Hallo. Ich bin im September 2007 in meine damalige wohnung eingezogen.Die wohnung hatte 3 Zimmer offene küche und bad. Habe 700 euro Kaution bezahlt. Zum Juni diesen Jahres sind wir ausgezogen.
Heute habe ich eine Kautionsabrechnung bekommen die wie folgt aussieht :
Wohnzimmer 22 Bohrlöcher muss neu tapeziert werden und mit dispersionsfarbe gestrichen werden 650€
Schlafzimmer 16 Bohrlöcher muss neu tapeziert werden und mit dispersionsfarbe gestrichen werden 300€
Bad 10 Bohrlöcher müssen verschlossen werden und farblich angepasst werden. 45€
Türbeschlag muss ersetzt werden 25€
Küche 59 Bohrlöcher müssen verschlossen werden … 80€
Einen raum hat er garnicht erwähnt. Ich soll demnach jetzt über 300€ an ihn nachbezahlen. Und die Frist zum nachzahlen läuft am 15.07.2012 ab ( Der Brief ist heute angekommen)
Ich habe beim Einzug gestrichen. Darf der Ex-Vermieter das so einfach ?
Was soll ich jetzt tun ??
Hallo,
hier stimmt aber etwas überhaupt nicht.Bitte wenden Sie sich umgehend an einen Mieterbund welcher Ihnen kompetent zur Seite steht.Ich selbst kann leider nicht behilflich sein,aber was der VM vorgibt stimmt nicht,würde ich meinen.
LG
Widerspruch per Einschreiben-Rückschein!
Rückzahlung mit Termin 31.8.2012 in voller Höhe verlangen und rechtl. vorhalten
Hallo Jose,
danke für die Frage. Vorweg: Ich bin kein Anwalt aber selbst mit sowas leidgeplagt.
Leider schreibst du garnichts darüber, was vereinbart ist mit dem Vermieter. Daher kann deine Frage nicht abschließend beantwortet werden.
Ein „normaler“ Auszug wäre in meinen Augen, dass man eine Wohnungsübergabe an den VM macht im Rahmen einer gemeinsamen Besichtigung der Wohnung. Und in diesem Termin vereinbart man, wer welche Maßnahmen durchführt. Der VM kann nicht grundsätzlich nach Auszug nach Herzenslust Arbeiten beauftragen und dem Mieter dann in Rechnung stellen.
Mein Rat ist, teile dem VM schriftlich mit, dass du keine Arbeiten beauftragt hast und daher auch keine Forderung besteht. Dann suchst du sämtliche Unterlagen zur Wohnung heraus, insbesondere Mietvertrag, Übernahme- und Übergabeprotokolle, Nebenkostenabrechnungen usw.
Damit ab zum Anwalt und der soll dann Klage auf Rückzahlung der Kaution einreichen.
Wünsche viel Erfolg!
Hallo,
es kommmt darauf an, was im Mietvertrag seinerzeit vereinbart worden ist. Wie die Bohrlöcher in den einzelnen Räumen zu werten ist, kann ich nicht sagen, aber im Bad dürfen bis zu 32 Löcher gebohrt werden. Das muß der Vermieter hinnehmen.
Gruß
Melodie
kommt drauf an, was bei dir im Vertrag steht. Wenn du für Schönheitsreparaturen zuständig bist, musst du beim Auszug streichen. Lass den Vertrag aber mal beim Mieterbund anschauen. Oft sind die Vereinbarungen unwirksam! Also pauschal kann ich dir das nicht sagen. Selbst wenn du beim Einzug gestrichen hast, hast halt vielleicht die Wohnung so übernommen und solltest du für die Reparaturen zständig sein laut Vertrag, hast unter Umständen Pech gehabt. Habt ihr keine wohnungsübergabe gemacht bzw hat er dir keine Frust eingeräumt fürs streichem?
Mein Tipp geh zum Mieterbund!
Kommt darauf an was im Mietvertrag steht, denn meistens wird seit neuestem vermietet, daß man bei Einzug renoviert und kann dann die Wohnung auch unrenoviert verlassen.
Einfach nachlesen und gabs ein Übergabeprotokoll, dann danach richten.
Grüße
Hallo jose,
auf garkeinen Fall, erstens was sagt das Übergabeprotokoll(Einzug und Auszug)?Zweitens muß er Dir zeit geben den Schaden selbst auszubessern. Er kann auch nicht willkürlich Dir irgendwelche Summen nennen.
Ich rate Dir bei solch einem Vermieter, Mieterverein oder Anwalt.
ein recht schwieriger fall, jedes gericht sieht die menge der bohrlöcher die erlaubt sind anders
insofern kann man glück haben und man kommt mit der menge durch oder man hat pech und zahlt auch noch die gerichtskosten
es gibt viele bgh urteile die aber immer auf den einzelfall bezogen sind und eigentlich klar und deutlich aussagen das von fall zu fall entschieden wird und das der vermieter einen gewissen satz hinnehmen muss aber halt nur einen gewissen satz
ich kenne die m² der wohnung nicht, aber alleine die küche mit 59 bohrlöchern erschlägt einen
ich würde mich mit dem vermieter in irgend einer form einigen, zumal ich auch nicht weiss was im mietvertrag steht von wegen schönheitsreparaturen und ob du diese in den fast 5 jahren gemacht habt; die nächste frage die sich stellt „ich habe selber gestrichen“, weil dir die farbe nicht gefiel oder hast du die wohnung unrenoviert übernommen
einfach mal zum überlegen:
mir persönlich wäre es zu dumm mir nachsagen zu lassen das ich meine wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen habe, sprich einen schweizer käse (viele löcher) hinterlassen habe. der nachfolgende mieter der dort einzieht hat mit sicherheit nicht die möglichkeit deine löcher zu nutzen insofern macht dieser auch wieder welche und so zieht es sich durch das irgendwann eine anbringung nicht mehr möglich ist. man sollte generell überlegen wo bohre ich und ist das wirklich nötig oder gibt es auch eine anderer variante.
wenn du in deiner neuen wohnung etwas anbringen woltest und ständig keine halt gefunden hättest weil dort ja schonmal ein bohrlich war würde irgendwann das fluchen kommen.
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüsse
margret
Definitiv: NEIN!!! Darf er nicht!!! Es gibt doch hoffentlich ein Übergabeprotokoll als Ihr ausgezogen seid?! Dort hätten die Mängel aufgelistet werden müssen und ihr hättet Gelegenheit bekommen müssen die Mängel selbst zu beseitigen! Also schnell zum Anwalt!!!
meineswissens muß Vermieter bei Wohnungsübergabe reklamieren, was nicht in Ordnung ist.
Er hätte Ihnen meiner Meinung nach die Möglichkeit geben müssen, die bemängelden schäden zu beheben.
Außerdem kommen mir die Kosten für Streichen - Tapezieren sehr hoch vor.