Vermieter behält Kaution bis Jan.06

Angenommen Familie X ist am 1.7.05 ausgezogen.
Die Wohnung hat SIE renoviert abgegeben.
Das Übergabeprotokoll wurde vom Vermieter unterschrieben.
(Eine Kopie erhielt die Familie bis heute noch nicht).
Der Vermieter hat das Recht die Kaution zu seiner Sicherheit bis zu 6 Monate zu behalten,bis er die Nebenkostenabrechnung durchführt und sein Geld erhält.
Nun die Frage:
Angenommen,die Familie hat in den 5 Jahren,in denen sie dort wohnhaft war,immer Rückerstattungen der Nebenkoste in Höhe von rund 300€ erhalten.
Darf er trotzdem die Kaution so lange zurück halten?

Hallo,

der Mieter kann einen Teil der Kaution verlangen, wenn zu erwarten ist, dass wie in den Vorjahren keine unwesentliche höhere Nachzahlung zu erwarten ist, hier sogar, weil mit einer Vorauszahlung zu rechnen ist. Entgültig muss der Vermieter jedoch abrechnen, wenn ihm die Betriebskostenabrechnung vorliegt, die den Teilzeitraum des ausgezogenen Mieters im Geamtabrechnungszeitraum enthält.

Noch ein Hinweis. Sollte dem Miete unbekannt sei, wo die Kaution angelegt wurde, muss er jetzt den VM auffordern den Nachweis vorzulegen, wo die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt ist. Dieser Anspruch besteht gem. § 551 Abs. 3 BGB.

Grüsse Günter

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