Vermieter baut mist, Mieter muss büßen?

Hallo,

Angenommen da ist jemand der schon seit August 2010 seine eigene Wohung hat.
Die Person wohnt dort in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien.
Einige der Wohnungen in diesem Haus gehören einem Mann der selbst schon eine Firma hat, er ist also der Eigentümer.
Da er viel zutun hat, überlässt er die Vermietung einer Angestellten.
Und diese Vermieterin schlägt vor, die Miete die das Amt zahlt direkt auf das Vermieterkonto zu überweisen.

Das Amt zahlt so dann also die Miete direkt an den Vermieter.

Und angenommen der Mieter fragt aus Interesse Mitte März bei der Vermieterin nach ob alles in Ordnung ist, und die Vermieterin sagt ja, aber ca. 3 Wochen später kommt Post vom Eigentümer indem dem Mieter gekündigt wird, und aufgefordert wird, binnen einer Woche 4 Monate Mietrückstand komplett auszugleichen und ebenfalls binnen einer Woche die Wohnung zu räumen.

Und angenommen der Mieter ruft sofort die Vermieterin an, um nachzuforschen was passiert ist.

Und rein theoretisch, die Vermieterin würde dann sagen, dass normalerweise schon beim ersten Mietrückstand der Mieter kontaktiert wird, aber indem Stress ist der Mieter wohl beim Jahreswechsel irgendwie durchgerutscht, sodass der Eigentümer selbst bei der Kontrolle erst einen Mietrückstand bemerkte, der da allerdings schon bei 4 Monaten lag. Und der Eigentümer deswegen direkt ohne Umwege ohne nochmaligen Kontakt zum Mieter direkt die Kündigung schrieb.

Und angenommen der Mieter hat weder vom Amt einen Bescheid bekommen indem darauf hingewiesen wird, das die Miete nicht gezahlt wird, noch irgendeinen Anruf, Hinweis oder sonstetwas bekommen, soll aber jetzt binnen kürzester Zeit 4 Monatsmieten nachzahlen.

Und angenommen das Geld vom AA wurde soweit Sanktioniert das auch die Miete betroffen ist. Ganz klar die Schuld vom Mieter. D.h. der Mieter würde in keinem Fall mehr Geld vom Arbeitsamt bekommen.

Aber theoretisch wäre es trotzdem eine Tatsache das der Mieter weder vom Amt einen Bescheid bekommen hat dass das Amt schon seit 4 Monaten nicht mehr zahlt,
und theoretisch wäre es auch eine Tatsache das der Mieter ebenfalls erst nach 4 Monaten über einen Mietrückstand Informiert wurde, und nun binnen kürzester Zeit 4 MM zurück zahlen soll.

Was hätte der Mieter nun für Möglichkeiten?

Das der Mieter ja keine Möglichkeit hat soviel Geld auf einmal zurück zu zahlen.
Und bei einer MM Rückstand hätte der Mieter noch was machen können.
Aber wenn der Vermieter den Mietrückstand erst selbst nach 4 Monaten bemerkt, ist der Mieter dann Verpflichtet soviel Geld auf einmal zu zahlen? Und einen Bescheid vom Amt über nichtzahlung der Miete hat der Mieter auch nicht bekommen.

Hallo.

Der Mieter kann die Kündigung abwenden, wenn er zahlt oder das Amt die Übernahme der Verpflichtung erklärt und den Ausstand ausgleicht, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

Im Gegensatz zum Mieter, der verpflichtet ist seine Miete fristgerecht und vollständig zu zahlen, bzw. die Zahlung zu kontrollieren, hat der Vermieter nicht die Pflicht die Zahlungseingänge sofort zu kontrollieren.
Kommt ein Mieter seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, kann der Vermieter das Vertragsverhältnis kündigen. Beträgt der Mietrückstand mehr als 2 Mieten, kann der Vermieter fristlos kündigen Abs.2 Nr.3 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__543.html
Der Mieter hat eine Bringschuld. Er muss sich kümmern.

Dem Mieter bleibt nur der Weg zur Bank oder zum Amt, da Obdachlosigkeit droht. Zu klären wäre auch die Frage, wo die Mietzahlungen dieser 4 Monate geblieben sind. Werden die ausstehenden Mieten rechtzeitig und vollständig gezahlt, ist die Kündigung hinfällig.

vnA

Hallo,

auch Hallo, aber den vielen „Kauderwelsch“ zu entrümpeln wäre es möglich, untenstehende Fragen zu beantworten, denn sonst ist auch nur eine „ungefähre Einstufung“ schlecht möglich.

Angenommen da ist jemand der schon seit August 2010 seine
eigene Wohung hat.

Einige der Wohnungen in diesem Haus gehören einem Mann der
selbst schon eine Firma hat, er ist also der Eigentümer.
Da er viel zutun hat, überlässt er die Vermietung einer
Angestellten.
Und diese Vermieterin

ist diese „Vermieterin“ die Angestellte des Eigentümers/Firmeninhabers??

schlägt vor, die Miete die das Amt zahlt :direkt auf das Vermieterkonto zu überweisen.

