Vermieter bestätigt kündigung nicht

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

Mieter A hatte ärger mit Vermieter B wegen der Wohnungsgröße!

Mieter A wohnt in einem 3 Familien Haus und der Vermieter B wohnt auch im gleichen Haus.

Mieter A hat am 29.02.2012 die Kündigung zur Mietwohung mit Terminvorschlägen zur Vorabnahme und Wohnungsübergabe, eigenhändig beim Vermieter B in den Briefkasten eingeworfen, mit der bitte diese schriftlich innerhalb 2 Wochen zu bestätigen.

Bis heute 20.03.2012 wie erwartet keine Reaktion des Vermieters.

Mieter A geht persönlich vorbei und Vermieter B bestätigt alles mündlich, möchte aber kein schriftsrück ausstellen oder unterschreiben.

Nun geht Mieter A davon aus das der Vermieter am 31.05 die Wohnungsübergabe nicht akzeptieren wird und darauf besteht das er keine Kündigung erhalten hat!

Was soll Mieter A nun machen?

Da Vermieter B im Haus wohnt und Mieter A die Kündigung einwerfen kann sollte diese als zugestellt gelten!

Wie wir alles wissen ist auch eine Einschreiben mit Rückschein nicht unbedingt rechtsgültig!!

Mieter A dankt für die Infos…

Hallo Marco,
deine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf.
Hast Du einen Zeugen, dass Du die Kündigung zum 29.02.2012 in den Briefkasten des Vermieters geworfen hast?
Dein Zeuge sollte das Kündigungsschreiben kennen.
Die Kündigung greift zum 31.05.2012, es sei denn, im Mietvertrag steht eine bestimmte Mietzeit (z.B. fünf Jahre o.ä.).
Sieh dir genau die Renovierungsvereinbarung an, überprüfe die Gültigkeit und halte dich an den Fristenplan.
Ab 01.06. zahlst Du keine Miete mehr, bitte nicht auf die Idee kommen, die Kaution „abzuwohnen“.
Dein Vermieter wird sich schon noch zwecks Wohnungsabnahme mit dir in Verbindung setzen, spätestens dann, wenn er seinerseits Besichtigungen von Mietinteressenten mit dir abstimmen muss. Lass dich nicht verunsichern.
Alles Gute
Sun

Dies ist keine Rechtsauskunft, da ich hierzu nicht befugt bin.

Mieter A braucht jemanden, der ihm hilft, sein Selbstwertgefühl und dein Selbstvertrauen aufzupeppen. Da legitime Kündigungen immer in Papierform und rechtssicher sein sollen, bietet sich der belegbare (weil gerichtlich anerkannte) Einschreiben-Rückschein gerasdezu an!

Ich weiß nicht, woher Sie wissen, dass ein Rückschein nicht unbedingt rechtsgültig ist. Aber Sie könnten ja beim Einwurf der Kündigung nicht alleine gewesen sein, z.B.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Der Mieter sollte eine Zeugen dafür haben, dass er die Kündigung zugestellt hat!

Das ist so nicht ganz richtig. Rechtlich gilt immer die Nachweispflicht. Wenn die Kuendigung in den Briefkasten eingeworfen wurde, dann musst du dies auch (vielleicht durch Zeugen) nachweisen. In der Regel gilt eine Kuendigung als zugestellt, wenn diese per Einschreiben zugestellt wurde. Dies ist ja auch logisch. Denn, wenn der Richter im Ernstfall (also wenn es zu einer Verhandlung kommt), bei einer Verhandlung den Vermieter fragt, was er denn von dir per Einschreiben zugestellt bekommen hat, dann muss er es schließlich auch belegen.
Wenn der Vermieter allerdings abstreitet, dass er eine Kuendigung erhalten hat und du dies nicht belegen kannst, dann hast du schlechte Karten.

