Vermieter: Aufhebung des Mietvertrages

Liebe/-r Experte/-in,

Bin Vermieter einer möblierten Zwei-Zimmer-Wohnung (Baujahr 1992). Mein Mieter informierte mich vor ca. 3 Wochen, dass er zum 01.08. auszieht, aber bereits auch einen Nachmieter hat. Der Mietvertrag enthält eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich rief den Nachmieter an und leitete mein Anliegen ein mit den Worten „…Sie möchten gerne evtl. meine Wohnung mieten“…? Die potentielle Nachmietern entgegnete: „…nicht evtl. sondern auf jeden Fall…“ Bei unserem Kennenlerntermin besprachen wir einige Punkte, die noch zu klären wären (schwer gängige Rolläden, Waschmaschine älter, Silikonfuge im Bad muss erneuert werden …). Ich wollte den Bruttomietpreis um 10,-- € anheben; damit war die Nachmieterin aber nicht einverstanden. Na ja, dann habe ich den Bruttomietpreis also wie gehabt gelassen. Die Nachmieterin bestand darauf, dass die Rolläden bis zum Einzug repariert sind. Bei diesem Satz hätte ich wachsam werden müssen.

Nachträglich sollten noch Änderungen am Mietvertrag vorgenommen werden sollen, da die Formulierungen angeblich nicht mehr dem Mietrecht entsprechen würden. Dies wurde von mir aber abgelehnt, da diese korrekt waren. Außerdem ist die Nachmieterin seither mit nichts zufrieden und stellt mir grundlos ein Ultimatum nach dem anderen mit äußerst unfreundlichen E-Mails, obwohl es meinem Mann erst gestern möglich war, die Mängel zu besichtigen (Schlüssel hat die Nachmieterin erst seit gestern und mein Mann war gleich da). Nun passt der Mieterin nicht die Art und Weise, wie die Rolläden heruntergelassen werden müssen (nicht bis ganz oben hochziehen - oder, wenn doch bis ganz oben hochgezogen wurde, muss der Rolladen mit der Hand ein bisschen nach unten gezogen werden, dann kann er problemlos runtergelassen werden). Dies sei lebensgefährlich - ausserdem hätte ich den auszutauschenden Rolladen bis 07.08. auszutauschen, da mir die Schwergängigkeit ja bereits bei Einzug der derzeitigen Mieterin vor 3 Jahren bekannt war und dies wohl genug Zeit wäre, diesen auszutauschen.

Also ich muss sagen, bereits vor Beginn der Mietzeit zu wissen, dass ich eine Querulantin als Mieterin habe, finde ich so schrecklich, dass ich mich frage, ob ich nicht den Mietvertrag rückgängig machen kann. Am 13.07. haben wir den Vertrag geschlossen, Mietbeginn ist 01.08.

Vielleicht kennen Sie als Experten ja eine Möglichkeit, wie ich evtl. noch aus dem Vertrag rauskommen kann ???

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits im voraus.

Liebe Grüße,

Chris

Hallo Chris,

leider wird Sie meine Antwort nicht befriedigen.
Nun denn, „das Kind ist ja bereits in den Brunnen gefallen“, hier die Fakten.

Sie hätten im Vorfeld auf der Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist bestehen sollen und einen Nachmieter nicht akzeptieren müssen, außer in dem bestehenden Mietvertrag hätte es eine entsprechende Klausel, die den Mieter berechtigt einen Nachmieter zu suchen, gegeben.

Da dies jedoch versäumt wurde und Sie den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert haben, ist der Mietvertrag durch beidseitige Unterzeichnung rechtskräftig geworden und kann nur noch mit beidseitigem Einverständnis aufgehoben werden.
Sollte der Nachmieter auf Erfüllung des Mietvertrags bestehen, haben Sie als Vermieter keine Möglichkeit mehr.

Sollte der Nachmieter nun Mängel anmelden, so bleibt ihnen keine Wahl, als diese zu beheben; wobei hier zu unterscheiden ist, ob es sich hierbei um tatsächliche Mängel handelt.

Eine 100%-gebrauchsfähige Rollade gehört zur mitvermietetenden Wohnung, d.h. die Rollade muss in jeder Stellung ( oben, unten, halboffen ) stehen bleiben und ohne „Nachhilfe per Hand“ benutzbar sein.
Eine Reparatur wird unumgänglich sein oder Sie geben dem Nachmieter die „Vorlage“ u.U. eine Mietminderung anzumelden und vorzunehmen.

Es tut mir leid, Ihnen keine zufriedenstellende Auskunft geben zu können.

Mit freundlichem Gruß,

Brigitte

Hallo Brigitte,

vielen Dank erst Mal für die schnelle Antwort. Ich dachte mir schon, dass es keine Möglichkeit gibt, den Vertrag einseitig aufzuheben. Normalerweise hätte ich ja auch auf die 3-monatige Kündigungsfrist bestanden, aber da der Vormieter ja auch einen Nachmieter vorzuweisen hatte und dieser zunächst ja auch einen netten Eindruck machte(in der Gegend ist eine Elite-Uni - ich habe immer Studenten in dieser Wohnung, die eine exclusive Ausstattung hat und daher für eine einzelne Person nicht leicht zu bezahlen ist. Wenn ein Student nach 3 oder 4 Jahren fertig ist, werden per Mundpropaganda die „guten“ Wohnungen dann den Neuen weiterempfohlen. Den Mietvertrag schließe ich dann immer mit den Eltern) unterschrieb ich den neuen Mietvertrag. Die Eltern dieser Art Studenten sind grundsätzlich etwas schwierig (die Schule kostet ja auch ca. 2.500,-- € pro Monat) - aber diese entpuppten sich halt erst im Nachhinein als regelrechte Qurerulanten.