Also das Amt soll direkt an den Vermieter überweisen und nicht an den
Erhalter der Leistungen ?

Das Amt zahlt so dann also die Miete direkt an den Vermieter.

Und angenommen der Mieter fragt aus Interesse Mitte März bei
der Vermieterin nach ob alles in Ordnung ist,

wieso? Hatte er Kenntnis, dass das Amt nicht mehr bezahlt bzw seine Leistungen und damit auch die Mietzahlungen eingestellt wurden?

und die :Vermieterin sagt ja,

aber ca. 3 Wochen später kommt Post vom :Eigentümer indem dem Mieter gekündigt wird, und aufgefordert :wird, binnen einer Woche 4 Monate Mietrückstand komplett :auszugleichen und ebenfalls binnen einer Woche die Wohnung zu :räumen.

Wie ist jetzt wieder „Vermieterin“, ist dies immer noch die Angestellte der Firma, also des Vermieters ???

Und angenommen der Mieter ruft sofort die Vermieterin an, um
nachzuforschen was passiert ist.

Und rein theoretisch, die Vermieterin würde dann sagen, dass
normalerweise schon beim ersten Mietrückstand der Mieter
kontaktiert wird, aber indem Stress ist der Mieter wohl beim
Jahreswechsel irgendwie durchgerutscht, sodass der Eigentümer
selbst bei der Kontrolle erst einen Mietrückstand bemerkte,
der da allerdings schon bei 4 Monaten lag. Und der Eigentümer
deswegen direkt ohne Umwege ohne nochmaligen Kontakt zum
Mieter direkt die Kündigung schrieb.

Bei einem Mietrückstand von 2 vollen Monatsmieten kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.

Und angenommen der Mieter hat weder vom Amt einen Bescheid
bekommen indem darauf hingewiesen wird, das die Miete nicht
gezahlt wird,

da hätten die Ämter aber viel zu tun,…wenn dem Leistungsempfänger Zahlungen durch das Amt eingestellt werden, ist auch einem nicht besonders intelligentem Menschen klar, dass da dann auch keine Miete mehr bezahlt wird;

noch irgendeinen Anruf, Hinweis oder sonstetwas

bekommen, soll aber jetzt binnen kürzester Zeit 4 Monatsmieten
nachzahlen.

Er wurde doch vom Amt informiert, dass die Leistungen eingestellt wurden, es sei denn, die Leistungen waren zeitlich befristet.

Und angenommen das Geld vom AA wurde soweit Sanktioniert das
auch die Miete betroffen ist.

aha,…wenn das Amt Leistungen einstellt oder kürzt, betrifft dies die gesamte Leistung; die Tatsache, dass das Amt auf Antrag des Leistungsempfängers die Miete nicht an den Empfänger sondern an den Vermieter überwiesen hat, bedeutet nicht, dass die Leistung der Miete davon ausgeschlossen ist.

Ganz klar die Schuld vom Mieter.

Richtig.

D.h. der Mieter würde in keinem Fall mehr Geld vom Arbeitsamt
bekommen.

Meine Glaskugel ist gerade defekt,…

Aber theoretisch wäre es trotzdem eine Tatsache das der Mieter
weder vom Amt einen Bescheid bekommen hat dass das Amt schon
seit 4 Monaten nicht mehr zahlt,

Nein, wenn der Leistungsempfänger schon 4 Monate mehr keine Leistung bekommt, müsste ja klar sein, dass da was nicht stimmt, es sei denn, wie bereits geschrieben, dass die Leistung des Amtes zeitlich befristet war oder der Leistungsempfänge seine Verpflichtungen dem Amt gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht nachgekommen ist.

und theoretisch wäre es auch eine Tatsache das der Mieter
ebenfalls erst nach 4 Monaten über einen Mietrückstand
Informiert wurde, und nun binnen kürzester Zeit 4 MM zurück
zahlen soll.

Wenn der Vermieter sich monatelang nicht über seine Mieteinnahmen kümmert,…

Was hätte der Mieter nun für Möglichkeiten?

Rückstände ausgleichen,
der Kü des Wohnung widersprechen,

auf eine evtl. Räumungsklage sich verteidigen,…

Das der Mieter ja keine Möglichkeit hat soviel Geld auf einmal
zurück zu zahlen. :Und bei einer MM Rückstand hätte der Mieter noch was machen :können.

Aber wenn der Vermieter den Mietrückstand erst selbst nach 4
Monaten bemerkt, ist der Mieter dann Verpflichtet soviel Geld
auf einmal zu zahlen? Und einen Bescheid vom Amt über
nichtzahlung der Miete hat der Mieter auch nicht bekommen.

Das sollte nicht mehr kommentiert werden,…der Mieter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Miete pünktlich, und da interessiert kein Amt und keine nicht erhaltene Post und kein Versäumnis des Vemieters,…

schönen Tag noch.