Vermieter behält Kaution ein -ohne Abrechnung

ein etwas umfangreicher Fall, mit vielen ???

Ein Ehepaar mietet im Jar 1996 ein altes EFH. Es müssen diverse Renovierungen vorgenommen werden. Der Vermieter übernimmt die Materialkosten, die Mieter übernehmen den Einbau. Die kompletten elektr. Leitungen werden erneuert, Holzdecken angebracht, Bad gefliest, Laminat verlegt. Das Haus verfügt werder über Keller, Speicher, noch hat es ein ordentliches Fundament. In einem Zimmer musste der Holzfussboden entfernt werden und zu den bestehenden Balken (am Boden) neue eingesetzt werden. Auf die Balken kamen Spanplatten, eine Trittschalldämmung und dann der Laminat.

Das Ehepaar trennt sich, die Frau bleibt im Haus.

Im April 2006, also nach 10 Jahren, zieht die Frau aus dem Haus aus. Beim Auszug stellt sich heraus, dass sich der Boden in einem Zimmer, welches als Abstellraum genutzt wurde, abgesenkt hat.

Im Übergabeprotokoll wird das erwähnt. Die Frau fügt hinzu „aufgrund mangelnder Unterkonstruktion“, meint damit das fehlende Fundament.

Das Haus soll verkauft werden, der Vermieter kündigt an, dass im Fall des Verkaufs die Mietkaution i.H.v. 400 € in voller Höhe ausbezahlt wird.

Es findet sich aber kein Käufer, der Vermieter behält die Kaution ein, weil er das Haus (u.a. den Boden) herrichten möchte um es wieder zu vermieten.

Der Vermieter entfernt den Laminatbelag und sie Spanplatten, stellt fest, dass die Tragbalken und auch zum Teil die Spanplatten aufgrund von Feuchtigkeit durchgefault sind.

Er beschuldigt die Mieter, den Einbau nicht ordentlich vorgenommen zu haben. Die Kaution zahlt er nicht zurück, der Betrag würde eh nicht ausreichen, um den Schaden zu beheben.

Ein halbes Jahr nach Auszug wird das Haus abgerissen, eine Reparatur/Renovierung fand zu keiner Zeit statt.

Darf er die Kaution behalten wenn er nachweislich nichts repariert hat?
Sind die Mieter überhaupt in der Haftung? Es existiert z. B. ein Foto auf dem ersichtlich ist, dass die neu eingezogenen Balken in gleicher Höhe wie die vorhandenen angebracht wurden. Der Viermieter hat die Arbeiten der Mieter zu keiner Zeit überwacht.

Die Frau holt sich Rat bei einem Anwalt, der den Vermieter auffordert die Abrechnung der Kaution vorzulegen. Die gesetzte Frist verstreicht, der Vermieter reagiert nicht.

Da es sich bei der Kautionssumme um einen geringen Betrag handelt und auch keine Rechtschutzversicherung besteht, rät der Anwalt von weiterem Vorgehen ab. Frau hätte sich mehr vom Anwalt erwartet.

Die Frau bräuchte zum einen das Geld(Kaution) zum anderen will sie das Verhalten des Vermieters nicht einfach so hinnehmen.

Frau zerbricht sich den Kopf, was sie tun könnte, zieht in Erwägung eine Anzeige wege Unterschlagung zu erstatten. Dadurch bekommt sie zwar ihr Geld nicht zurück aber evtl. kommt so Bewegung in die Sache. Sie bekam auch den Rat, einen Mahnbescheid zu erstellen, nur wenn der Vermieter dann Einspruch erhebt, ist sie so weit wie vorher.

Frau ist ziemlich ratlos, will das Ganze aber auch nicht auf sich beruhen lassen.

Was könnte man der Frau raten?

Hallo,

Was könnte man der Frau raten?

okay, 400 Euro haben und nicht haben, macht schon 800. Aber:

Was glaubt die Frau was man ihr überhaupt raten kann, wenn schon Anwälte ihr nahelegen die Sache des Streitwertes wegen auf sich beruhen zu lassen?

