Hallo,
ich weiß zwar, dass grundsätzlich die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung berechnet werden darf.
Aber kann der Vermieter nach Jahren in denen er sie nicht berechnet hat, diese von einem Jahr aufs andere berechnen ohne Ankündigung?
Gruß,
Schröti
Grundsteuern sind eben umlagefähig. Soll der Mieter doch froh sein, daß er sie vorher als Geschenk vom Vermieter bekommen hat.
Hallo,
es kommt darauf an, ob die Grundsteuer überhaupt als umlagefähiger Posten im Mietvertrag genannt worden ist und wenn ja, wie lange der Vermieter diesen Posten vergessen hat. Es kommt dabei immer auf den konkreten Einzelfall an. Wenn der Vermieter diese Position nur wenige Jahre über vergessen hat, kann er sie jetzt und in der Zukunft geltend machen. Ausgeschlossen dabei ist natürlich eine Umlage für die Vergangenheit. Andererseits darf der Vermieter aber dann diese Position nicht geltend machen, wenn er sie für eine lange Zeit über nicht umgelegt hat, so dass der Mieter darauf vertrauen darf, dass sie auch zukünftig nicht mehr geltend gemacht wird. Das AG Köln hat z. B. die Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten, die erstmals nach 10 Jahren geltend gemacht wurden, verneint (AG Köln WuM 1985, 366).
Hallo,
meiner Meinung nach darf der Vermieter die Grundsteuer verlangen, wenn sie bei ihm plötzlich fällig wird. Da die Grundsteuer ja eine Kommunalsteuer ist, über die die zuständige Gemeinde, in der die Wohnung liegt, selbst entscheiden darf, kann es durchaus sein, dass sie erst ab einem gewissen Jahr fällig wird. Und dann dürfen diese Kosten ja auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Die Gemeinde kann festlegen, ob sie überhaupt Grundsteuer verlangen will und in welcher Höhe. Wenn diese Kommune das bisher nicht getan hat, jetzt aber damit beginnt, ist das Handeln des Vermieters meiner Meinung nach legitim und nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Saxony88