechtige-reparatur-kein-anspruch-des-mieters-1.258006
„Selber zahlen“ heißt „wirklich selber zahlen“. Es ergeben sich aus der Eigenmacht keinerlei Ansprüche.
Gruß
anf

Danke für eure Antworten