Hallo, ich habe folgendes problem:
Ich habe einen Zeitmietvertrag (nicht qualifiziert!) für ein WG-Zimmer verlängert innerhalb der laut Mietvertrag festgelegten Frist. Der Vermieter hat die Verlängerung akzeptiert (mündlich) aber keine schriftliche Bestätigung geschickt, diese allerdings in einer e-mail eingeräumt. Nach nunmehr 2 Monaten nach dem ursprünglichen Mietende versucht mir der Vermieter fristlos zu kündigen, und hat nach meinem Widerspruch nun das Schloss zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen (Küche und Bad, im Mietvertrag unter Mietobjekt als gemeinschaftlich genutzt aufgeführt) ausgetauscht und besteht darauf dass ich das Zimmer kurzfristig räume. Der Mietvertrag wurde bis zum 28.02.2012 verlängert, allerdings kann ich nun weder Küche noch Bad betreten.
Ich habe nicht vor jetzt mitten in meinem letzten Studiums-Semester umzuziehen, vor allem weil die Kündigung nicht rechtens ist.
Was kann ich tun?
Kann ich den Schlüsseldienst bestellen und die Kosten an den Vermieter weitergeben (wohlgemerkt es handelt sich um gemeinschaftlich genutzte Räume. Das andere WG-Zimmer ist zur Zeit unbewohnt)
M. E. hat der Vermieter nicht das REcht, die übrigen Räume abzuschliessen. Wenn die Verlängerung der Mietzeit u. a. per E-Mail bestätigt wurde, handelt es sich um einen gültigen Mietvertrag.
Um schnell den Zugang zu erhalten, würde ich den Vermieter mit einem Zeugen aufsuchen und Ihr Recht einfordern. Ein Einschreiben dauert zu lange, wenn er es nicht abholt. Sie könnten allenfalls den einerseits mit Einschreiben zugesandten Brief nochmals möglichst mit Zeugen in seinen Briefkasten werfen. Eine einstweilige Verfügung können Sie ihm androhen.
Hallo,
leider kann ich hierzu nichts sagen.Ich würde mich auf alle Fälle schnell an den Mieterbund wenden,die können weiterhelfen.Meiner Meinung nach müssten die Räume genauso lang mitbenutzt werden dürfen solang der MV noch gültig ist.
MfG
also erstes Gebot bei Mietverträgen und deren Änderung:
alles SCHRIFTLICH abwickeln. Bin da selbst schon mal mit reingefallen. Wie ist das mit der E-mail hat er da der Verlängerung eindeutig zugestimmt? Du schreibst „eingeräumt“. Wenn dem so sein sollte, halte ihm das Schriftstück unter die Nase und verlange sofortigen Zugang zu den Gemeinschaftsräumen. Sollte er sich weigern, würde ich tatsächlich die Schlösser auf seine Kosten austauschen lassen bzw. den Betrag von der Miete einbehalten. Natürlich nur wenn Du die Zustimmung schriftlich hast. Sonst wird es schwierig. Bei mündlichen Absprachen stehen immer Aussage gegen Aussage. Da würde ich wohl oder übel einen Anwalt einschalten bzw. beim Mieterschutzbund nachfragen.
Hoffe, dass ich etwas geholfen habe und wünsche Dir alles Gute.
MfG
Sabine Kruse
Hallo,
falls die Kündigung tatsächlich nicht rechtens ist, zum Anwalt gehen.
Von diesem eine „Unterlassungsverfügung“ erwirken damit die Räume wieder zugänglich werden. Einen Schlüsseldienst würde ich nicht beauftragen. Im Zweifel bleibt man auf die nicht unerheblichen Kosten sitzen.
mfg
ich kann dir nur den Rat geben, unverzüglich einen Fachanwalt für Mietrecht bzw. einen Mieterverein aufzusuchen. Von Alleingängen würde ich absehen, auch den Schlüsseldienst würde ich vorerst nicht beuaftragen.
der Vermieter hat die Weiterführung des Mietverhältnis stillschweigend (Eine Bestätigung kam ja nicht ) geduldet. Auch mündliche Verträge haben Gültigkeit.
Wenn er also nicht 14 Tage nach offiziellem Mietende schriftlich eine Räumung verlangt hat, hat er der Weiterführung des Mietverhältns stillschweigend zugestimmt.
Unverzüglich Zutritt verlangen - ein nicht benutzbares Bad stellt einen Mietmangel dar.
In dem Fall dürfte eine Mietminderung zwischen 60-80 % (eher 80%, da die Küche mit betroffen ist)angemessen sein.
Schlüsseldienst kann man bestellen, da es sich um Gemeinschaftsräume handelt. Jedoch muss man die Kosten ja eintreiben, was weitere Kosten bedeuten kann.
Oder aber man fordert den Vermieter mit kurzer Frist auf, die Räume zu öffnen, da man sonst auf seine Kosten den Schlüsseldienst kommen läßt.
Alternativ die Kosten des Schlüsseldienstes direkt von der Miete abziehen. Das ist rechtens, wenn man vorab die Maßnahme ankündigt.
Vorab würde ich aber dringend raten einen Mieterverein auf zu suchen, der den Mietvertrag prüft und rechtlich korrekte Aussagen tätigen kann und wird.
Hallo,
ich kenne Ihren Mietvertag nicht. Allerdings finde ich das Verhalten Ihres Vermieters recht merkwürdig. Das sieht nach Vertragsbruch aus, Sie können aber auf ein Unrecht nicht mit Unrecht antworten. Hier ist Hilfe von einem Rechtsanwalt oder dem Mieterbund gefragt. Alles Gute und Grüße aus Göppingen.
Völker Weiser
Hallo,
da die Mietverlängerung per E-Mail eingeräumt ist, ist die Verlängerung klar.
Ruf die Polizei, die ist dafür zuständig. Die Polizei wird deinen Vermieter auffordern, unverzüglich (sofort), die Schlüssel auszuhändigen.
Für die Zeit, wo du die Wohnung nicht nutzen konntest, kürze die Miete um 100%.
Bleib knallhart, so geht es wirklich nicht.
Viel Glück!
Llissy
zum Verständnis: Haben Sie tatsächlich einen Zeitmietvertrag vereinbart? Läuft dieser auf x Jahre, dann muß ein Grund vorliegen, der das begründet, sonst ist dieser nicht wirksam und SIE haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Läuft der Mietvertrag bis zum 28.02.12, dann sind Sie Besitzer der Wohnung bis zu diesem Termin und der Vermieter begeht Hausfriedensbruch, wenn er Ihnen den Zugang zu den im Mietvertrag stehenden Mieträumen verwert.
Liegt ein Grund vor, der dem Vermieter die Möglichkeit gibt, den Vertrag nach §543 (fristlose Kündigung)zu kündigen, darf er Ihnen trotzdem den Mietgegenstand, den Sie vertraglich vereinbart haben, nicht verweren.
Haben Sie einen Mietvertrag, der bis zum 28.02.12 dauert, können Sie den Zugang polizeilich erzwingen.
das klingt nach stress, aber auch so, als habest du mit der email (die hast du ja noch, oder?) das recht auf deiner seite.
da du nun aber größere geschütze auffahren musst, würde ich auf jeden fall jetzt schnell den örtlichen mieterverein / die mieterhile zu rate ziehen, damit dir auch wirklich alle kosten ersetzt werden und du dich nochmals hier vollkommen absicherst.