ich brauche dringend Rat. Und zwar wohne ich in einem Mietshaus mit insgesamt 4 Parteien, wobei der Vermieter eine bewohnt. Er hat dieses Haus zum 01.09. gekauf und bei den Mietern A hat er vom Verkäufer den Mietvertrag mit übernommen (Warmmiete, also alles Inklusive) und bei den anderen Mitparteien (B und C) einen neuen Vertrag ab 01.09. gemacht. In dem Mietvertrag B hat der Vermieter eine Warmmiete wie auch bei A vereinbart, bei C hat er jedoch den Strom exkl. vereinbart.
Darf der Vermieter unterschiedlich die Nebenkosten berechnen (bei dem einen Warmmiete, bei dem anderen keine Warmmite)?
Ebenso habe ich noch die Frage, ob ein Stellplatz für alle Mietparteien vorhanden sein muss???
hallo,
ein bruttowarmmietvertrag ist in jedem fall unzulässig, da heiz- und warmwasserkosten nach der heizkostenverordnung abgerechnet werden müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon im Jahr 2006 entschieden, dass die Vereinbarung von Bruttowarmmieten unwirksam ist (BGH, Urteil v. 19.07.06, Az. VIII ZR 212/05).
es sei denn, es gibt ofenheizung oder eine gasetagenheizung im hause.
frage also:
was für eine heizungsart haben Sie denn?
im übrigen kann der vermieter - vertragsfreiheit - auch unterschiedliche MietV machen, also zB strom exklusive; hat diese einheit uU einen eigenen stromzähler?
auch hier ist es seltsam geregelt, denn normalerweise schliesst jeder MIETER (ähnlich wie auch bei gas) einen eignen vertrag mit dem stromlieferanten, das läuft nicht über den vermieter.
ein paar mehr infos wären hilfreich, um Ihre frage besser beantworten zu können
warum wurden denn mit den Mietern B und C ein neuer Mietvertrag abgeschlossen? Das ist doch bei einem Hausverkauf nicht notwendig.
Der Vermieter kann die Mietverträge, unter Beachtung des Mietrechtes, abschließen, wie er möchte, wenn die Mieter damit einverstanden sind.
Für welchen Strom gilt denn die Extravereinbarung und warum unterschreibt man so einen Vetrag?
Dieser Mieter sollte natürlich darauf achten, dass seine Nebenkosten korrekt abgerechnet werden und er nicht für die anderen mitzahlt.
Ein Anspruch auf einen Stellplatz hat man, wenn er im Mietvertrag vereinbart wurde.
Der Vermieter braucht keine Stellplätze "aus dem Hut zu zaubern. Absprachen über die Art und Zahlugnsweise im gesetzlich zulässigen Rahmen kann der mit jedem Mieter individuell verinbaren. Durch den Kauf des Miethauses wurden die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Mietverträg nicht berührt! Die Altverträge sind ohne Einschränkung weiterhin gültig. Die Mieter brauchen keine neuen Mietverträge zu akzeptieren. Der neue Vermieter tritt lediglich in die Rechte des durch den Verkauf ausgeschniedenen alten Vermieters ein, in dem er die bislayng verinbarten Zhalungen künftig auf sein Konto verlangen kann.
Grüß Gott,
der Vermieter ist in seiner Vertragsgestaltung/ Bedingungen frei. Er kann für die eine Partei dies und für die andere Partei jenes vereinbaren (z.B. unter Beachtung sozialer Aspekte, etc.).
Nehme an - der neue Vermieter hat das Haus gekauft, die Mieter sind die gleichen wie beim Vorbesitzer. Kauf bricht nicht Miete/ Vertrag, also müssen die Vertragsbedingungen gleich bleiben. Bei Änderungen müssen die Fristen und gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn natürlich Änderungen zum Vorteil der (bisherigen) Mieter erfolgen, wird man nicht widersprechen.
Unterschiedliche Nebenkosten dürfen nicht berechnet werden, wobei Strom, Heizung, Wasser Verbrauchskosten in der Nebenkostenabrechnung sind. Wenn „Warm“ vermietet wird, ist das aber egal – hier ist der Vermieter frei (siehe oben).
Stellplatz für KFZ – Frage öffentlicher Stellplatz (Straße) oder privater? Privater JA, öffentlich NEIN, ist aber auch Mietvetragsbestandteil. Soweit hoffe ich konnte helfen. Grüße PapaHans
Mietverträge sind immer Einzelabsprachen zwischen den Vertragsparteien. Wenn der Vermieter mit dem ersten Mieter irgendetwas vereinbart hat, bedeutet das noch lange nicht, daß das auch für den nächsten Mieter gilt.
Wenn die Wohnungen 400km auseinander lägen, würde ja gar keiner mitbekommen, dass der nächste Mieter einen anderen Vertrag hätte…
Ich bin kein Rechtsanwalt, wenn Du es genau wissen willst, hol Dir einen Rechtsbeistand.
Hallo,
ich bin kein Anwalt, deshalb ist meine Antwort nicht verbindlich. Allerdings gehe ich davon aus, dass dieses Vorgehen grundsätzlich in Ordnung ist. Stellplätze müssen nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn sie Bestandteil des Mietvertrages sind.