Vermieter/Anwaltskanzlei/Kostenerstattung

Guten Tag, habe folgendes Problem. Nach einem Mietverhältnis wurde ich heute per Anwalt aufgefordert für entstandene Schäden und instandsetzungen aufzukommen. Soweit so gut und die Kosten sind auch gerechtfertigt. Was ich jedoch stark bezweifle ist die rechtigkeit der Forderung das ich nun auch die Anwaltskosten tragen soll. In meinem Fall hat KEINERLEI Kontaktversuch seitens des Vermieters stattgefunden. Es kam KEINE RECHNUNG, KEINE MAHNUNG, KEINE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG usw. es landete heute einfach das Schreiben bei uns „Forderung von seitens Vermieter XYZ, Kosten werden aufgeschlüsselt“ und ich soll eben auch für die Anwaltlichen Forderungen aufkommen die fast genausohoch wie der eigentliche Schaden sind. Ich fühle mich dabei ehrlich gesagt sehr sehr unter Druck gesetzt und vor den Kopf gestossen da eben KEINERLEI Kontaktaufnahme stattfand sondern eben einfach per Anwalt gedroht wurde sollte ich nicht den Forderungen nachkommen würden gerichtliche Kosten auf mich zukommen. Wie gesagt der Posten des eigentlichen Mietschadens sind unstrittig und werden natürlich auch von mir beglichen. Ich sehe es nur nicht ein das man direkt einen Anwalt einschaltet und mich dann einfach auch noch dafür aufkommen lassen will.

hallo - wenn seitens des vermieters vorher keinerlei aufforderungen schriflich erfolgt sind, müssen auch keine anwaltskosten übernommen werden. da sie sich ja bereit erklären, die schsdenskosten zu übernehmen, ist das ja geklärt und der vermieter hätte sie einfach nur mit einem normalen schriftstück zur zahlung auffordern müssen. man hat ihnen somit überhaupt nicht die gelegenheit gegeben, sich sich zur geldforderung zu äußern. am besten rate ich ihnen aber, selbst einen anwalt diesbezüglich einzuschalten. lg.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

wenn Schäden gerechtfertigt, ist ja dafür Mietkaution da, die ggf. einbehalten werden kann.
wenn ohne jeglichen Kontakt Info sonstiges Rechtsanwalt eingeschalted wird ist dies meiner Meinung nach Sache des Vermieters diese Kosten zu übernehmen.
wenn Sie hier keine Hilfe erhalten ggf. über Mietrecht googeln, bei Mietverein anfragen, bzw. habe ich bei Problem auch schon gemacht:
habe kostenpflichtige Hotline (Rechtsanwalt) angerufen,
Problem kurz detailiert geschildert, kosted min. ca.
1,5-2 € habe hier für 2 Euro Hilfe erhalten,
Vorteil auch mit Rechtsgrundlage

Danke für den Tipp mit der Hotline, habe dort einen Anwalt kontaktiert und er sah es auch so das keine Rechtsgrundlage für einschalten eines Anwalts bestand da ich mich im Vornherein weder unkooperativ gezeigt habe noch vor dem Schreiben des Anwalts auch nur eine Rechnung geschweige Mahnung erhalten habe.

Widersprechen sie per Einschreiben / Rückschein den Anwaltsgebühren und zahlen sie die anderen Kosten.

Hallo Evonika,
ich hoffe für Dich, dass Du beweisen kannst, dass es vorab keinerlei Forderungen gegeben hat die Dir schriftlich mitgeteilt wurden. Du solltest Deinen Vermieter, nicht den Anwalt, auffordern, Dir die vorangegangene Korrespondenz als Kopie zukommen zu lassen. Dann kannst Du ja die berechtigte Forderung begleichen und abwarten, bis Du einen Mahnbescheid über die Anwaltskosten bekommst. Dem musst Du dann widersprechen und, falls es zu einer Klage kommt, deutlich machen, wie der Verlauf der Angelegenheit war und dass die Forderung zu unrecht erhoben wird.
Viel Glück dabei und viele Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,
ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher; teile aber Ihre Meinung. Warum bedurfte es eines Anwalts, wenn sie die Kosten übernehmen wollten ? Wenn es genau so war, brauchen Sie die Anwaltkosten nicht zu bezahlen.

MfG

Hallo, so lange sie nicht im Verzug waren, brauchen sie die Anwaltskosten des Gegners nicht zahlen. Sollten sie vom Vermieter aber bereits angemahnt sein und sollte die Frist verstrichen sein, geraten sie in Verzug. Dann zahlen sie die Anwaltskosten!

Hallo,

das ist ein rechtlich nicht haltbarer Versuch der Anwaltskanzlei doppelt zu kassieren. Einmal vom Auftraggeber und einmal von dir.

Deshalb zahl den Mietschaden und schreibe der Kanzlei, dass du den Schaden bereits angewiesen hast, aber nicht für die Anwaltskosten aufkommst, da er nicht durch dich beauftragt wurde. (Bisher gilt immer noch: wer das Bier bestellt bezahlt es)

Gruß und Good Luck

Knarf

Werter Fragesteller!
In dieser Angelegenheit kann ich Ihnen weder raten noch helfen. Was Sie brauchen ist ein Rechtsanwalt, ein guter RA muß es sein.
Befremdend ist für mich, dass Sie bislang keine Kontaktaufnahme hatten, dass Ihnen gleich eine Zahlungsaufforderung zuging, mit Kosten des gegnerischen Anwaltes.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“

Hallo Evokia,

Kostennoten nach der RVG (Forderungen)von Rechtsanwälten der Gegenpartei in außergerichtlichen Verfahren müssen nicht beglichen werden. Diese muss sich die Gegenpartei beim Gericht erstreiten, da Du nicht der Auftraggeber warst. Somit würde ich der ganzen Sache relativ gelassen entgegen sehen. Der Anwalt verhält sich entsprechend dem Wunsch seines Klienten, seine Kosten auf Dich abzuwälzen. Sollte ein Mahnbescheid beantragt werden, so widerspreche diesem fristgemäß per Einschreiben/Rückschein gegenüber dem Gericht. Du musst beim Widerspruch an das Gericht keine Gründe dafür angeben, allerdings empfiehlt es sich, dies zu tun.

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Liebe Ratsuchende,
für Anwaltskosten müssen Sie nur aufkommen, wenn Sie in Verzug waren, oder der Vermieter davon ausgehen mußte, daß Sie nicht von selbst zahlen würden.
Ob Sie in Verzug waren, kann ich nicht beurteilen, dazu berichten Sie zuwenig über den Sachverhalt.
Viel Glück!

Alsodabinichganzbeidir.DerVermieterhätteerstmalmitdirKontaktaufnemenkönnen.DadieVorderungenjawohlunstrittigsind,würdeichmichandenVermieterwendenunddieSache,nachMöglichkeit,mitihmklähren.Sollteerdaraufnichteingehen,würdeich,ebenfals,einenAnwaltaufsuchen
MitfreundlichemGrußulliP