Entweder zieht sie die Sache durch und legt wahrscheinlich erst mal sehr viel mehr als 400 Euro auf den Tisch der Anwaltshäuser und Gerichte, oder sie verabschiedet sich von den 400 Euro und konzentriert sich darauf mit der daraus entstehenden Versorgungslücke fertig zu werden.

Zwar ist der Unmut durchaus nachzuvollziehen - immer vorausgesetzt alles ist genau so wie die Frau beschreibt - und man lässt jemanden der sich am eigenen Geld bereichert nicht so gerne ziehen. Jedoch ist es nun einmal Fakt das hier ein großes Rad bewegt werden müsste um einen (relativ) geringfügigen Nutzen zu erzielen.

Vor einer Anzeige gegen den ehemaligen VM sollte sich die Frau noch einmal sehr genau mit einem Anwalt beraten denn ohne entsprechende Rechtssicherheit hat man evtl. schneller eine Gegenklage am Hals als man „Vorsicht“ sagen kann.

Recht und Gerechtigkeit sind eben nicht immer eins.

Gruß
Nita

Hi und vielen Dank.

Frau hat das Gefühl, dass der Anwalt kein „Interesse“ an dem Fall hat. Ist ein wenig enttäuscht, dass er keine anderen Vorschläge hat. Kommentar zur Anzeige wegen Unterschlagung war, da würde ich vorsichtig sein wegen der Gegenklage. Mahnbescheid würde auch nix bringen.

Diesen Anwalt hab ich abgeschrieben.

Ich möchte einfach so viel wie möglich an Meinungen einholen, um mich dann, hoffentlich richtig, zu entscheiden.

Der Streitwert ist ja relativ gering, da könnten doch z.B. die Gerichtskosten auch geringer ausfallen. Frau kann diese Frage nicht dem Anwalt stellen, weil Frau beabsichtigt das ggf. allein, ohne Anwalt (wegen der Kosten), durchzuziehen.

Das Risiko einer Anzeige wegen Verleumdung sollte vorher auch abschätzbar sein. Was würde Frau denn im Fall einer Gegenanzeige erwarten? Frau hatte noch nie eine Anzeige, weiß deshalb auch nicht was sie da u.U. erwartet.

Frau wäre ja auch bereit ein wenig zu investieren aber wnns keinen Sinn macht???

Hallo,

ooops, da ist ja das böse „Ich“-Wort gefallen. :smile: Immer vorsichtig sein!

Einer Frau (oder einem Mann) ohne jede rechtswissenschaftliche Ausbildung und auch keiner sonstwie erworbenen erweiterten Kenntnisse des deutschen Rechtswesens ist von einem Alleingang m.E. dringend abzuraten.

Es ist nachzuvollziehen das sich die kleine Frau von der Straße etwas unverstanden fühlt wenn ein Anwalt (kein großes Honorar erwartend) eher gleichgültig verhält. Auf der anderen Seite stehen dessen bessere Kenntnisse des Rechtswesens und sollten nicht vergessen werden.

Was jemandem „droht“ der eine Anzeige loslässt und evtl. eine Gegenanzeige kassiert kann man wohl besser im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ beantworten.

Auch wenn der Streitwert niedrig ist und sich danach die Kosten berechnen sind dann ja mehrere Herren zu bedienen: Die RAs, die Gerichte etc. Da kann auch schon mal das ein oder andere Sümmchen zusammenkommen.

Wie gesagt: Wenn Frau sich entscheidet die Sache durchzuziehen - trotz aller Warnungen - dann immer kräftig reinbeissen in diesen Apfel. Und sich am Ende aller Tage weder wundern noch beklagen, wenn es nicht so ausgeht wie gewünscht.

Persönlich kann ich nur noch mal sagen: Finger weg oder noch mal rechtlichen Beistand suchen.

Gruß
Nita