Hallo,
wenn ein Vermieter einen Handwerker beauftragt, z.B. zur Überprüfung der Wasseruhren (welche aber hervorragend funktionieren), einem dann per Brief mitteilt, dass er den Termin rechtzeitig bekannt geben wird, aber der Vermieter weiß, dass der Mieter Urlaub hat und somit wohl auch davon ausgehen kann, dass dieser in dieser Zeit verreisen wird, wie rechtzeitig muss denn der Mieter bescheid wissen?
Was MUSS der Mieter denn machen - was kann er machen?
Wenn der Mieter nun in den Urlaub fährt, der Vermieter dann einen Brief einwirft (welchen der Mieter nun natürlich nicht lesen kann), darf der Vermieter sich einfach so Zutritt verschaffen (wegen Überprüfung von Wasseruhren)?
Danke