Hallo zusammen,
Unser Vermieter Baut am Dienstag neue Schlösser in den Eingangstüren ein.
3 Schlüssel bekommen wir morgen (Sonntag) Persönlich vom Hausmeister.
Da wir aber 5 Personen im Haushalt sind ( 2 Erw. 3 Kinder alle über 14 ) brauchen wir natürlich jeder einen Schlüssel.
Anfrage beim Hausmeister ergab das dieser sagte da wir für die anderen 2 Schlüssel ( 17 € das Stück ) selbst aufkommen müßen.
Es geht mir nicht um die 34 € , nur darf ein Vermieter einfach so über unser Geld entscheiden.
Hat jemand von euch sowas oder in der art schon einmal gehabt oder gehört.
Mfg …
Die Anzahl der vertragsgemäß dem Mieter zur Verfügung zu stellenden Schlüssel ist gemeinhin im Mietvertrag vereinbart. Einfach mal nachlesen.
s.
Hallo …
danke für die schnelle Antwort.
Klar, laut Vertrag sind es 3 Schlüssel.
Nur baut der Vermieter neue Schlösser in 4 Eingängen ein,wir haben aber damals wie wir hier eingezogen sind auch schon welche nachmachen lassen warum müßen wir dieses schon wieder aus eigenener Tasche bezahlen.
Wie gesagt es sind nur Schlüssel für die untere Tür nicht für unsere Wohnungstür.
Mfg …
Klar, laut Vertrag sind es 3 Schlüssel.
haben aber damals wie wir hier eingezogen sind auch schon
welche nachmachen lassen
Hi,
ihr habt Anspruch auf drei Schlüssel und drei Schlüssel habt ihr bei Einzug bekommen.
Nach Austausch der Schlösser bekommt ihr wieder drei neue Schlüssel. Da kann von einer Verschlechterung nicht wirklich die Rede sein.
Zwei weitere, fünf, zehn oder 100 Schlüssel sind also euer Privatvergnügen.
K.
Hallo,
Hat jemand von euch sowas oder in der art schon einmal gehabt
oder gehört.
Mfg …
wir haben das mit unseren Mietern so vereinbart, denn wenn der Mieter einmal auszieht, will der Vermieter natürlich alle Schlüssel zur Wohnung haben.
Vereinbarung war so geregelt, dass der Mieter mit Erlaubnis des Vermieters sich 2 Schlüssel nachmachen lässt auf eigene Kosten und dann bei Auszug, die beiden zursätzlichen Schlüssen vom Vermieter erstattet werden.
Klar, könnte man auch gleich bezahlen so schlimm wäre das ja auch nicht von Vermieterseite, allerdings brauchten wir von der Hausverwaltung für die zusätzlichen Schlüssel eine Genehmigung und diese Genehmigung hat sich die Hausverwaltung auch noch fürstlich entlohnen lassen.
Zudem lief das Mietverhältnis schon einige Jahre als die Kids größer wurden, brauchten die natürlich auch Schlüssel.
Gruß
BHShuber
Hallo,soweit ich das aus meiner Praxis kenne geben die Vermieter immer nur 3 Schlüssel für jede Mietpartei, die Hausverwaltungen / Vermieter fragen aber vor der Bestellung wie viel Schlüssel jeder Mieter braucht. Jeder Mieter der mehr als 3 Schlüssel braucht bestellt gleich mit der Bestellung der Schließanlage auf seine Kosten die mehr benötigten Schlüssel mit. Kosten pro Schlüssel ca. 8€ bis 12,50€ . Nachbestellungen sind wesentlich teurerer. Für genauere Preisangaben müsste ich aber mehr wissen, ist es eine Schließanlage welches Fabrikat, Typ, sind es nur Zylinder mit Sicherungskarte oder Zylinder mit Sicherungskarte Eigenprofiel eines Schlüsseldienstes.
Mit freundlichen Grüßen
A.Gf.
Klar, laut Vertrag sind es 3 Schlüssel.
haben aber damals wie wir hier eingezogen sind auch schon
welche nachmachen lassenihr habt Anspruch auf drei Schlüssel und drei Schlüssel habt
ihr bei Einzug bekommen.
