Vermieter behält vorerst Kaution ein

Hallo,

folgender Fall:

Die Mieter ziehen Ende März 2011 aus. Es wurde eine Kaution von 1000 Euro hinterlegt. Der Vermieter gibt den Mietern 600 Euro ohne beanstandung zurück. 250 Euro behält der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung 2010 und 150 € für die anteilige Nebenkostenabrechnung 2011 (3 Monate) ein. Ist das rechtens? Jetzt erhielt der Ex Mieter die nebenkostenabrechnung für 2010 und daraus kam hervor, dass er noch 68 euro zurück erhält (250 kaution schon mit einberechnet). sprich: jetzt muss der ex mieter noch 1 Jahre warten, bis er die 150 € kaution für die 3 monate in 2011 kreigt. Ist das so rechtens? Schließlich hat der Vermieter die gesamte kaution auch auch zum bezug der wohnung sofort erhalten. Muss der ex mieter nun so lange warten, bis er alles zurück hat. Es ist hammer nervig, da die ganze zeit hinterher zu laufen.

Ich danke für eure antworten.

Genau dafür ist (unter anderem) die Kaution da.
Aus der Abrechnung ergab sich ein Nachzahlbetrag der mit dem einbehaltenen Kautionsanteil gedeckt wurde.
Der Rückbehalt für die Abrechnung 2011 ist höher, da die stärksten Heizmonate in den Mietzeitraum fallen.
Dass der VM die Nebenkosten vorfinanziert, ist offensichtlich selbstverständlich. Jetzt soll er die für die Kosten vorhandene Sicherheit einfach aus der Hand geben. Warum, weil es dem Mieter so bequemer erscheint. Und hinterher dann seinem Geld nachrennen.

vnA

Hallo,

folgender Fall:

Die Mieter ziehen Ende März 2011 aus. Es wurde eine Kaution
von 1000 Euro hinterlegt. Der Vermieter gibt den Mietern 600
Euro ohne beanstandung zurück. 250 Euro behält der Vermieter
für die Nebenkostenabrechnung 2010 und 150 € für die anteilige
Nebenkostenabrechnung 2011 (3 Monate) ein. Ist das rechtens?
Jetzt erhielt der Ex Mieter die nebenkostenabrechnung für 2010
und daraus kam hervor, dass er noch 68 euro zurück erhält (250
kaution schon mit einberechnet). sprich: jetzt muss der ex
mieter noch 1 Jahre warten, bis er die 150 € kaution für die 3
monate in 2011 kreigt. Ist das so rechtens? Schließlich hat
der Vermieter die gesamte kaution auch auch zum bezug der
wohnung sofort erhalten. Muss der ex mieter nun so lange
warten, bis er alles zurück hat. Es ist hammer nervig, da die
ganze zeit hinterher zu laufen.

Ich danke für eure antworten.

Die meisten Mieter bedenken nicht, dass der Vermieter vorwiegend auch auf Abrechnungen für Hausstrom oder Wasser der Stadtwerke oder auf den Grundabgabenbescheid der Stadt/Gemeindeverwaltung warten muß.
In meiner Stadt kommt z.B. die Abrechnung der Stadtwerke und der endgültige Grundabgabenbescheid erst im Oktober oder November des jeweiligen Jahres (also Rechnung z.B. für Strom und Wasser im Oktober 2011 für den Abrechnungszeitraum XX.08.2010 - XX.09.2011).
Deshalb kann der Vermieter z.B. eine Nebenkostenabrechnung erst bis Dezember erstellen und nicht schon bei oder kurz nach Auszug. Und solange kann die Kaution problemlos einbehalten werden.

Wie lange war denn die Mietzeit? Gibt´s da nicht noch Zinsen auf Kaution?
Ich weiß…die sind ned die Welt; aber darauf sollte man doch achten…

Gruß von Sid