ein etwas umfangreicher Fall, mit vielen ???
Ein Ehepaar mietet im Jar 1996 ein altes EFH. Es müssen diverse Renovierungen vorgenommen werden. Der Vermieter übernimmt die Materialkosten, die Mieter übernehmen den Einbau. Die kompletten elektr. Leitungen werden erneuert, Holzdecken angebracht, Bad gefliest, Laminat verlegt. Das Haus verfügt werder über Keller, Speicher, noch hat es ein ordentliches Fundament. In einem Zimmer musste der Holzfussboden entfernt werden und zu den bestehenden Balken (am Boden) neue eingesetzt werden. Auf die Balken kamen Spanplatten, eine Trittschalldämmung und dann der Laminat.
Das Ehepaar trennt sich, die Frau bleibt im Haus.
Im April 2006, also nach 10 Jahren, zieht die Frau aus dem Haus aus. Beim Auszug stellt sich heraus, dass sich der Boden in einem Zimmer, welches als Abstellraum genutzt wurde, abgesenkt hat.
Im Übergabeprotokoll wird das erwähnt. Die Frau fügt hinzu „aufgrund mangelnder Unterkonstruktion“, meint damit das fehlende Fundament.
Das Haus soll verkauft werden, der Vermieter kündigt an, dass im Fall des Verkaufs die Mietkaution i.H.v. 400 € in voller Höhe ausbezahlt wird.
Es findet sich aber kein Käufer, der Vermieter behält die Kaution ein, weil er das Haus (u.a. den Boden) herrichten möchte um es wieder zu vermieten.
Der Vermieter entfernt den Laminatbelag und sie Spanplatten, stellt fest, dass die Tragbalken und auch zum Teil die Spanplatten aufgrund von Feuchtigkeit durchgefault sind.
Er beschuldigt die Mieter, den Einbau nicht ordentlich vorgenommen zu haben. Die Kaution zahlt er nicht zurück, der Betrag würde eh nicht ausreichen, um den Schaden zu beheben.
Ein halbes Jahr nach Auszug wird das Haus abgerissen, eine Reparatur/Renovierung fand zu keiner Zeit statt.
Darf er die Kaution behalten wenn er nachweislich nichts repariert hat?
Sind die Mieter überhaupt in der Haftung? Es existiert z. B. ein Foto auf dem ersichtlich ist, dass die neu eingezogenen Balken in gleicher Höhe wie die vorhandenen angebracht wurden. Der Viermieter hat die Arbeiten der Mieter zu keiner Zeit überwacht.
Die Frau holt sich Rat bei einem Anwalt, der den Vermieter auffordert die Abrechnung der Kaution vorzulegen. Die gesetzte Frist verstreicht, der Vermieter reagiert nicht.
Da es sich bei der Kautionssumme um einen geringen Betrag handelt und auch keine Rechtschutzversicherung besteht, rät der Anwalt von weiterem Vorgehen ab. Frau hätte sich mehr vom Anwalt erwartet.
Die Frau bräuchte zum einen das Geld(Kaution) zum anderen will sie das Verhalten des Vermieters nicht einfach so hinnehmen.
Frau zerbricht sich den Kopf, was sie tun könnte, zieht in Erwägung eine Anzeige wege Unterschlagung zu erstatten. Dadurch bekommt sie zwar ihr Geld nicht zurück aber evtl. kommt so Bewegung in die Sache. Sie bekam auch den Rat, einen Mahnbescheid zu erstellen, nur wenn der Vermieter dann Einspruch erhebt, ist sie so weit wie vorher.
Frau ist ziemlich ratlos, will das Ganze aber auch nicht auf sich beruhen lassen.
Was könnte man der Frau raten?
Immer vorsichtig sein!