Nach Austausch der Schlösser bekommt ihr wieder drei neue
Schlüssel. Da kann von einer Verschlechterung nicht wirklich
die Rede sein.
Zwei weitere, fünf, zehn oder 100 Schlüssel sind also euer
Privatvergnügen.
Ich finde, das beantwortet die Frage nicht. Der Vermieter wechselt den Schließzylinder und für den Mieter bedeutet das Mehrkosten. Nächstes Jahr wechselt er ihn vielleicht wieder?! Wie häufig wäre es dem Mieter denn zuzumuten, bei einem Zylinderaustausch, der ihm (dem Mieter) keinen Vorteil bringt, die notwendigen Schlüssel auf seine (Mieter) Kosten zu beschaffen.
Warum sollte der Vermieter hier nicht den Ersatz der anfallenden Kosten schulden?
In den Mietverträgen, die ich kenne, steht übrigens nicht, auf wieviele Schlüssel der Mieter Anspruch hat, sondern wieviele Schlüssel er erhalten hat.
Und warum soll das eine Rolle für die Fragestellung spielen?
greetz
Der Kater
Wie häufig wäre es dem Mieter denn zuzumuten, bei einem
Zylinderaustausch, der ihm (dem Mieter) keinen Vorteil bringt,
die notwendigen Schlüssel auf seine (Mieter) Kosten zu
beschaffen.
Ein Vermieter lässt nicht aus Jux und Dollerei oder um seine Mieter zu ärgern Zylinder auswechseln.
Ich bin mir sicher es gibt dafür einen sehr guten Grund.
Vielleicht hat ein anderer Mieter seine Schlüssel verloren und evtl. noch mit Adressanhänger dran?
Was machen die anderen Mieter wenn sich plötzlich Fremde mit einem Schlüssel Zutritt zum Haus verschaffen? Genau - sie schreien nach dem Vermieter, der solle gefälligst das Schloß auswechseln lassen.
Entweder auf Kosten des Verursachers oder auf seine Kosten
Das kann den Mietern dann egal sein. Sie bekommen ja ihre 3 regulären Schlüssel.
Warum sollte der Vermieter hier nicht den Ersatz der
anfallenden Kosten schulden?
Dem Mieter entstehen keine Kosten, er bekommt seine vertraglichen 3 Schlüssel.
Alles andere ist wie bereits erwähnt reines Privatvergnügen.
In den Mietverträgen, die ich kenne, steht übrigens nicht, auf
wieviele Schlüssel der Mieter Anspruch hat, sondern wieviele
Schlüssel er erhalten hat.
Und warum soll das eine Rolle für die Fragestellung spielen?
Verträge sind einzuhalten.
Wenn da 3 Schlüssel drinstehen, hat der Mieter Anspruch auf 3.
Nicht auf einen oder zwei sondern auf 3.
Bekommt er mehr, hat er Glück gehabt, will er mehr dann muß er eben selbst dafür aufkommen.
Krümelchen
Wie häufig wäre es dem Mieter denn zuzumuten, bei einem
Zylinderaustausch, der ihm (dem Mieter) keinen Vorteil bringt,
die notwendigen Schlüssel auf seine (Mieter) Kosten zu
beschaffen.
Die Frage blieb ja wohl unbeantwortet.
[…]
ich versuche das mal anders darzulegen. Ich habe irgendwo von einem Urteil gelesen (ich suche nochmal, ich habs bisher nicht wieder gefunden), wo der Mieter sich in eine Wohnung eine schicke Küche hat einbauen lassen. Nun hatte dort aber später der Vermieter das Gebäude von Nachtspeicher auf zentrale Beheizung umrüsten lassen, was mit einer Änderung der Küche verbunden war. Und siehe da, der Mieter bekam Recht und hatte gegenüber dem Vermieter Anspruch auf Ersatz seiner Kosten. Ich sehe beide Fälle ähnlich. Eine Planungssicherheit muss der Mieter haben, sowohl bei Heizkörpern, wie bei Schlössern, der Vermieter kann nämlich nicht machen, was er möchte. Oder aber er muss seinen Mietern den Aufwand, den er ihnen zumutet, halt ersetzen.