Liebe/-r Experte/-in,
Bin Vermieter einer möblierten Zwei-Zimmer-Wohnung (Baujahr 1992). Mein Mieter informierte mich vor ca. 3 Wochen, dass er zum 01.08. auszieht, aber bereits auch einen Nachmieter hat. Der Mietvertrag enthält eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich rief den Nachmieter an und leitete mein Anliegen ein mit den Worten „…Sie möchten gerne evtl. meine Wohnung mieten“…? Die potentielle Nachmietern entgegnete: „…nicht evtl. sondern auf jeden Fall…“ Bei unserem Kennenlerntermin besprachen wir einige Punkte, die noch zu klären wären (schwer gängige Rolläden, Waschmaschine älter, Silikonfuge im Bad muss erneuert werden …). Ich wollte den Bruttomietpreis um 10,-- € anheben; damit war die Nachmieterin aber nicht einverstanden. Na ja, dann habe ich den Bruttomietpreis also wie gehabt gelassen. Die Nachmieterin bestand darauf, dass die Rolläden bis zum Einzug repariert sind. Bei diesem Satz hätte ich wachsam werden müssen.
Nachträglich sollten noch Änderungen am Mietvertrag vorgenommen werden sollen, da die Formulierungen angeblich nicht mehr dem Mietrecht entsprechen würden. Dies wurde von mir aber abgelehnt, da diese korrekt waren. Außerdem ist die Nachmieterin seither mit nichts zufrieden und stellt mir grundlos ein Ultimatum nach dem anderen mit äußerst unfreundlichen E-Mails, obwohl es meinem Mann erst gestern möglich war, die Mängel zu besichtigen (Schlüssel hat die Nachmieterin erst seit gestern und mein Mann war gleich da). Nun passt der Mieterin nicht die Art und Weise, wie die Rolläden heruntergelassen werden müssen (nicht bis ganz oben hochziehen - oder, wenn doch bis ganz oben hochgezogen wurde, muss der Rolladen mit der Hand ein bisschen nach unten gezogen werden, dann kann er problemlos runtergelassen werden). Dies sei lebensgefährlich - ausserdem hätte ich den auszutauschenden Rolladen bis 07.08. auszutauschen, da mir die Schwergängigkeit ja bereits bei Einzug der derzeitigen Mieterin vor 3 Jahren bekannt war und dies wohl genug Zeit wäre, diesen auszutauschen.
Also ich muss sagen, bereits vor Beginn der Mietzeit zu wissen, dass ich eine Querulantin als Mieterin habe, finde ich so schrecklich, dass ich mich frage, ob ich nicht den Mietvertrag rückgängig machen kann. Am 13.07. haben wir den Vertrag geschlossen, Mietbeginn ist 01.08.
Vielleicht kennen Sie als Experten ja eine Möglichkeit, wie ich evtl. noch aus dem Vertrag rauskommen kann ???
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits im voraus.
Liebe Grüße,
Chris