Zu den Rolläden: die kleinen werden wir wohl mit Stoppern versehen, so dass der Rolladenanschlag nicht ganz oben ist. Bezügl. des größeren Rolladens habe ich aber noch eine Frage: wie wäre denn die Rechtslage, wenn ich diesen einfach entfernen lassen würde? Dieser bereitet mir nämlich bereits von Anfang an immer wieder Probleme. Hinweis: Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss!

Im Voraus besten Dank für Ihre professionelle Antwort!

Liebe Grüße,

Chris

Hallo,

ist schwierig da wieder rauszukommen!

Handelt es sich um möblierten Wohnraum, der Teil Ihrer eigenen Wohnung ist?

Oder reden wir beispielsweise über eine Einliegerwohnung in einem mit von Ihnen bewohnten Zweifamilienhaus?

In beiden Fällen wäre dann eine Kündigung einfacher…

Mit freundlichen Grüßen
Heidi Schnurr

kündigen Sie fristlos wegen Unzumutbarkeit. Dazu brauchen >sie alles, was Ihnen negativ an Äußerungen vorliegt. Kann klappen.

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Hallo Chris,

wenn die Rollade bei Besichtigung und Übergabe der Wohnung bereits vorhanden war, wurde diese als Wohnungsbestandteil mitvermietet und aus diesem Grund kann der Mieter leider auf eine einwandfreie Funktion bestehen, d.h. der Vermieter ist hier in der Verpflichtung.

Was den Ausbau der Rollade anbelangt, würde ich zumindest versuchen, dies im Gespräch mit dem Mieter zu klären.

Es tut mir leid, dir hierzu keine befriedigendere Antwort geben zu können.

Gruß,

Brigitte

kündigen Sie fristlos wegen Unzumutbarkeit. Dazu brauchen >sie
alles, was Ihnen negativ an Äußerungen vorliegt. Kann klappen.

Hallo!

Also ich mache ja immer alles schriftlich und die Mieterin wohl auch. D.h. so gut wie alle negativen Äußerungen sind per E-Mail noch vorhanden. Die einzige Aussage, die mich aber so richtig auf die Palme gebracht habe, ist auf meinem Anrufbeantworter (habe ich noch nicht gelöscht). Da hat mich der Ehemann gebeten, mal wieder auf dem Handy seiner Frau zurückzurufen. Der Nachsatz: „… also nur vermieten - das geht nich - da muss also noch ein bisschen mehr kommen …“ ist eine bodenlose Frechheit! Ich habe ca. 70 E-Mails in dieser Angelegenheit in meinem Postfach gespeichert, habe unendlich viele teuere Telefonate auf Handys geführt, war bei der Übergabe in der 70 km entfernten Wohnung, mein Mann war zweimal dort wegen der Mängelbeseitigung, ich habe eine Rolladenfirma beauftragt, die nach den Rolläden schaut und habe eine neue Waschmaschine bestellt, die am Dienstag geliefert wird. Und jetzt soll ich wieder in die Wohnung, um mir anzuschauen, wie verdreckt diese vom Vormieter hinterlassen wurde. Seit Wohnungs- und Schlüsselübergabe sind ca. 3 Wochen vergangen (nicht viel Zeit für die vielen E-Mails …)und bei Übergabe war ja auch alles in Ordnung (und da waren die Nachmieter zu dritt da), auch bei Schlüsselübergabe wurde nichts erwähnt, also da wird man im Nachhinein nichts mehr machen können. Aber es wird von mir verlangt, dass ich mich darum kümmere, was ich ja auch getan habe. Die Vormieterin stellt sich da quer.

Aber dann zu behaupten „nur vermieten geht nicht … da muss schon noch ein bisschen mehr kommen …“ - da weiss ich dann nicht mehr, was ich dazu sagen soll.

Also das habe ich dann auch den Mietern mitgeteilt - außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass, wenn eine solche Unzufriedenheit mit der Wohnung herrscht, könnte man ja den Mietvertrag kündigen. Sollte vor Ablauf der Kündigungsfrist ein akzeptabler Nachmieter gefunden werden, so würde ich mich bereit erklären, einer früheren Entlassung aus dem Mietvertrag zuzustimmen. Daraufhin kam dann noch eine Antwort, die mit den Worten endete, dass der letzte Absatz bez. der beschriebenen Mietvertragskündigung ja wohl nicht so gemeint wäre.

Nachdem ich dann mitteilte, dass dies sehr wohl so gemeint wäre, da ich normalerweise keine Mietverträge mit Leuten schließe, die derart unhöflich und misstrauisch sind, hörte die Tyrannei auf. Seit 2 Tagen herrscht Funkstille. Hoffentlich ist das nicht die Ruhe vor dem Sturm.

Liebe Grüße,

Chris