Vermieter betritt leere vermietete Wohnung

Moin,

Wiz hat dies bejaht …

Nein.

Dies war die Frage aus dem Ursprungsposting:
‚Nun die Fragen: dürfte der Vermieter einfach so (ohne Rücksprache bzw. trotz Widerspruch der Mieter) mit seinem Schlüssel in die leere Wohnung?‘
Dies war die Antwort von Wiz:
‚der Vermieter hat bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Zutritt zur Wohnung, unabhängig davon ob diese bewohnt ist oder nicht. Die Planung von Renovierungsmaßnahmen oder die Besichtigung durch potentielle Nachmieter bei gekündigtem Mietverhältnis ist ein berechtigtes Interesse.‘
Ich würde dein ‚nein‘ bitte nachvollziehen können. Habe ich etwas falsch verstanden? Habe ich falsch zitiert?

Was völlig falsch ist, ist die Aussage, dass die Planung von
Renovierungsmaßnahmen oder die Suche nach Nachmietern ein
‚berechtigtes Interesse‘ sei.

Aber auch diese Aussage von Wiz ist richtig. Sie bezog sich
nur nicht wie Du sie wohl verstanden hast, auf ein Recht auf
unbeaufsichtigtes Betreten, sondern nur auf ein Zutrittsrecht
überhaupt.

Diese Vermutung von dir kann ich nicht nachvollziehen. Auf eine klare Frage erfolgte eine klare Antwort.

Gruß

auch Gruß

loderunner (ianal)

vnA (auch ianal)

Hallo nochmal

hätte ja nicht gedacht dass meine kleine Frage so große Diskussionen auslöst.

Könnten sie, aber wozu? Mal abgesehen von der Beweislage: Wenn ihnen :an einer sachlichen Lösung gelegen ist, dann machen sie eine Übergabe :samt Protokoll und können dann den Vermieter ganz beruhigt Böden :rausreißen und Schlitze kloppen lassen, ohne an Haftungsfragen denken :zu müssen. Das Ganze natürlich nur gegen eine vorzeitige Entlasung aus :dem Vertrag.

genau da liegt der Hund begraben. Der potentielle Vermieter möchte zwar eine Übergabe, aber die As nicht aus dem Vertrag entlassen. Also er hätte die Schlüssel und die As zahlen brav weiter Miete, während er die Wohnung zerlegt.

Wenn er einen Termin zur Besichtigung oder zum Ausmessen ausmachen wollen würde, wäre das kein Problem für die As, aber das ist ihm zu viel Aufwand. Inzwischen ist auch raus dass er definitiv einen Schlüssel hat.Die As fürchten eben dann bei der Übergabe (nach einem Steigeisen-Tanga-Kurs auf dem Parkett durch den Vermieter) über den Tisch gezogen zu werden.

Danke für eure Antworten

Hallo,

Wiz hat dies bejaht …

Nein.

Dies war die Frage aus dem Ursprungsposting:
‚Nun die Fragen: dürfte der Vermieter einfach so (ohne
Rücksprache bzw. trotz Widerspruch der Mieter) mit seinem
Schlüssel in die leere Wohnung?‘
Dies war die Antwort von Wiz:
‚der Vermieter hat bei berechtigtem Interesse ein Recht auf
Zutritt zur Wohnung, unabhängig davon ob diese bewohnt ist
oder nicht. Die Planung von Renovierungsmaßnahmen oder die
Besichtigung durch potentielle Nachmieter bei gekündigtem
Mietverhältnis ist ein berechtigtes Interesse.‘
Ich würde dein ‚nein‘ bitte nachvollziehen können. Habe ich
etwas falsch verstanden?

Ja.

Habe ich falsch zitiert?

Nein, aber nicht ganz vollständig. Da kommt noch ein Satz nach:
„Jetzt kann man natürlich groß Termine vereinbaren und mit dabei sein wollen, oder ihm einfach die Gelegenheit zur eigenmächtigen Besichtigung geben.“

Der Vermieter hat hier das Recht auf Zutritt zur Wohnung und der Mieter muss ihm dies ermöglichen. Entweder, indem er ihm erlaubt, den offensichtlich vorhandenen Zweitschlüssel zu verwenden oder indem er (oder ein Vertreter) zusammen mit dem Vermieter die Wohnung betritt. Und dieses Recht besteht natürlich unabhängig davon, ob die Wohnung nun bewohnt ist oder nicht.
Wiz hat nirgendwo geschrieben, dass der Vermieter ein Recht auf unbeaufsichtigtes Betreten der Wohnung hat. Ich weiß nicht, woraus Du das liest.

