Hallo,
am 3.4.2013 wurde die Miete für den Monat April an eine Wohnungsbaugenossenschaft gezahlt.
Bei der Onlineüberweisung kam es zu einem Fehler. Die Miete wurde versehentlich 2 mal überwiesen was 1 Tag später auffiel.
Die Buchhaltung der Genossenschaft wurde daraufhin informiert.
Per Email, per Fax und mit einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
In den nächsten Tagen werden bestimmte Rechnungen per Lastschrift beglichen und die Genossenschaft hat immer noch nicht reagiert, geschweige denn die zu viel gezahlte Miete zurück überwiesen, wie es gefordert wurde.
In den nächsten Tagen müssen Rechnungen beglichen werden was wegen des fehlenden Geldes schwierig wird.
Ist der Vermieter berechtigt das Geld ohne irgendeine Form der Ankündigung einzubehalten?
Man möchte nicht bis zum 1. Mai 2013 alles aussitzen.
Können eventuell entstehende Kosten (Mahngebühren, die durch mangelnde Deckung per Lastschrift entstehen, beispielsweise) der Genossenschaft in Rechnung gestellt werden? Welche Möglichkeiten hat man?
Bis man einen Termin beim Anwalt hat ist längst Mai und die Miete dafür wäre dann ja schon da.
MfG und Danke.