Vermieter behält doppelt gezahlte Miete ein

Die ganze Hartz IV - Geschichte ist schon sehr abstrakt. Da zahlt also das Amt direkt an den Vermieter. Man stelle sich mal folgendes vor: Genau zum Zeitpunkt eines Vermieterwechsels wird man zum Sozialfall und muss Hartz IV beziehen. Da der Antrag noch nicht durch ist, also kein Geld vom Amt fliesst, läuft der Dauerauftrag weiter, damit fristgerecht bezahlt wird. Die Nachzahlung vom Amt kommt - auch an den Vermieter. Aber der Vermieter scheint nicht gewillt, die zuviel gezahlte Miete dem Mieter im vollen Rahmen zurückzuerstatten, weil der alte Vermieter keine Kaution gefordert hat. Das währe doch wohl kaum rechtens, wenn im Mietvertrag nichts davon drin steht, oder?

Hallo,

Das wäre doch wohl kaum rechtens, wenn im Mietvertrag nichts davon drin
steht, oder?

das sehe ich genauso, der Vermieter kann sich nicht eigenmächtig eine Kaution aus den zuviel gezahlten Mieten bilden.

Gruß

Joschi

ist doch kein Thema: einfach nächsten Monat keine Miete zahlen und sagen, die Miete wurde bereits in vorraus bezahlt.

Gruss DL

ist doch kein Thema: einfach nächsten Monat keine Miete zahlen
und sagen, die Miete wurde bereits in vorraus bezahlt.

Tolle Idee. Daß darauf außer Dir noch keiner gekommen ist?

Vielleicht nochmal das UP lesen?
—>Die Miete wird vom Amt direkt an den Vermieter gezahlt.

Gruß Gudrun

Wurde der alte Mietvertrag beibehalten, gilt die bisdahin übliche Mietlast.
Hat das Amt zuvielgezahlt, ist es dem Amt anzuzeigen, weitere Schritte werden von dortaus eingeleitet, nächste Miete einbehalten fürt zur Rückzahlplicht an das Amt.
Wurde in einen neuen Mietvertrag Kaution vereinbart handelt der Vermieter als Gäubiger in eigener Interrese und hat recht.