Vermieter behält kaution wegen

hallo

angenommen ein mieter zieht aus einer wohnung aus. laut mietvertrag soll er bei auszug streichen.

dies macht der mieter auch. bei der schlüsselübergabe meint der vermieter es sei voll schlecht gearbeitet worden, so könnte er dem mieter nicht die volle kaution wieder zurückgeben. er will sie behalten und das „streichen“ von einem fachmann überprüfen lassen und dann denn gegenwert abziehen ( der mieter denkt sich aber wohl das er alles behalten wird, miese masche ).

nach dieser übergabe behält der nochmieter erstmal den schlüssel und fordert vom vermieter seine kaution wieder ( da er ja gestrichen hat, laut mietvertrag ). der vermieter rückt sie aber nicht raus.

was kann der mieter nun tun ? einfach die wohnungsschlüssel behalten und somit den vermieter auffordern die überweissung herauszurücken ?

die wohnung soll zum 31.12 abgegeben werden

mfg

Die Schlüssel nicht zurück zu geben, ist eine ganz schlechte Idee, denn dann könnte der Vermieter auf die Idee kommen, dass der Mietvertrag fortgesetzt wird und weiter Miete zu zahlen ist. Oder er könnte Schadenersatz geltend machen, wenn die neuen Mieter nicht rechtzeitig einziehen können.
Wurde denn schon geprüft, ob die Renovierungsklausel überhaupt wirksam ist? Da gibt es ja zahlreiche Formulierungen, die die ganze Klausel unwirksam machen, so dass der Mieter evtl. gar nicht renovieren muss. Dann könnte er sogar die angefallenen Renovierungskosten zurück verlangen.

Am besten: Schlüssel zurückgeben und schriftlich die Kaution einfordern, mit Frist. Aber dabei beachten, dass die Kaution nicht in jedem Fall sofort zurück gezahlt werden muss, wenn z.B. noch Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung zu erwarten sind oder tatsächlich Schäden in der Wohnung vorliegen, die vom Mieter zu begleichen sind.

Hallo,

ich würde dem Mieter zu folgendem Raten:

  • Schlüssel Ordnungsgemäß übergeben
  • von der Wohnung Bilder machen (falls Möglich zusätzlich, Zeugen holen der/die den Zustand der Wohnung sich ansehen)
  • Bei der Schlüsselübergabe einen zuverlässigen Zeugen mitnehmen
  • Übergabe Protokoll anlegen. Dort soll der Vermiter bestätigen das alles andere in Ordnung ist (sofern so), er nur mit den Wänden nicht einverstanden ist. Der Mieter sollte auch seine Version dort reinschreiben lassen (das er es so ok findet). Alles mit Zeugen machen.

Die Klausel überprüfen wie florestino es schon anmerkte.

Gruß

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hallo

der hintergrund der ganzen sache ist folgender :

der vermieter möchte die wohnung verkaufen, da er sie abbezahlt hat und nun das geld einstreichen will. deswegen will er das der nochmieter alles supertiptop macht.

aber : die wohnung ist 18 jahre alt, es gab schon 6 mieter ( inkl. aktuell ). überall sind bohrlöcher und das bad sieht ziemlich verbraucht aus. da kann der vermieter keine wunder erwarten. und der mieter sieht nicht ein alles tip top zu machen. gleichzeitig will der mieter aber seine kaution ( immerhin 1000 euro abzüglich 100 euro einbehalt wegen abrechnung ).

der vermieter will aber alles behalten und dann im nachhinein nach prüfung durch ein fachmann das von der kaution abziehen.

der mieter finder das nicht rechtens.

was wäre nach der fristsetzung ? eine klage hilft ja bestimmt nicht weiter ? kann man den vermieter in verzuh setzen ? heißt bis da und da die kaution zu überweissen, ansonsten klagt man oder vollstreckt man ?

mfg