wenn ein Vermieter einen Handwerker beauftragt, z.B. zur Überprüfung der Wasseruhren (welche aber hervorragend funktionieren), einem dann per Brief mitteilt, dass er den Termin rechtzeitig bekannt geben wird, aber der Vermieter weiß, dass der Mieter Urlaub hat und somit wohl auch davon ausgehen kann, dass dieser in dieser Zeit verreisen wird, wie rechtzeitig muss denn der Mieter bescheid wissen?
Was MUSS der Mieter denn machen - was kann er machen?
Wenn der Mieter nun in den Urlaub fährt, der Vermieter dann einen Brief einwirft (welchen der Mieter nun natürlich nicht lesen kann), darf der Vermieter sich einfach so Zutritt verschaffen (wegen Überprüfung von Wasseruhren)?
Zugang zur wohnung nur in Notfällen, wenn auf den ersten Terminvorschlag nicht reagiert wird, muss er einen andern zuschicken. Mehrkosten können wahrscheinlich nicht umgelegt werden, wenn der Vermieter den ersten Termin wissendlich in die Zeit legt, wo der Mieter nicht da ist und es ihm bekannt ist.
Auch wenn der Vermieter nur weiß, dass der Mieter Urlaub hat. Der Mieter meldet sich ja in seiner Urlaubszeit nicht an und ab… Muss er ja auch nicht, oder?
zunächst muss der Mieter Kontakt mit den Vermieter/oder Handwerker (je nach kosntellation wird soetwas in der Benachrichtigung schon erwähnt an wenn man sich zu halten hat) treten, dass dieser Termin nicht wahrgenommen werden kann. Dann kann ein ersatz termin ausgemacht werden.
Andere Möglichkeit ist es jemande einen Schlüssel zur Wohnung überlassen, der dann den Zugang ermöglicht.
Das Betreten der Räume ohne Zustimmung bzw. wichtigen Grund stellt Hausfriedensbruch da.
Angenommen die Vermieterin wartet bewusst den Moment ab, in dem der Mieter verreist, um ihm dann den Brief mit einem Termin zukommen zu lassen? Was wäre dann?
Denn die Vermieterin ist im Bilde, dass der Mieter Urlaub hat…
na dann darf der Vermieter natürlich gewaltsam in die Wohnung eindringen und alles was er möchte mitnehmen und zeitgleich kann er das Mieterhöhungsverlangen in Abwesenheit als angenommen unterzeichnen.
Daran ändert sich nichts an den gesagten. Der Mieter hat auch Sorgfaltspflichten zu erfüllen. mehr unter diesen Link:
also wäre es keine Verletzung der Obhutspflicht, wenn der Vermieter lediglich überprüfen lassen möchte, ob die Wasseruhren sich drehen, wenn er dies in der Abwesenheitszeit des Mieters machen möchte und keiner da ist. Die Wasseruhren haben ja nichts mit entstehenden Schäden wie einem Rohrbruch zu tun.
Wenn keine Besonderheiten bestehen, wird es in der Regel als ausreichend angesehen, wenn der Mieter Nachbarn oder Freunden einen Wohnungsschlüssel übergibt, damit diese in gewissen Zeitabständen die Wohnung betreuen können. Der Vermieter oder Hausmeister, Hausverwalter ist in jedem Fall davon zu unterrichten , wo der Schlüssel hinterlegt ist. (BGH WM 72, 25).
tatsächlich hat einer meiner Nachbarn (sehr zuverlässiger Mensch und auch nahezu immer da - außer er ist arbeiten) einen Schlüssel. Aber heißt das, jedes Mal, wenn ich weggehe (sei es in Urlaub o.a.) muss ich Vermieter, Hausverwalter etc. informieren. Genau das wäre ja eine gute Gelegenheit für diese Leute, die Zeit zu nutzen und in der Wohnung zu stöbern…
in dem man nicht alle Schlüssel aushändigt und diese vorenthält. Solang der Mieter ja nicht nachweisen kann, dass der Vermieter noch Schlüssel hat, ist es schwer was dagegen zu tun
in dem man nicht alle Schlüssel aushändigt und diese
vorenthält. Solang der Mieter ja nicht nachweisen kann, dass
der Vermieter noch Schlüssel hat, ist es schwer was dagegen zu
tun
a) mit klebeband die tür versiegeln, wie es der GV macht
b) kamera installieren, ggf. attrappe
c) ein hüsches bild mit mehr in den flur hinter der tür auf den boden malen
oh die Tipps hören sich interessant an, woher beziehen Sie diese, hätte gern noch ein paar andere, da der Nachbar regelmäßig auch reingehen wird, um meine Blumen zu gießen, damit nicht er in die Falle tritt
als Mieter den Schließzylinder gegen einen eigenen auswechseln, den des Vermieters (samt Schlüsseln) gut aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen, dann hat sich das Problem erledigt.
Nein der Handwerker wird nur in die eine Wohnung geschickt, es hat was mit Schikane zu tun, da fallen meiner Vermieterin leider ständig neue Dinge ein Dies hat nichts mit mir persönlich zu tun, das hat sie auch mit den Mietern zuvor schon so betrieben. Leider haben die mir nichts davon gesagt