Hallo verehrter User,
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Stellungnahme: Wichtige Korrespondenz wie Kündigungsschreiben etc. sollte man nie „blind“ in den Briefkasten des Empfängers einwerfen - das ist schlichter Unfug ! Damit riskiert man immer, daß der Empfänger die „Zustellung“ mit Nichtwissen quittiert…
Gruß USKO

Hallo Mieter A,

da der Vermieter beweisen muss, dass er den Mietvertrag gekündigt hat, sollte er die Kündigung nochmals aussprechen. Dieses Schreiben sollte er dem Vermieter nicht selbst in den Briefkasten werfen, sondern dies durch einen Boten erledigen lassen, einen Freund oder einen Bekannten, der dann im Falle des Falles als Zeuge auftreten kann. Die Kündigung sollte zum 31.05. sein, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. In dem Schreiben sollte stehen, dass die Kündigung bereits einmal am 29.02. zugestellt worden sei, dass man sie aber mangels Eingangsbestätigung durch den Vermieter vorsichtshalber wiederhole.

Liebe Grüße aus Berlin

Hallo.

Der Mieter muss im Streitfall nur nachweisen, dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat. Günstig wäre in diesem Fall, wenn z. B. ein Zeuge bei Einwurf des Kündigungsschreibens in den Briefkasten mit anwesend gewesen wäre oder aber ein Zeuge, der das mündliche Gespräch zwischen Mieter und Vermieter bestätigt.

Sollte der Vermieter bei dem Termin zur Wohnungsübergabe nicht erscheinen, sollte ein Zeuge die Wohnung besichtigen (z. B. ein Vertreter des Mietervereins), es sollten Fotos erstellt werden, die den Zustand dokumentieren und dann sollte der Schlüssel dem Vermieter übergeben werden (entweder Einwurf in den Briefkasten unter Zeugen oder persönliche Übergabe mit Zeugen).

Hallo Mieter A :smile:

eigentlich ist der Mieter nicht in der Beweispflicht, da es sich nicht um eine fristlose Kündigung handelt. Oder?
Um auf Nummer sicher zu gehen, könnte man einen Zeugen unterschreiben lassen, dass er beim Einwerfen des Schreibens in den Briefkasten des Vermieters anwesend war. Am besten ist es das Schreiben 2mal aufzusetzen. Eins für den Vermieter und eins für den Mieter mit Zeugenunterschrift (und kurzer Notiz)…

Hoffentlich konnte ich helfen.

liebe grüße

Der Mieter muss den Zugang der Kündigung beim Vermieter nachweisen! In diesem Fall scheint es nur möglich zu sein den Nachweis durch einen Zeugen zu erbringen, der gesehen hat das und wann genau der Brief in den Briefkasten des Vermieters gesteckt wurde und was dieser enthalten hat. Von diesen Zeugen brauchen Sie ein Unterschriebenes Schriftstück.

Hallo,
in solchen Situationen kann man schwer Ratschläge geben; waren Zeugen bei dem Einwurf oder dem Gespräch dabei?
Sie müssen eigentlich davon ausgehen, dass der Vermieter zum entsprechenden Zeitpunkt zur Wohnungsübergabe erscheint, er muss Ihnen nichts bestätigen.
Bereiten Sie die Rückgabe der Wohnung möglichst nach den Bedingungen des Mietvertrages vor und auch ein Übergabe- protokoll, das dann auch beide Vertragspartner unterschreiben müssen. Alles was nicht in diesem Protokoll festgehalten ist kann später nicht nachgefordert werden! Nehmen Sie Zeugen mit. Unterschreiben Sie nichts , bei dem Sie sich nicht sicher(!!!) sind , dass es berechtigt ist, anerkannt ist anerkannt.
Erscheint der Vermieter nicht, versuchen Sie ihn zu erreichen und ansonsten werfen Sie die Wohnungsschlüssel unter Zeugen in seinen Briefkasten. Vorher machen Sie eine Wohnungsbesichtigung mit Zeuge und eine Bilddokumentation, um vor unliebsamen Aktionen des Vermieters weitgehend sicher zu sein.
Gruß suver

Hallo , Marco
Durch Erkrankung an Leukämie konnte ich deine Anfrage nicht beantworten. Deshalb möchte ich die bitte, mir dies nachzusehen und zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Hallo Willi,

Ist kein Problem.
Ich wünsche Ihnen die bestmöglichste Genesung.

Mit freundlichen Grüßen Marco