Gruß
loderunner (ianal)

Moin,
wo ist das Problem?
Neuen Schließzylinder einbauen, fertig.

vnA

Moin,
es wurde gefragt ob unbeaufsichtigt Betreten werden darf und dies wurde bejaht. Punkt. Diese Antwort ist zumindest nicht vollständig und wird damit(nicht nur von mir) als FALSCH interpretiert. Alles weitere sind juristische Spitzfindigkeiten, auf die ich hier nicht eingehen möchte. Für mich ist das Thema damit durch.
vnA

Hallo,

es wurde gefragt ob unbeaufsichtigt Betreten werden darf und
dies wurde bejaht.

Nein.
Es wurde nur (zu recht) behauptet, dass der Vermieter der Zugang zur Wohnung gestattet werden muss. Ich weiß nicht, warum Du den darauffolgenden Satz partout ignorierst.

Diese Antwort ist zumindest nicht vollständig

Was fehlt Dir denn?

und wird damit(nicht nur von mir) als FALSCH
interpretiert.

Von wem denn noch?

Btw., der Post, den Du kritisierst, hat mittlerweile vier Sternchen. Deiner nicht.

Alles weitere sind juristische
Spitzfindigkeiten, auf die ich hier nicht eingehen möchte.

Nunja - das ist hier doch ein Brett, in dem es um juristische Fragestellungen geht, oder?

Für mich ist das Thema damit durch.

Wie Du willst.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

es wurde gefragt ob unbeaufsichtigt Betreten werden darf und
dies wurde bejaht. Punkt.

Nein, wurde es nicht. Loderunner hat es ganz richtig erklärt. Noch’n Punkt.

Gruß,
Max

Die ersten vier Google-Treffer dazu:

http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schluessel.html
http://www.gutefrage.net/frage/habe-ich-als-vermiete…
http://forum.kijiji.de/about35162.html

Kein Gruß,
Max

Hallo!

Moin,

es wurde gefragt ob unbeaufsichtigt Betreten werden darf und
dies wurde bejaht. Punkt.

Nein, wurde es nicht. Loderunner hat es ganz richtig erklärt.
Noch’n Punkt.

Ach so, dann habe ich diesen Satz wohl wirklich falsch verstanden.
‚Allerdings möchte er einfach so in die Wohnung gehen weil er ja (VERSION A)einen Generalschlüssel hat oder (VERSION B)einen Schlüssel der As haben möchte, von dem er weiß dass er bei Nachbarn liegt.‘
Wenn ich mir die Vergabepraxis der Sternchen betrachte, bin ich dankbar für jeden den ich nicht bekomme. Ich rede nicht jedem nach dem Mund.

Gruß,

auch Gruß

Max

vnA

Hallo!

Ach so, dann habe ich diesen Satz wohl wirklich falsch
verstanden.
‚Allerdings möchte er einfach so in die Wohnung gehen weil er
ja (VERSION A)einen Generalschlüssel hat oder (VERSION B)einen
Schlüssel der As haben möchte, von dem er weiß dass er bei
Nachbarn liegt.‘

Der steht aber im Uresprungsposting. Und wurde von Wiz nicht bestätigt. Wiz hat geschrieben, daß der Vermieter zwar ein Recht hat, dafür aber entweder ein Termin ausgemacht werden muß oder alternativ der Mieter das eigenmächtige Betreten gestatten kann. Damit ist klar: Betreten ohne Einwilligung geht nicht. Und dann hat Wiz noch extzra darauf hingewiesen, daß es nicht rechtmäßig ist, einen schlüssel zu behalten:

BTW: Der Vermieter ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht :berechtigt Schlüssel zur Wohnung zu behalten.

lg,
Max

[MOD] Ich mache mal dicht
Hi!

Da sich hier ziemlich im Kreise gedreht wird und nichts neues dazukommt, mache ich mal dicht.

VG
Guido

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